25 April 2006

Sozialgericht Hamburg zu Sozialversicherungspflicht

Fein, dass ich für meinen Ausflug zum Sozialgericht in Hamburg so schönes Wetter habe. Dort soll entschieden werden, ob der alleinvertretungsgerechtigte Geschäftsführer einer GmbH, der 45% Anteile an der GmbH hält, weder in Art der Tätigkeit noch in Zeit, Dauer und Ort der Erbringung der Arbeitsleistung gebunden ist, von 181 BGB befreit ist und am Gewinn der GmbH beteiligt ist, der Sozialversicherungspflicht unterfällt oder nicht.

Die BFA meint: Er fällt.

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