Jedes Jahr frage ich mich neu, ob ich die Kollegen in den narreteiischen Karnevalshochburgen und Niederungen ob ihrer juristischen Sonderprobleme beneiden oder bedauern soll:
Ein Zuschauer, der durch eine beim Karnevalsumzug geworfene
Pralinenschachtel verletzt wird, hat kein Anrecht auf die Zahlung von
Schmerzensgeld.
AG Aachen vom 10.11.2005, 13 C 250/05
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1 Kommentar:
Tja, wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um....
Helau aus Krefeld
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