22 Februar 2006

Wenn die Pappnase was vor den Kopf bekommt

Jedes Jahr frage ich mich neu, ob ich die Kollegen in den narreteiischen Karnevalshochburgen und Niederungen ob ihrer juristischen Sonderprobleme beneiden oder bedauern soll:

Ein Zuschauer, der durch eine beim Karnevalsumzug geworfene
Pralinenschachtel verletzt wird, hat kein Anrecht auf die Zahlung von
Schmerzensgeld.

AG Aachen vom 10.11.2005, 13 C 250/05

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Tja, wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um....

Helau aus Krefeld

 

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