09 Februar 2006

Zündel zündelt wieder

Bereits im zweiten Anlauf versucht die Mannheimer Justiz laut Focus den bekannten Holocaust-Leugner und Rechtsextremisten Ernst Zündel zur Verantwortung zu ziehen. Ein erster Prozess platzte im vergangenen Herbst bereits am ersten Verhandlungstag, als der Vorsitzende Richter Ulrich Meinertshagen die Zündel-Verteidigerin Sylvia Stolz von ihrem Mandat enthob, weil sie den mit einem Berufsverbot belegten rechtsextremen Rechtsanwalt Horst Mahler zu ihrem Assistenten machen wollte.

Focus teilt weiter mit: Im neuen, auf insgesamt sechs Verhandlungstage angelegten Verfahren, lässt sich Zündel gleich von sechs Anwälten vertreten, unter anderem von den beiden wegen Volksverhetzung verurteilten Juristen Ludwig Bock und Jürgen Rieger. Das ehemalige RAF-Mitglied Mahler nahm auf den Zuschauerbänken Platz, von wo aus Zündel bei seinem Erscheinen im Gerichtssaal mit Beifall bedacht wurde.

Da muss mir etwas entgangen sein, oder darf ich mich jetzt auch im Strafverfahren von sechs Anwälten vertreten lassen? Schön wär es ja, wenn die Staatskasse auch noch die Kosten von sechs Verteidigern tragen müsste ... natürlich nur im unwahrscheinlichen Fall eines Freispruchs.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Drei Pflichtverteidiger. Und drei Wahlverteidiger. Die Pflichtverteidiger zählen für die Höchstgrenze nicht, § 137 Abs. 1 S. 2 StPO.

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Das habe ich mir auch schon mal anhören müssen. :-)

OK, lieber Werner, dann mal los: Die Domain www.sieben-strafverteidiger.de ist noch frei. Aber ob Dir die 4. Kammer drei Pflichtverteidiger beiordnen möchte. Soll ich mal nachfragen? Kollege Vetter hätte bestimmt nichts dagegen, oder? ;-)

Anonym hat gesagt…

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