15 Februar 2006

Freispruch beim Amtsgericht Hameln

Auch bei der Einschätzung der Sachlage zeigte sich der Richter beim Amtsgericht Hameln, der einer Beschwerde wegen der Nichtbeiordnung eines Pflichtverteidigers abgeholfen hatte, ohne dass das Landgericht bemüht werden musste, heute von einer souveränen Seite. Zwei der Angeklagten waren nur durch den dritten Angeklagten belastet worden, andere Beweismittel gab es nicht.

In der Hauptverhandlung wusste der belastende Angeklagte nun nicht mehr, ob er nun von beiden oder nur von einem Mitangeklagten, wenn ja, von welchem, beauftragt worden war, Haschisch in den Knast zu schmuggeln.

Kein großes Theater, kein: Sie haben aber mal .... oder: Ich halte Ihnen aber mal vor ... oder: damals wussten Sie doch aber ganz genau oder, oder, oder. Das reichte halt nicht, persönlichen Verhältnisse wurden erst gar nicht erörtert: Freispruch.

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