07 Februar 2006
Trotz Mord Aufhebung des Haftbefehls?
Ich habe nicht geglaubt, dass ich fast 12 Jahre, nachdem das Bundesverfassungsgericht auf meine Beschwerde hin festgestellt hat, dass dem Verteidiger bei Haftentscheidungen Akteneinsicht zu gewähren oder der Haftbefehl aufzuheben ist, in den Genuß komme, in einer Sache wegen Mordes und versuchten Mordes einen Haftprüfungsantrag damit begründen zu können, dass mir noch keine Akteneinsicht gewährt wurde. Mal sehen, ob ich die Akte noch bekomme oder in den nächsten Tagen den Haftbefehl wegblasen kann. Der Termin für die Haftprüfung ist vereinbart!
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