30 April 2006

Nackte müssen zahlen

Stadion-"Flitzer" müssen für ihre unerlaubten Auftritte in Fußball-Stadien künftig mit Geldstrafen (zivilrechtlich) rechnen. Das Rostocker Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung zweier "Flitzer" zurück, die vom Landgericht Rostock im Streit mit Fußball-Zweitligist Hansa Rostock zur Zahlung von 10.000 Euro verurteilt worden waren. Das Urteil dürfte weitreichende Wirkung haben und sechs Wochen vor der Beginn der Fußball-WM in Deutschland Nachahmer von unerlaubten Ausflügen auf den grünen Rasen eines Fußball-Stadions abhalten.

Insgesamt waren im Herbst 2003 drei Störenfriede beim Bundesliga-Spiel zwischen Hansa Rostock und Hertha BSC Berlin auf den Platz gelaufen und hatten Hansa eine Strafe von 20.000 Euro wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) eingebrockt. Rostock wehrte sich gegen die Bestrafung und hatte deshalb - mit Erfolg - gegen das Trio auf Schadenersatz geklagt.

Endgültige Klärung gab es auch bei der Aufteilung des Schadens. Die beiden Männer, die in dem Spiel zwischen Hansa und Hertha in der 55. Minute auf das Feld gelaufen waren, müssen 6000 bzw. 4000 Euro zahlen. Der dritte Flitzer, der in der 73. Minute den Rasen betrat, muss 10.000 Euro zahlen, weil es bis dahin bereits mehrere mahnende Durchsagen des Stadionsprechers gegeben hatte.


Quelle: 123recht.net

Und es wird trotzdem wieder Spezialisten geben, die alles daran legen, nackt über den Rasen zu rennen.

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