03 Februar 2006

Landgericht Hannover Augenmaß bei Fluchtgefahr

Das Landgericht Hannover zeigt,dass ein Gericht bei der Beurteilung, wer wann in Untersuchungshaft zu nehmen ist, durchaus auch andere Wege gehen kann, als das sonst oft üblich ist.

Verfahren wegen Mordes: Nach dem tödlichen Schuss auf einen 48-Jährigen Mitte Mai in der Lister Gaststätte „River Boat” hat das Landgericht die Anklage wegen Mordes gegen den 68-jährigen Schützen zugelassen. „Das Verfahren ist eröffnet”, sagte Landgerichtssprecher Thomas Glahn. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft den Täter lediglich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil man von einem Unfall ausging: Der Täter hatte erklärt, er habe seinem Freund die Pistole vor der Tür nur zeigen wollen, dabei habe sich der Schuss gelöst. Nach weiteren Ermittlungen kam man allerdings zu dem Schluss, dass der 68-Jährige seinen Freund gezielt hingerichtet hat. Derzeit werde geprüft, ob der 68-Jährige zur Tatzeit schuldfähig war, sagte Glahn. Bis zum Prozess soll er auf freiem Fuß bleiben.

Quelle: HAZ

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