Der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen langwierigen Rechtsstreit um ein kostspieliges Telefonat entschieden, das in einem Wiener Studentenheim für Aufsehen gesorgt hatte. Der Anrufer hatte in einem von einem Studenten bewohnten Zimmer die Nummer einer so genannten Sex-Hotline gewählt und die Verbindung nicht weniger als 32 Stunden, 54 Minuten und 44 Sekunden aufrechterhalten. Nun steht fest, wer die angelaufenen Kosten von 6.447,88 Euro zu tragen hat: Es trifft weder den Studenten noch den Rechtsträger des Heims, sondern den Netzbetreiber.
Quelle: derstandard.at
Ausdauer, Ausdauer, Ausdauer.
30 April 2006
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