09 Februar 2006

Der lügende Zeuge

Was höre ich da heute in einem deutschen Gerichtssaal: Die vorsitzende Person des Gerichts schmettert einem Zeugen entgegen: Ich lass mir von Ihnen hier doch die Hucke nicht volllügen! Oh, oh, denk ich bei mir, jetzt hat die vorsitzende Gerichtsperson aber ein Problem, denn nun wird gleich die sitzungsvertretende Person der Staatsanwaltschaft den Zeugen befragen, ob der Zeuge jetzt einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen die gerichtsvorsitzende Person stellt.

Spannung.

Enttäuschung.

Das Gegenteil geschieht; die sitzungsvertretende Person haut in dieselbe Kerbe und grummelt, dass auch sie sich verscheißert vorkommt.

Nun haben beide prozessbeteiligten Personen vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens kund getan, dass der Zeuge ihrer festen Überzeugung nach lügt, und keiner leitet ein Ermittlungsverfahren ein.

Man gut, dass ich nichts gesagt habe.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Na, da gehen wir doch mal davon aus, daß der Zeuge sodann nur noch die Wahrheit zum besten gegeben hat und somit vom Versuch der Falschaussage strafbefreiend zurückgetreten ist...

Anonym hat gesagt…

...na, na, na..nehmen sich der Herr Advokat nicht ein bißchen wichtig?

Bei Ihrem "Justiz-Komplex" verteidigen Sie sicher nicht mehr vernünftig. Arme Mandanten...

Machen Sie mal Zivilrecht!

Werner Siebers hat gesagt…

Humor hat der, der ihn versteht!

Rechtsmeister hat gesagt…

Ich lass mir von Ihnen hier doch die Hucke nicht volllügen! ...ob der Zeuge jetzt einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen die gerichtsvorsitzende Person stellt.

Das dürfte kaum eine Beleidigung darstellen:

BVerfG: Äußerung “Durchgeknallter Staatsanwalt”, “Winkeladvokat” oder “systemimmanenter Rassismus” gegenüber einer Behörde, “Rechtsbeugung” bezüglich eines Richters, “Rechtsbrecher” bezügl. eines OStA, Bezeichnung der Kirche als “kinderfickende Sekte”, namentlich bezeichneter Anwalt als Blondine in Unterwäsche dargestellt, Vergleich von Abschiebemassnahmen mit Gestapo-Methoden, Polizeimassnahme als SS-Methoden usw. stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar
http://blog.justizkacke.de/?p=5571

Die Erklärung von Richtern und Staatsanwälten gegenüber einem Anklagten als Arschloch oder "Der Jud muss brennen" stellen keine Beleidigung dar. Besonders zu Unrecht justizgeschädigte Bürger, die sich Beschwerden, dürfen auch von Juristen schwer mit Fäklasprache beleidigt und verspottet werden.
http://blog.justizfreund.de/?p=5571
http://blog.justizfreund.de/?p=3058
http://blog.justizfreund.de/?p=4060
usw.

 

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