20 Februar 2006

Kalter Wind im Amtsgericht Hamburg

Beim Amtsgericht Hamburg weht der Wind recht kalt, wenn es um die Dauer der Fahrerlaubnisentziehung bei einer Trunkenheitsfahrt geht. Mein Mandant hatte 1999 bereits eine Trunkenheitsfahrt, dieses Mal waren es 1,23 Promille. Drei Monate war die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft beantragt noch 8 Monate, was mich schon ein wenig wunderte. Und dann kam die Keule: weitere 18 Monate, wenn der Angeklagte sich nicht in eine verkehrspsychologische Behandlung begeben hätte, wären es weitere 21 Monate gewesen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die erste Trunkenheitsfahrt war ihm offensichtlich keine Leere :-( Der kalte Wind mag hart sein, schützt aber die andern Verkehrsteilnehmer.

 

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