Ein Motorradfahrer, der auf einer Nebenstraße, die vorwiegend vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt wird und daher uneben ist, mit seinem Motorroller in ein Schlagloch gerät und stürzte, erhält von der zuständigen Gemeinde keinen Schadensersatz. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Landgericht Osnabrück. Es führte zur Begründung aus, dass die beklagte Gemeinde für die Straße grundsätzlich zwar eine Verkehrssicherungspflicht traf. Der Umfang dieser Verkehrssicherungspflicht sei allerdings von der Art und von der Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und von seiner Bedeutung abhängig. Auch müssten sich Straßenbenutzer zunächst den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich beim Befahren erkennbar darbiete.
Quelle: Anwalt-Suchservice
23 Februar 2006
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