Hier hatte ich im November bereits über die etwas eigenartige Auslegung eines Polizeibeamten des Begriffes der Gefährdungsansprache berichtet. Dieser hatte sich bewusst in eine Gefahrensituation gebracht und war durch einen Schlag mit einer Bierflasche erheblich verletzt worden.
Einer der Täter war vom Amtsgericht Braunschweig zu einer nicht mehr aussetzungsfähigen Jugendstrafe verurteilt worden, dieses Ergebnis wurde jetzt vom Landgericht Braunschweig korrigiert, es gab für beide Beteiligte eine Bewährung.
Aus meiner Sicht bei der Besonderheit der Situation ein mehr als gerechtes Ergebnis, zumal der Polizeibeamte nicht nur die Gefahrsituation selbst geschaffen hat sondern sich dafür - unterwegs als Privatmann - extra selbst in den Dienst versetzt hatte.
15 April 2006
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen