Sie ist gerade noch einmal mit einem Bußgeld von 200 Euro davongekommen. Eine Geflügelzüchterin aus Burgdorf hatte ihre Gänse und Enten frei laufen lassen und auch nicht gleich in den Stall getrieben, als Polizeibeamte sie dazu aufforderten. Die Veterinäre der Region verhängten daraufhin das Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Tierseuchengesetz. Die Züchterin erhob Einspruch. Gestern wurde vor dem Amtsgericht Hannover verhandelt. Die 52-Jährige zog ihren Einspruch zurück, als der Staatsanwalt im Plädoyer ein Bußgeld von 500 Euro forderte.
Quelle: HAZ
Klar, das Verhindern der Ausweitung von Krankheiten hat Vorrang. Dass den Züchtern aber erhebliche Schäden dadurch entstehen, dass das sonst freilaufende Federvieh keine Eier mehr legt, wenn es eingesperrt wird, muss auch einer erträglichen Lösung zugeführt werden.
Ein Landmann aus meinem Mandantenkreis konnte den Spruch nicht unterlassen: Lieber sterb ich schnell an der Vogelgrippe, als dass ich dadurch langsam verhungere, dass mein Betrieb platt geht.
Sicher übertrieben und kurzsichtig, das Problem aber irgendwie plakativ getroffen.
11 April 2006
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1 Kommentar:
Staatsgewalt allein macht aus dem Phantom Vogelgrippe noch keine Seuche. Das einzig Reale an dem Vorfall ist das Bußgeld und der Gerichtsentscheid.
Was unterscheidet uns von der Zeit der Denunzierung samt Ketzer- und Hexenverbrennungen?
Die Unterschiede sind wenig markant. Früher gab es Bader, die Aderlässe vornahmen, um den vorzeitigen Tod von Menschen zu verursachen. Heute gibt es Ärzte, die Tamiflu verordnen, um Grippesymtome hervorzurufen, die gebraucht werden, um eine todbringende Chemotherapie zu verordnen.
Per Gerichtsbeschluß werden dann Patient und Angehörige entmündigt, um die vermeintliche Seuchengefahr einzudämmen.
So eilt der Gehorsam ärztlicher Untertanen der angeblichen Seuche voraus, die NUR aufgrund von Massentierhaltungen auftreten kann und nichts mit einem Virus zu tun hat.
Hans Kolpak
Biß der Woche
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