Zynisch ist, wenn die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Entschädigungsverfahren eines Freigesprochenen meint, nach 16 Monaten Untersuchungshaft, Außervollzugsetzung des Haftbfehls mit Meldeauflage und Ausreiseverbot und wöchentliche Teilnahme an der weiterlaufenden Hauptverhandlung müsse es ein Reiseunternehmer, der ausschließlich von Auslandskontakten lebt, innnerhalb eines Monats schaffen, sein 16 Monate nicht mehr betriebenes Unternehmen auf den Schlag zu reanimieren.
Man fragt sich wirklich, auf welchem Stern solche Entscheider leben.
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