Der Mörder der zur Tatzeit sieben Jahre alten Maria aus Haldensleben in Sachsen-Anhalt ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Magdeburg am Freitag die anschließende Sicherungsverwahrung für den 49 Jahre alten Mann an.
In der Vergangenheit sind insbesondere Urteile des Landgerichts Magdeburg zur Sicherungsverwahrung auffallend oft vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Man mag gespannt sein, wie in diesem Fall genau die Begründung aussehen wird, zumal die Tat mehr als 10 Jahre zurückliegt.
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