29 April 2006

3 Russen mit BSB Part IV oder Verbiete Deinem Mandanten auch das "Letzte Wort"

Nach Anklageverlesung teilte das Gericht mit, die Ladung der drei Zeugen aus dem Auto habe nicht geklappt, weil diese zwischenzeitlich nach Israel ausgewandert seien. Und der Tankwart, der wegen des nicht bezahlten Sprits als Zeuge geladen war, sei krank.

Der Verlesung der Aussagen wurde ausdrücklich widersprochen, die Angeklagten schwiegen. In Anbetracht des Schocks über die monatelange Haft des einen Russen ohne Haftbefehl gab es keine große Energie, dieses Verfahren fortzusetzen, es sollte plädiert werden.

Der Staatsanwalt beantragte Freispruch für alle drei Angeklagten und Haftentschädigung für alle. Wir zwei Verteidiger schlossen uns den überzeugenden Ausführungen des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft an.

Das "Letzte Wort" wurde erteilt und gegen die mit der Dolmetscherin und dem Mandanten getroffene Absprache stand dieser auf und begann, in seiner Heimatsprache Ausführungen zu machen. Als die Übersetzung kam, bin ich fast vom Stuhl gekippt. Da hat der sich doch tatsächlich dafür entschuldigt, dass man gemeinsam vergessen habe, das Benzin zu bezahlen.

Erheiterung beim Richter. Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Tankbetruges, deshalb auch keine Haftentschädigung. Seit diesem Tag ist das "Letzte Wort" für mich das "Verhängnisvolle Wort".

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Autsch

Anonym hat gesagt…

Das könnte man verfilmen. :-)

Werner Siebers hat gesagt…

Das hätte in der Tat etwas.

 

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