Ich komme gerade von Media-Markt, ich musste mir eine neue Tastatur kaufen. Habe vorhin beim Lesen einer Ermittlungsakte gerade einen kräftigen Schluck gesüssten Kaffee zu mir genommen, als ich an eine Stelle gekommen bin, die mich dazu brachte, selbigen Kaffee prustend über meiner Tastatur zu verteilen. Totalschaden durch Lachen, das Ding war hin, eine neue Tatstatur musste her.
An einer Ampel hab ich bei Grün das Anfahren vergessen, weil ich schon wieder oder immer noch das Lachen nicht lassen konnte.
Geschehen war: BGHSt 47, 1 (4) belehrt uns:
Diese Grundsätze haben auch Bedeutung für den Täuschungsbegriff des Betrugstatbestands. Allerdings gehört es nicht zum vom Betrugstatbestand geschützten Rechtsgut, sorglose Menschen gegen die Folgen ihrer eigenen Sorglosigkeit zu schützen.
Ein Staatsanwalt macht in der von mir gelesenen Ermittlungsakte in einem Vermerk daraus den Knaller, der mich zum Spucken brachte:
In dieser Entscheidung hat der BGH aber auch ausgeführt, dass es nicht zum vom Grundtatbestand geschützten Rechtsgut gehöre, sorglose Menschenleben vor Folgen ihrer eigenen Sorgfältigkeit zu schützen.
Das Ding war mir eine neue Tastatur wert!
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1 Kommentar:
Die Tastatur war das Opfer, weil die Akte eingescannt war. Mehr Staatsanwälte von dieser Sorte, und ich lese wieder Papier.
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