Weil, wie hier berichtet, das Magazin rbb ARD - Kontraste in einem Bericht meinen Mandanten als Täter einer gefährlichen Körperverletzung nahe einem versuchten Totschlag bezichtigt hat und ihn dabei auch namentlich benannt hat, obwohl eine Einstellung des Verfahrens nur aus prozessökonomischen Gründen erfolgte, ein Freispruch sicher gewesen wäre, eine andere Person die Tat gestanden hat und gegen die Zeugin, die meinen Mandanten erkannt haben wollte, wegen dieser Aussage ein Verfahren wegen des Verdachts der Falschaussage eingeleitet wurde, hat rbb ARD - Kontraste heute seit einigen Minuten die Möglichkeit zur Stellungnahme zu einer Gegenvorstellung, zu einem Widerruf und zu einem erheblichen Schmerzensgeld bis zum 21.04.2006.
Mal schauen, ob die Entschuldigung genau so forsch kommt, wie die gezeigte Falschbezichtigung.
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