22 Februar 2006

Verfahrensverzögerungen als Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Stz 1 EMRK

Beachtenswert ist, dass der BGH in seiner Entscheidung 4 StR 456/05 bereits einen Zeitraum von zwanzig Monaten zwischen Zustellung der Anklage und Erlaß des Eröffnungsbeschlusses als Verfahrensverzögerung im Sinne eines Verstosses gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK wertet.

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