Anderthalb Jahre nach dem tödlichen Sturz einer 14- Jährigen aus einer "Bungee-Kugel" in Daun sind die Urteile gesprochen worden. Das Landgericht Trier verurteilte alle fünf angeklagten Schausteller zu Bewährungsstrafen. Nach Ansicht der Richter haben sich die beiden Betreiber des Fahrgeschäfts und ihre drei Angestellten der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Schülerin war aus 65 Metern Höhe in den Tod gestürzt, weil sie nicht angeschnallt worden war.
Quelle: portale.web.de
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