Das ging ja alles eigentlich ganz gut los, eine Einstellung nach § 154 StPO bei einem doppelten Bewährungsversager, dann eine Einstellung nach § 153 StPO bei einer Körperverletzung, die man auch als gefährliche hätte werten können, bei der dritten Verhandlung dann aber nichts mehr mit Einstellung.
Der Angeklagte wurde wegen zweier Betrugstaten, er hatte jeweils einen LKW angemietet und nach Polen verschwinden lassen, zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten veruteilt,obwohl er inzwischen mit den Autovermietern versucht, die Fahrzeuge zurückzuholen.
Na ja, auch der stand zweifach unter Bewährung, so dass auch viel Reden nichts half.
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