Die Verlobte des verhafteten Mandanten versteht die Welt nicht mehr. Es könne doch nun überhaupt nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft einfach so einen Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht bekommt, obwohl gar keine Verdachtsmomente vorlagen, so dass man doch eigentlich den Verlobten auch gar nicht hätte verhaften dürfen, als man an die 100 g Koks und andere Happymacher anläßlich der Durchsuchung gefunden hat.
Die Verlobte übersieht dabei, dass man wenige Wochen zuvor bei einer Routinekontrolle im PKW des einschlägig Vorbestraften zwar kein BTM gefunden hat, dass aber die Rauschgiftspürhunde an mehreren Stellen eindeutig reagiert haben, so dass das Anlaß für die Erwirkung des Durchsuchungsbeschlusses war, zumal auch noch ein fünfstelliger Bargeldbetrag im Auto mitgeführt wurde.
Ich versteh die Welt nicht mehr, dass man nach so einer Aktion so viel von dem Zeug zuhause haben kann.
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1 Kommentar:
Nicht jeder ist so freundlich wie die überlastete Kripo Frankfurt/M., die der Verteidigung rechtzeitig ankündigt, daß man nicht viel Lust habe, auch noch eine Haussuchung machen zu müssen... ;-)
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