22 Februar 2006

Langes Warten lohnt nicht immer

Nicht unbedingt begeistert wird der Revisionsführer in dem Verfahren BGH 3 StR 452/05 sein, in dem nach einem knappen Jahr jetzt tenoriert wurde:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 04.04.2005 wird verworfen; jedoch wird entsprechend dem zutreffenden Antrag des Generalbundesanwalts die Einziehung eines Feuerzeugs, von zwei Zigarettenschachteln Camel, eine Dose Damian und zwei Flaschen Trama von der Verfolgung ausgenommen.

Sicher ein wohl überlgte Entscheidung.
 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de