30 April 2006

Tachoscheibenmanipulation als Auslaufmodell

Eine neue Bestimmung sorgt unter den Berufskraftfahrern für Ärger: Ab dem 1. Mai 2006 müssen neuzugelassene Lkw über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als acht Passagierplätzen mit einem computergestützten Fahrtenschreiber, dem digitalen Tachographen, ausgerüstet sein. Jeder Fahrer braucht dazu eine persönliche Chipkarte, die alle Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage speichert.

Ziel dieser EU-einheitlichen Regelung: höhere Verkehrssicherheit durch einfachere Kontrollen und manipulationssichere Technik. Laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist das neue System sicher wie ein Geldautomat. Nachteil für Trucker und Spediteur: Eine Fahrerkarte kostet 30 bis 42 Euro, nach fünf Jahren wird eine neue fällig. Gleiches gilt für die "Unternehmerkarte", die zum Auslesen der Daten benötigt wird. Zudem ist ein Fahrerkarten-Antrag nur mit einem neuen Führerschein möglich. Wer also mit einer alten Fahrerlaubnis unterwegs ist, muß sich davon trennen – und dafür 30 Euro bezahlen.


Quelle: Autobild

Schade, die ganzen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Tachoscheibenmanipulationen werden da wohl kontinuierlich zurückgehen.

Nackte müssen zahlen

Stadion-"Flitzer" müssen für ihre unerlaubten Auftritte in Fußball-Stadien künftig mit Geldstrafen (zivilrechtlich) rechnen. Das Rostocker Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung zweier "Flitzer" zurück, die vom Landgericht Rostock im Streit mit Fußball-Zweitligist Hansa Rostock zur Zahlung von 10.000 Euro verurteilt worden waren. Das Urteil dürfte weitreichende Wirkung haben und sechs Wochen vor der Beginn der Fußball-WM in Deutschland Nachahmer von unerlaubten Ausflügen auf den grünen Rasen eines Fußball-Stadions abhalten.

Insgesamt waren im Herbst 2003 drei Störenfriede beim Bundesliga-Spiel zwischen Hansa Rostock und Hertha BSC Berlin auf den Platz gelaufen und hatten Hansa eine Strafe von 20.000 Euro wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) eingebrockt. Rostock wehrte sich gegen die Bestrafung und hatte deshalb - mit Erfolg - gegen das Trio auf Schadenersatz geklagt.

Endgültige Klärung gab es auch bei der Aufteilung des Schadens. Die beiden Männer, die in dem Spiel zwischen Hansa und Hertha in der 55. Minute auf das Feld gelaufen waren, müssen 6000 bzw. 4000 Euro zahlen. Der dritte Flitzer, der in der 73. Minute den Rasen betrat, muss 10.000 Euro zahlen, weil es bis dahin bereits mehrere mahnende Durchsagen des Stadionsprechers gegeben hatte.


Quelle: 123recht.net

Und es wird trotzdem wieder Spezialisten geben, die alles daran legen, nackt über den Rasen zu rennen.

Anwalt und Homepage mit CMS

Nachdem mir das Team von www.cb-easy.de, wie berichtet, meine neue Homepage zur Verfügung gestellt hat und ich am Wochenende ein wenig üben konnte, muss ich die Jungs wirklich loben. Ich bin nun wirklich nur Anwender und habe z.B. vom Programmieren nicht die geringste Ahnung.

Aber was da geht, ist unglaublich. Ich kann mit wenigen Klicks jede Seite verändern, ergänzen, aktualisieren. Ich kann neue Menüpunkte anlegen. Und das von wo auch immer aus. Ich muss nicht an einem bestimmten Rechner mit spezieller Software sitzen, vielmehr kann ich von jedem beliebigen Computer meine Homepage in Sekundenschnelle bearbeiten.

Damit kann man seine Homepage aktuelle halten wie ein WebLog, ohne dass man dafür einen Webmaster oder andere Hilfe braucht. Wirklich überzeugend.

Was das sonst noch alles kann, werde ich später ausprobieren.

Teures Telefonat

Der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen langwierigen Rechtsstreit um ein kostspieliges Telefonat entschieden, das in einem Wiener Studentenheim für Aufsehen gesorgt hatte. Der Anrufer hatte in einem von einem Studenten bewohnten Zimmer die Nummer einer so genannten Sex-Hotline gewählt und die Verbindung nicht weniger als 32 Stunden, 54 Minuten und 44 Sekunden aufrechterhalten. Nun steht fest, wer die angelaufenen Kosten von 6.447,88 Euro zu tragen hat: Es trifft weder den Studenten noch den Rechtsträger des Heims, sondern den Netzbetreiber.

Quelle: derstandard.at

Ausdauer, Ausdauer, Ausdauer.

29 April 2006

3 Russen mit BSB Part IV oder Verbiete Deinem Mandanten auch das "Letzte Wort"

Nach Anklageverlesung teilte das Gericht mit, die Ladung der drei Zeugen aus dem Auto habe nicht geklappt, weil diese zwischenzeitlich nach Israel ausgewandert seien. Und der Tankwart, der wegen des nicht bezahlten Sprits als Zeuge geladen war, sei krank.

Der Verlesung der Aussagen wurde ausdrücklich widersprochen, die Angeklagten schwiegen. In Anbetracht des Schocks über die monatelange Haft des einen Russen ohne Haftbefehl gab es keine große Energie, dieses Verfahren fortzusetzen, es sollte plädiert werden.

Der Staatsanwalt beantragte Freispruch für alle drei Angeklagten und Haftentschädigung für alle. Wir zwei Verteidiger schlossen uns den überzeugenden Ausführungen des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft an.

Das "Letzte Wort" wurde erteilt und gegen die mit der Dolmetscherin und dem Mandanten getroffene Absprache stand dieser auf und begann, in seiner Heimatsprache Ausführungen zu machen. Als die Übersetzung kam, bin ich fast vom Stuhl gekippt. Da hat der sich doch tatsächlich dafür entschuldigt, dass man gemeinsam vergessen habe, das Benzin zu bezahlen.

Erheiterung beim Richter. Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Tankbetruges, deshalb auch keine Haftentschädigung. Seit diesem Tag ist das "Letzte Wort" für mich das "Verhängnisvolle Wort".

3 Russen mit BSB Part III

Einige Monate später terminierte das Amtsgericht Braunschweig, ich begab mich mit meinem Kollegen, der den zweiten der drei Russen vertrat, in das Amtsgericht, daran glaubend, dass die Sache mangels erschienener Angeklagter in wenigen Minuten vorbei sein würde. Vor dem Verhandlungssaal traf uns der Schlag (nicht mit dem BSB), unsere beiden Mandanten waren ordnungsgemäß aus Rußland angereist, um hier ihre Unschuld zu beweisen. Den dritten hätten sie nicht mitgebracht, den hätten sie gar nicht mehr gesehen.

Im Verhandlungssaal dann einhellige Überraschung über das Erscheinen der zwei Angeklagten. Der Richter fragte dann über die Dolmetscherin meinen Mandanten,ob der dritte Russe denn auch noch erscheinen würde. Main Mandant antwortete, dass er das nicht wisse.

Da meldete sich ein Wachtmeister aus dem Hintergrund und teilte mit, das sei doch kein Problem, der Dritte im Bunde säße doch im Keller und sei aus der JVA vorgeführt worden. Na, das war ein Theater, als der dann erfuhr, dass man ihn bei der Aufhebung des Haftbefehls Monate zuvor "vergessen" hatte.

3 Russen mit BSB Part II

Die drei Russen sitzen über vier Monate in Untersuchungshaft, bis es zur Anklageerhebung kommt. Der zuständige Richter ruft mich als einen der Verteidiger an und fragt, ob ich denn mit der Verlesung der Zeugenaussagen der drei Autoinsassen einverstanden sei. Dem bin ich entgegengetreten und bat um Ladung der Zeugen. Das versuchte der Richter dann. Zwischenzeitlich waren sechs Monate ins Land gegangen und das Obelandesgericht Braunschweig hob den Haftbefehl gegen alle drei Russen auf, von denen einer nicht verteidigt war. Ich wünschte meinem Mandanten noch eine fröhliche Heimreise und war sicher ihn nie wieder zu sehen. Ich sollte irren.

3 Russen mit BSB Part I

Drei Russen stehen nachts auf einem Autobahnparkplatz an der A2. Sie gehen auf ein Fahrzeug zu, das ebenfalls russische Kennzeichen hat. Darin schlafen wiederum drei andere Russen jüdischen Glaubens. Einer der herannahenden Russen weckt die Autoinsassen durch Klopfen. Der zweite hinter ihm stehende Mann klopft mit einem BSB (Baseballschläger) locker in seine Hand. Die drei Herren erklären den Autoinsassen, dass sie jetzt zur Meidung von Weiterungen zweihundert € zahlen dürfen, dafür würden sie einen Passierschein bekommen und unbehelligt durch Polen nach Rußland kommen. Die drei Autoinsassen sind beeindruckt und zahlen. Die drei Herrn gehen zu ihrem eigenen Auto, tanken noch schnell und fahren sodann Richtung Osten -ohne den Sprit zu bezahlen. Am nächsten Rastplatz bei Helmstedt werden die drei bösen Buben von der benachrichtigten Polizei angehalten und vorläufig festgenommen.

28 April 2006

Fremdduscher

Einen wildfremden, offensichtlich verwirrten Eindringling hat ein Mann aus Bielefeld unter der Dusche seiner Wohnung entdeckt. Der Bewohner habe festgestellt, "dass im Bad ein unbekannter Mann nackt in der Badewanne stand und dabei war, sich einzuseifen und abzuduschen". Das teilte die Polizei am Freitag (28.04.06) mit.

Der ungebetene Duscher aus Gütersloh verlangte, die eingesetzte Polizistin solle wegschauen oder Eintrittsgeld zahlen. Der 36-Jährige wurde in Gewahrsam genommen. Er war über die offene Balkontür im Erdgeschoss in die Wohnung gekommen. Der Wohnungsinhaber stellte keinen Strafantrag, musste aber sein Badezimmer komplett reinigen.


Quelle: wdr

So etwas ist nur möglich in einer Stadt, die es nicht gibt.

Königliche Diebe

Schwedens König Carl XVI. Gustaf (59) und Königin Silvia (62) sind von einem Tankwart beim Verlassen der Tankstelle ohne die fällige Zahlung erwischt worden.

Das Regentenpaar hatte nach einem Bericht der Zeitung "Trønder-Avisa" am Osterwochenende im norwegische Levanger Halt an einer Tankstelle gemacht und den Fahrer neben dem Auffüllen von Benzin auch mit dem "Hamstern von ein bisschen Süßigkeiten" beauftragt.

Der Chauffeur zahlte dann an der Kasse für die Leckereien, nicht aber die Benzinrechnung. Als die royale Limousine davongebraust war, erkannte der Tankwart zwei der Reisenden auf seinem Überwachungsvideo.

Am Stockholmer Hof bestätigte Pressesprecherin Nina Eld den Vorfall und erklärte, das Königspaar sei höchst erleichtert und dankbar, dass der geprellte Norweger sich mit einer Entschuldigung sowie der Überweisung des Betrages zufrieden gegeben habe.


Quelle: ntv

Man kann es ja mal versuchen.

Homepage mit CMS - Selbstbedienung ( www.cb-easy.de )

Nach langem Suchen habe ich endlich jemanden gefunden, der mir eine Website zur Verfügung stellen konnte, die ich jederzeit selbst pflegen und bearbeiten kann, ohne dass ich auf irgendwelche Hilfe von außen angewiesen bin. Innerhalb von 8 Tagen haben die mir eine Seite ( www.kanzlei-siebers.de ) gebaut, die ich wirklich wann immer ich will gestalten, ergänzen, umbauen und verändern kann. Wer word bedienen kann, kann diese Seite bedienen. Das System beinhaltet unendlich viele weitere Möglichkeiten wie Mailserver, Datenverwaltung, E-Mail-Verwaltung, Bilder-Up-und-Down-Load, Menüführung, Statistiken und Zugriffszahlen, Designwahl mit Übertragungsmöglichkeit auf Visitenkarten etc., und das zu einem wirklich vernünftigen Preis.
Wen es interessiert: www.cb-easy.de

27 April 2006

Klagen auf Teufel komm raus.

Die Recording Industry Association of America, kurz: RIAA, die inbesondere für verschiedene Klagewellen gegen Filesharer und Copyright-Verletzer bekannt geworden ist, scheint auch nicht unfehlbar. So wurde eine amerikanische Familie verklagt, unter der sich mindestens ein Mitglied befinden soll, das mehrere Musikstücke illegal im Internet getauscht haben soll. Das Kuriose: Die Familie besitzt weder PC, noch Internetanschluss.

Quelle: gamestar.de

Klagen um des Klagens Willen. Dass es dabei hin und wieder auch vermeintlich Unschuldige trifft, scheint nach Klägerangaben nicht auszuschließen zu sein. Eine solche Einstellung spricht Bände.

Smithy Code in Sakrileg ( The Da Vinci Code von Dan Brown ) - Urteil

Anwälte in London und New York schwelgen seit drei Wochen in einem außergewöhnlichen juristischen Zeitvertreib: Der Entschlüsselung des "Smithy Code" in der Urteilsbegründung zum Plagiatsprozess gegen den Bestsellerautor Dan Brown. Der Richter am Hohen Gericht in London, Peter Smith, versah die Abweisung der Klage der Sachbuchautoren Michael Baigent und Richard Leigh mit kursiv gesetzten Botschaften - ganz nach dem Vorbild der beiden Bücher, Browns "Sakrileg" ("The Da Vinci Code") und "Der heilige Gral und seine Erben" der Kläger.

Schon bald nach der Urteilsverkündung am 7. April, mit der Smith die Klage abwies, entdeckten Juristen in der 71-seitigen Urteilsbegründung seltsame Kursivsetzungen im Text. Im ersten der insgesamt 360 Absätze ist das "s" im Wort "claimants" (Kläger) kursiv gesetzt, im nächsten Absatz das "m" im selben Wort. So ergeben sich in den ersten sieben Absätzen die Worte "Smithy Code" - dann wird es deutlich schwieriger, die Kursivsetzungen zu entschlüsseln. Smith setzt die Verschlüsselungsmethode Leonardo da Vincis ein, die in beiden Büchern eine Rolle spielt. "Eine Botschaft in dieser Art zu verschlüsseln, in einem Urteil des Hohen Gerichts? Es ist in der Welt", sagt David Tench von der Londoner Anwaltskanzlei Olswang. "Es ändert nichts an der Gültigkeit des Urteils. Er (Smith) hat sich einfach einen Spaß erlaubt."

Smith selbst bestätigte in einem AP-Gespräch die verschlüsselte Botschaft indirekt: "Das sieht doch nicht nach Druckfehlern aus, oder?" Es sei nicht schwer, den Code zu entschlüsseln. Vielleicht werde er demjenigen, der die richtige Lösung finde, auch bestätigen, das dem so sei, fügte er hinzu.

In beiden Büchern geht es um die von Historikern und Theologen zurückgewiesene These, Jesus habe Maria Magdalena geheiratet und ein Kind mit ihr gehabt. "Sakrileg" wurde weltweit mehr als 40 Millionen mal verkauft, die Verkaufszahlen für das 1982 erschienene Buch vom "Heiligen Gral und seinen Erben" zogen während des Prozesses deutlich an.

Das Interesse an der Entschlüsselung der 25 Kursivbuchstaben in den ersten 14 Seiten der Urteilsbegründung erklärt Tench so: "Ich denke, das fasziniert vor allem Amerikaner. Einen britischen, seriösen Richter zu haben, der ein Urteil auf diese Weise verschlüsselt, ist ein toller Spaß."

Mark Stevens ist einer der Juristen, der unbedingt den "Smithy Code" knacken will. "Es ist bekannt, dass Richter hin und wieder sehr raffinierte und unterhaltsame Urteile schreiben", sagt er. "Den Trend gibt es schon länger - ein Richter hat mal ein Urteil in Versen gefällt."


Quelle: www.solms-braunfelser.de

Dann wollen wir mal raten und weitersuchen. Juristen als Code-Knacker.

Und wieder mal Lehrerinnensex

Pamela Rogers (29) war Lehrerin in Tennessee und verheiratet mit einem Highschool-Trainer. Doch der Schein trügte. Das Paar hatte Probleme und Pamela flüchtete sich in eine Affäre. Doch Pamela nahm sich nicht irgendeinen Lover, sondern fing eine Sexgeschichte mit einem 13-jährigen Schüler an. Die beiden trafen sich für Schäferstündchen in der Schule, bei ihr zu Hause und in seinem Daheim.

So ging das drei Monate lang. Bis die Geschichte ans Licht kam. Ein Mitschüler erfuhr vom Techtelmechtel der beiden. Die unzüchtige Lehrerin wurde zu neun Monaten Haft verurteilt. Jeglicher Kontakt zu dem Jungen wurde ihr verboten.

Ende Februar wurde Pamela wegen guten Benehmens frühzeitig aus der Haft entlassen. Doch so züchtig war ihr Verhalten doch nicht. Es stellte sich nämlich heraus, dass die attraktive Blondine dem Jungen aus dem Gefängnis Nacktvideos und -bilder sowie später SMS geschickt hatte. Die Absicht war klar: Sie wollte wieder Sex mit dem Jungen, sie liebte ihn angeblich.

Die Polizei kam der Lehrerin wieder auf die Schliche. Und Pamela wandert erneut hinter Gitter. Diesmal dürfte der Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen etwas länger dauern.


Quelle: blick.ch

Wenn sie es denn nicht lassen kann, muss sie mit den Konsequenzen wohl länger leben.

Doppelmord in Wolfsburg

Nach dem Mord an zwei Rentnerinnen hat die Wolfsburger Polizei zwei Tatverdächtige verhaftet. Eine 18-jährige Enkelin und ihr Freund (26) sollen die beiden Frauen Ostersonntag erdrosselt und ausgeraubt haben.

Die Polizei ging gestern von Raubmord aus. Der zuständige Richter am Amtsgericht erließ Haftbefehl: Beide Tatverdächtige stammen aus Wolfsburg und sitzen nun in Untersuchungshaft. Während die 18-Jährige in ihrer Vernehmung zugab, gemeinsam mit ihrem Freund die Rentnerinnen erwürgt zu haben, schwieg der 26-Jährige zu den Vorwürfen. "Wer letztendlich zugedrückt hat, steht noch nicht fest", sagte Polizeisprecher Klaus-Dieter Stolzenburg.


Quelle:newsklick

Da hören die Ermittlungen mal wieder genau an der Stelle auf, an der auch Entlastendes ermittelt werden könnte. Sofort wird aufgehört nach weiteren denkbaren Alternativen oder Tätern zu suchen, man reduziert die Frage darauf, wer von beiden zugedrückt hat, wenn man dem Pressebericht glauben soll.

26 April 2006

Jennifer Lopez als Urheberrechtsverletzerin

Latino-Star Jennifer Lopez ist wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt. Die Idee der von Lopez produzierten Serie «South Beach» stamme aus seinem urheberrechtlich geschützten Drehbuch, erklärte der TV-Autor Jack Bunick. Die Serie startete am 11. April, Anfang des Monats reichte Bunick beim Bundesgericht von Manhattan seine Klage ein. Bereits Ende 1999 schrieb Bunick die Pilotfolge einer Serie, die «South Beach Miami» heißen sollte. Im Februar 2000 schickte sein Agent eine Kopie des Drehbuchs an den US-Sender UPN - bis heute habe sich keiner bei ihm gemeldet, erklärte Bunik. Jetzt fordert er einen finanziellen Schadensersatz sowie eine einstweilige Verfügung, dass die Serie «South Beach» nicht mehr ausgestrahlt werden dürfe. Der Sender plante unabhängig von der Klage nur acht Folgen ein, die bereits gelaufen sind.

Quelle: yahoo

Wer schreibt eigentlich nicht ab?

Streikopfer aus fahrendem Zug geworfen

In Südafrika haben streikende Wachleute sechs Fahrgäste in der Nähe von Johannesburg aus einem fahrenden Zug geworfen. Alle sechs Menschen kamen Medien zufolge ums Leben.
Zuvor hatten die Wachleute ihre Opfer verprügelt und andere Bahnpassagiere belästigt. Eine Sprecherin der Bahnbetreiber rief die Bevölkerung im Rundfunk dazu auf, die Vorortzüge möglichst zu meiden. Auch aus Kapstadt und Durban gab es Berichte über gewalttätige Übergriffe. Dort hatten Streikende in der vergangenen Woche einen Streikbrecher erschossen.


Quelle: netzeitung.de

Hoffentlich werfen die Krankenhausärzte nicht demnächst Patienten aus dem Fenster.

Die Rache des kleinen Mannes vom Amtsgericht Wolfenbüttel

Am 01.11.2005 stellte ich in einem Verfahren, in dem die Anklage nicht zugelassen und das Verfahren eingestellt wurde, beim Amtsgericht Wolfenbüttel einen Kostenantrag gegen die Staatskasse unter Vorlage einer besonderen Vollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren mit Abtretung der Ansprüche an mich. Digitale Faxquittung liegt vor. Nach Erinnerung wird Mitte Dezember mitgeteilt, so einen Antrag fände man nicht, ich solle ihn nochmals zusenden. Gesagt, getan, wieder per Fax, diesmal ohne Vollmacht.

Reaktion: nichts. Nach weiterer Erinnerung bekomme ich etwas zugesandt, was erkennbar mit meinem Antrag nichts zu tun hat. Ich beklagte mich dann über einige Seiten über das Behandeln der Sache. Reaktion: Akte ist beim Bezirksrevisor. März nochmals Erinnerung, Mitte April Dienstaufsichtsbeschwerde.

Und nun kommt es: Innerhalb von zwei Tagen bekomme ich die Ablehnung meines Antrages als unzulässig, da keine Vollmacht vorläge. Und: Da Rechtsanwalt Siebers durch die am 19.04.2006 eingegangene Dienstaufsichtsbeschwerde deutlich gemacht hat, dass er auf einer umgehenden Entscheidung besteht, war ein gerichtlicher Hinweis nicht angezeigt.

Eine in Unkenntnis von Art. 103 I GG getroffene Entscheidung eines möglicherweise beleidigten Sachbearbeiters, der es nicht erträgt, dass sich jemand darüber beklagt, dass er nun schon bald sechs Monate auf sein Geld wartet.

25 April 2006

Telefone für Osteuropa

Unbekannte "Telefongerätdiebe", die sich auf
den Diebstahl von Telefonanlagen aus öffentlichen Telefonzellen
spezialisiert zu haben scheinen, beschäftigen seit Anfang des Monats
die Göttinger Polizei. Bislang sind bei den Ermittlern vier Fälle zur
Anzeige gebracht worden. Alle Tatorte liegen im Stadtgebiet von
Göttingen. Hinweise auf die Täter gibt es bislang nicht.

Die ersten beiden Diebstähle ereigneten sich zwischen dem 05. und
07.04.06. Aus einer Telefonzelle in der Weserstraße stahlen die
Unbekannten die gesamte Telefonanlage. Schadenshöhe ca. 2.500 Euro.

In allen vier Fällen fehlt von den Dieben jede Spur. Nach Aussage
eines Verantwortlichen werden die Geräte vermutlich gestohlen, um sie
anschließend nach Osteuropa zu bringen und dort zu installieren.

Sachdienliche Hinweise erbittet die Polizei Göttingen, Telefon
0551/491-1013.


Quelle: presseportal.de

Mal schauen, wie lange es dauert, bis ganze Telefonzellen verschwinden.

Sozialgericht Hamburg und die Gemütlichkeit


Sozialgericht Hamburg

Die Kiste hat einen Charme wie ein Betonmischer.

Wenn man drin ist, erfährt man,woher der Begriff Hochhaus kommt, nämlich von hochgemütlich.

Kölner Pascha: Zu Gast bei Freundinnen

Terror-Angst in Europas größtem Bordell. Die Frauen und Angestellten des Pascha in Neuehrenfeld fürchten sich vor der Rache islamischer Extremisten – denn es ist ein Streit um die Nationalfahne von Saudi-Arabien entbrannt.

Vor zehn Tagen hatte das Pascha in Anlehnung an die bevorstehende Fußball-WM ein 27 Meter hohes Plakat an der Hauswand aufhängen lassen, Aufschrift: „Zu Gast bei Freundinnen“. Dazu ein aufreizendes Mädchen und die abgebildeten Nationalflaggen aller 32 WM-Teilnehmer-Nationen.

Auch das Haus wurde mit Fahnen geschmückt. Schon 12 Stunden später gab es Ärger. Pascha-Chef Armin Lobscheid: „Abends sprach ein muslimischer Mitbürger am Empfang vor und forderte, dass die Fahnen von Saudi-Arabien abgehängt werden.“

Hintergrund: Die grüne Nationalflagge des islamischen Wüstenstaats beinhaltet folgenden Satz in arabischer Schrift: „Es gibt nur einen Gott. Mohammed ist der Prophet Gottes“. Der Unbekannte erklärte, die Ehre Mohammeds sei beschmutzt, wenn die Flagge auf dem Haus eines Bordells angebracht sei.

Am nächsten Tag sprachen zwei weitere Männer vor, wurden deutlicher: „Kommt die Flagge nicht weg, passiert etwas.“ Lobscheid: „Wir haben die Polizei gerufen, die den Staats- sowie den Verfassungsschutz einschaltete.“ Die Beamten erhielten auch das Kennzeichen und die Handynummer eines Mannes, der Drohungen ausgestoßen hatte.


Quelle: express

Mag man es Doppelmoral nennen, wenn einige muslimische Beschützer und Kunden der Freundinnen sich nicht an der Fahne gestört haben.

Sparfüchse aus der Eifel mit Leiche auf Tour

Makaber! Gut 450 Kilometer ist eine Frau mit ihrer toten Mutter von Bremerhaven nach Koblenz gefahren.

Nach dem Hinweis eines Bestattungsunternehmens wurde das Auto der Frau am Sonntag am Koblenzer Hauptbahnhof von der Polizei ausfindig gemacht und gestoppt, wie das Polizeipräsidium Koblenz mitteilte. Auf dem Rücksitz des Autos sei die Leiche der 90 Jahre alten Mutter unter Kleidern versteckt gefunden worden.

Die in Bremerhaven wohnhafte Seniorin war eines natürlichen Todes gestorben. Um das Geld für die Überführung der Toten in ihren Heimatort bei Daum in der Eifel zu sparen, habe die Tochter ihre tote Mutter kurzerhand selbst abgeholt. Am Bahnhof in Koblenz sollte der Schwiegersohn noch zusteigen.


Quelle: express

Ob was wohl ein wenig gerochen hat, weiß man nicht so genau.

Hoffentlich passiert das Ballack nicht

Der Erfolgsstürmer Rafael de Araujo des FC Zürich, der aus Brasilien stammt, ist offenbar entführt worden. Wie die Agentur Sport Informations (si) am Sonntag berichtete, erstattete der Fußballverein Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Erpressung. "Er ist gekidnappt worden", sagte Vereinstrainer Lucien Favre, nachdem festgestellt wurde, dass die Zürcher Wohnung des Stürmers leer war. Um den Transfer des 1985 geborenen Stürmers von Chiasso nach Zürich hatte es Streit gegeben. In den vergangenen Wochen wurde der FC Zürich unter Druck gesetzt. Zwei brasilianische Spielervermittler waren aufgetaucht und hatten an den FC Zürich Geldforderungen gestellt.

Quelle: Yahoo

Rauhe Sitten im Fußball gab es ja schon immer, aber jetzt wird es heftig.

Sozialgericht Hamburg zu Sozialversicherungspflicht

Fein, dass ich für meinen Ausflug zum Sozialgericht in Hamburg so schönes Wetter habe. Dort soll entschieden werden, ob der alleinvertretungsgerechtigte Geschäftsführer einer GmbH, der 45% Anteile an der GmbH hält, weder in Art der Tätigkeit noch in Zeit, Dauer und Ort der Erbringung der Arbeitsleistung gebunden ist, von 181 BGB befreit ist und am Gewinn der GmbH beteiligt ist, der Sozialversicherungspflicht unterfällt oder nicht.

Die BFA meint: Er fällt.

24 April 2006

Carsten Hoenig auf dem Rückweg?

Seine luftige Bekleidung ist einem offenbar angetrunkenen Motorradfahrer in Bad Sassendorf (Kreis Soest) zum Verhängnis geworden. Wie die Polizei am Sonntag (23.04.06) mitteilte, war der Mann am späten Freitagabend aufgefallen, weil er nur mit einem Stringtanga bekleidet auf seinem Motorrad an zwei jungen Frauen vorbeigefahren war. Als diese das Fahrzeug später an einer Garage stehen sahen und den fast nackten Mann auf dem Gehweg erblickten, alarmierten sie die Polizei.

Als die Beamten den Mann ansprachen, bemerkten sie, dass er offensichtlich angetrunken war. Einen Alkoholtest lehnte er ab und begann statt dessen, die Polizisten wüst zu beschimpfen. Da er sich zudem weigerte, für eine Blutentnahme mit auf die Polizeiwache zu kommen, mussten die Ordnungshüter ihn zwangsweise abführen. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: wdr

Aus Portugal auf dem Rückweg nach Berlin kommt man doch an Soest vorbei, oder Carsten?

Student missbraucht 9jährigen

Ein neunjähriger Junge ist in Bremen von einem Studenten schwer sexuell missbraucht worden. Anhand einer genauen Täterbeschreibung nahmen Fahnder bereits am Freitag den 29-Jährigen fest, wie ein Polizeisprecher sagte. Der Beschuldigte habe in seiner Vernehmung bereits ein umfängliches Geständnis abgelegt. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

Das Kind war am Ostermontag abends von einem Mann mit einem Messer bedroht, in ein Auto gezwungen und später sexuell missbraucht worden. Trotz seiner Todesangst habe der Junge Angaben für ein exaktes Phantombild liefern und den Wagen gut beschreiben können, so der Polizeisprecher. Obwohl es von dem Autotyp mehr als 200 Fahrzeuge mit Bremer Kennzeichen gebe, seien die Beamten schon bei der sechsten Überprüfung fündig geworden: Der Halter des Pkw habe genau der Beschreibung des Neunjährigen entsprochen.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Studenten in Bremen wurden weitere Beweise, darunter markante Kleidungsstücke, sichergestellt. Auch der eigentliche Tatort konnte ermittelt und auf Spuren untersucht werden. Als Motiv für die Tat nannte der Student laut Polizei eine «plötzliche sexuelle Erregung beim Anblick des Jungen».


Quelle: www.e110.de

Na hoffentlich verspürt da nicht im Knast ein Mithäftling beim Duschen eine plötzliche sexuelle Erregung beim Anblick des Studenten.

23 April 2006

Lagerfahrzeug kein Neufahrzeug

Manche wollen es wirklich bis zum Schluss wissen. Das OLG Braunschweig (2 U 128/04, SVR 2006, 62) musste einem Käufer deutlich in das Urteil schreiben, dass beim Kauf eines auf dem Hof stehenden Lagerfahrzeugs, das auch noch so gekennzeichnet ist und 25% unter Neupreis abgegeben wird, kein Neufahrzeug erwartet werden kann.

22 April 2006

Sakrileg ( The Da Vinci Code ) von Dan Brown kein Plagiat

Erneut hat ein Gericht Plagiatsvorwürfe gegen den Autor des Bestsellers "Sakrileg" (englisch: The Da Vinci Code) zurückgewiesen. Ein Gericht in New York bestätigte in höherer Instanz ein Urteil, wonach der Autor Dan Brown für seinen Roman nicht aus dem vor sechs Jahren erschienenen Buch "Daughter of God" von George B. Daniels abgeschrieben hat.

Laut amerikanischen Medienberichten vom Freitag befand das Gericht, dass es zwar in beiden Fällen um Religionsthriller gehe, die Romane jedoch wesentliche Unterschiede aufwiesen.

Erst vor zwei Wochen hatte das Oberste Gericht in London Plagiatsvorwürfe gegen Brown als unberechtigt abgelehnt. Mit dem Aufsehen erregenden Prozess hatten der Neuseeländer Michael Baigent und der Amerikaner Richard Leigh eine Millionenentschädigung angestrebt. Sie hatten behauptet, Brown habe wesentliche Elemente seines Romans ohne Genehmigung aus ihrem bereits mehr als 20 Jahre zuvor erschienenen Sachbuch "Der heilige Gral und seine Erben" übernommen.



Quelle: N24

Der Futterneid hört nicht auf.

Bankräuber wird verprügelt und entkommt trotzdem

„Das Böse ist immer und überall“, sang die „Erste Allgemeine Verunsicherung“ in ihrem Hit „Ba-Ba-Banküberfall“. Verunsichert war auch der Mann, der am Donnerstag die Dresdner Bank in Bickendorf überfiel. Er wurde nämlich von Jan Schäfer (31) verprügelt.

Schäfer wollte in seiner Mittagspause Geld von seinem Konto abheben. „Plötzlich stand da der Mann mit der silbernen Pistole, hielt einem Angestellten die Waffe in die Seite und forderte Geld“, schildert er. „Als er einen Moment lang die Waffe weghielt, habe ich gehandelt.“

Jan Schäfer verwickelte den Bankräuber in eine bühnenreife Prügelei, bei der beide einiges einstecken mussten. „Ich konnte ihm kurz die Waffe entwinden“, erklärt der gelernte Koch. „Aber die Angestellten haben nicht geholfen.“

So gab eine Faust die andere und der Bankräuber bekam die Waffe wieder in die Finger. „Dann hat er mir die Knarre auf den Kopf geschlagen“, so Jan Schäfer. „Die Bankangestellten forderten mich immer wieder auf, aufzuhören und den Bankräuber gehen zu lassen oder mit ihm zu verschwinden.

Schließlich verhandelte Schäfer mit dem Bankräuber. „Wir ließen die Waffe beide in die Tasche mit dem Geld fallen und dann haute er ab.“ Der Täter (1,70 Meter groß, Südländer, sportliche Figur, kurze, schwarze Haare, Dreitagebart) erbeutete 40.000 €. Die Dresdner Bank hat 3000 € Belohnung ausgesetzt für Hinweise, die zu seiner Ergreifung führen.


Quelle: express

Hätte jemand geholfen, hätte ma sich die Belohnung sparen können.

Schokolade aus Scheiße geht nicht

Wie sagte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil so deftig: "Scheiße kann man nicht zu Schokolade erklären." Er meinte die Polizeireform und war sich des Applauses der Polizisten gewiss.

Die Gewerkschaft der Polizei schlägt Alarm.

...

Polizeibeamte, die weit über 50 Jahre alt sind, fahren Tag und Nacht Streife, "in Fahrzeugen mit durchgesessenen Sitzen und Tachoständen weit über 300 000 Kilometern". Und das bei einer Klientel, die immer rabiater werde, klagte ein Gewerkschaftsvertreter.

...


Und der Ärger geht weiter – beim neuen Computersystem. Um einen Zettel ausdrucken, brauche es allein acht Mausklicks, meldete sich Pressesprecher der Polizei, Stefan Rinke, zu Wort. Und Personalrat, Namensvetter Rinke, setzte noch einen drauf: "22 Stunden hat letztens ein Beamter, ein sehr versierter, gebraucht, um einen etwas komplizierteren Verkehrsunfall in den Computer zu bringen."


Quelle: Newsklick.de

Hubertus Heil mal wieder in Heimatnähe. Möglicherweise befürchtet er, beim neuen Parteivorsitzenden seinen Job nicht auf Ewigkeiten behalten zu können.

21 April 2006

Warten auf den Tod

LeRoy Nash ist 90. Er wartet auf den Tod. In einer 3,50 mal 2,30 Meter kleinen Zelle im Gefängnis von Arizona. LeRoy Nash ist der älteste zum Tode verurteilte Gefangene Amerikas. 1983 war er wegen eines Raubmordes zur Höchststrafe verurteilt worden, den er, damals 68jährig, nach seiner Flucht aus dem Gefängnis begangen hatte. Mehr als 20 Jahre lebt Nash jetzt schon im Todestrakt - in Erwartung der Giftspritze. Von der Möglichkeit, dreimal in der Woche frische Luft im Gefängnishof zu schnappen, macht Nash längst keinen Gebrauch mehr.

Er ist taub, herzkrank und leidet unter Arthritis. Und diese Gebrechen sind seine einzige Chance auf Gnade. Seine Leiden könnten ihn im Rechtsmittelverfahren vor der Hinrichtung retten. Bislang hat es der Oberste Gerichtshof der USA abgelehnt, zu klären, ob die Hinrichtung alter und kranker Todeskandidaten gegen das Verbot grausamer Strafen verstößt.


Quelle: bz.berlin1.de

Ist ja jetzt alles nicht mehr so schlimm, da man ja weiß, dass man jetzt schmerzfrei hinrichtet.

Schmerzfreie Hinrichtung

In North Carolina ist in der Nacht auf Freitag ein Mann durch die Giftspritze hingerichtet worden. Dabei wurde eine umstrittene neue Methode angewendet.

Ein Wärter des Staatsgefängnisses in North Carolina erklärte den wegen Mordes an einem Verkäufer zum Tode verurteilte Willie Brown in den frühen Morgenstunden für tot. Der 61-jährige Brown hatte die Tat vor mehr als 20 Jahren begangen.

Bei seiner Hinrichtung überwachten ein Arzt und eine Krankenschwester mit einer Maschine die Hirnströme des Todeskandidaten. Damit sollte sichergestellt werden, dass Brown bewusstlos war und keine Schmerzen verspürte, als ihm lähmende und zum Herzstillstand führende Flüssigkeiten gespritzt wurden.

Kritik am Einsatz von Ärzten

Es war das erste Mal in den USA, dass bei einer Hinrichtung durch Injektion diese Methode angewandt wurde. Ein Gericht in North Carolina hatte zuvor angeordnet, es müsse sichergestellt werden, dass Brown keinen Schmerz bei seiner Tötung verspüre.

In anderen Bundesstaaten wie Kalifornien und Florida wurden bereits Hinrichtungen aufgeschoben, weil auch dort Gerichte abwägen, ob durch die Injektion starke Schmerze verursacht werden könnten.

Ethikverbände kritisierten den jüngsten Einsatz von Ärzten bei Browns Hinrichtung scharf. Der Einsatz von Medizinern bei Exekutionen verstosse gegen den beruflichen Eid Leben zu retten, und schadeten dem gesellschaftlichen Ansehen der Ärzte, sagte Priscilla Ray, Leiterin des Ethikrates beim Amerikanischen Ärzteverband.



Quelle: www.20min.ch

Ich finde es sehr einfühlsam, dass sich die Amerikaner darüber Gedanken machen, demjenigen nicht weh zu tun, den sie umbringen.

Coole Sau

Eine Reihe von Notrufen bei der Polizei hat ein Autofahrer in Sachsen ungewollt ausgelöst. Der Mann wurde an der A 14 (Magdeburg-Dresden) bei Kleinpösna in der Nähe von Leipzig auf einer Decke liegend gesehen.

Die Anrufer gingen von einem Unfall aus, hieß es im Polizeibericht. Als Polizisten am Mittwoch bei dem Mann eintrafen, konnten sie Entwarnung geben: Um sich nach einer Reifenpanne die Wartezeit auf den Pannendienst zu verkürzen, hatte der Mann eine Decke neben der Autobahn ausgebreitet und genoss die Frühlingssonne.

Quelle: web.de

Ich hab den auch gesehen, fand aber klar, dass der sich sonnt und hab ihn beneidet.

Gewichtiges Geständnis

Ohne zu vollstreckende Gefängnisstrafe ist ein Missbrauchsstäter in Niedersachsen davongekommen. Der 24-Jährige aus Peine hatte seine minderjährige Schwester jahrelang missbraucht. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag zu 21 Monaten Haft auf Bewährung. Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte eingestanden, sich zwischen seinem 14. und 18. Lebensjahr in rund 440 Fällen an seiner Schwester vergangen zu haben. Anfangs war das Mädchen erst acht Jahre alt.

Als strafmildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis des Mannes sowie die große Zeitspanne zwischen Taten und Anklage. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Damit wurde das Urteil sofort rechtskräftig.

Das Geständnis des Täters ersparte dem Opfer eine seelisch belastende Aussage vor Gericht. Die Öffentlichkeit blieb für die gesamte Dauer der Verhandlung vom Prozess ausgeschlossen.


Quelle: Netzeitung

Das war mal wieder das Zeichen für das Gewicht eines Geständnisses.

Amtsgericht Quedlinburg und die Verjährung

Zwei Verkehrs-OWIs wurden meiner Mandantin vorgeworfen, beide Mal war nach Blutentnahmen Kokain festgestellt worden. Von der Bußgeldbehörde oder der Staatsanwaltschaft hatte ich in beiden getrennt geführten Sachen Akteneinsicht erhalten und feststellen müssen, dass die Polizei eine Aktenführung angefangen hatte, die nur mit ungeordnetem Durcheinander bezeichnet werden kann.

Eine Ladung für den heutigen Termin hatte ich nur in einer Sache bekommen, das Gericht teilte mir mit, dass die Verfahren "irgendwann" miteinander verbunden worden waren. Davon war ich natürlich nicht informiert worden, warum auch, ich bin ja nur der Verteidiger.

Ich teilte dann mit, dass aufgrund der verwirrenden Aktenführung und der mir nicht bekannten Verbindung nun zunächst überprüft werden müsse, ob vielleicht verjährung eingetreten sein könne. Das Gericht meinte darauf mit einem geahnten Anflug von Schnippigkeit, wenn es mir um Akteneinsicht ginge, hätte ich die ja vor der Hauptverhandlung beantragen können.

Als ich dann offenbarte, dass ich keinesfalls geneigt sei, die Arbeit des Gerichts zu übernehmen und erwarte, dass das Gericht diese Prüfung vornehme, kam, dann die Antwort, so etwas werde doch vorher (von der Bußgeldstelle!) geprüft, rügte ich den Eintritt der Verjährung.

Nun meinte das Gericht, mit einer solchen Überprüfung heute (Freitagmittag) sei es jetzt überfordert, dann müsse die Sache unterbrochen und ein Fortsetzungstermin gefunden werden. Dies ließ als denkbare Alternative vermuten: Wer mit sowas kommt, soll zweimal fahren.

Sei es wie es sei, als ich dann mitteilte, dass die Mandantin an dem einen Vorfallstag gar nicht gefahren sei und bei dem zweiten Vorfall überhaupt nicht bemerkt hatte, dass sie noch Drogen im Körper hatte und dazu noch den Ausdruck einer Entscheidung des OLG Hamm übergab, dass in solchen Fällen nicht einmal eine fahrlässige OWI vorläge, kam dann die erschreckte Feststellung, dass man dann ja ein Sachverständigengutachten einholen müsse.

So soll es nun geschehen, das verfahren ist ausgesetzt und vor der Versendung an einen Sachverständigen wird das Gericht prüfen, ob nicht vielleicht doch Verjährung eingetreten ist.

Ich kann mir nicht vertkneifen, zu vermuten, dass ein Betroffener, der nicht anwaltlich vertreten ist, in einem solchen Fall nach fünf Minuten mit Einspruchsverwerfungen nach Hause geschickt worden wäre.

20 April 2006

Was ewig liegt, so schwer nicht wiegt

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren schon mal über ein Jahr ausgesessen. Vor einem Jahr dann Anklageerhebung vor dem Landgericht Magdeburg. Heute dann die schriftliche Mitteilung, dass wegen vorgehender anderer Sachen in diesem Jahr mit einer Terminierung nicht gerechnet werden kann, vielleicht Anfang 2007.

Boykotterklärung der Strafjustiz.

Ich habe diese Mitteilung zum Anlass genommen, den Antrag zu stellen, das Verfahren wegen des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses einzustellen. Mal schauen.

Der falsche Pool

Ein Hotelpool muss nicht exakt der Abbildung im Reisekatalog entsprechen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

Wenn der Swimmingpool anders aussieht, lassen sich daraus keine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter ableiten, entschied das Amtsgericht Duisburg (Az.: 49 C 1338/05).

Im verhandelten Fall hatte der Kläger bemängelt, der Hauptpool seines Hotels habe anders ausgesehen als im Katalog, was er mit Hilfe von Fotos auch belegte. Inwieweit dies den Nutzen des Pools und damit die Reise beeinträchtigt haben soll, sei aber nicht erkennbar, argumentierte das Gericht. Der Pool sei nicht nennenswert kleiner gewesen als der im Katalog. Die genaue Pool-Form sei dem Touristen jedoch nicht zugesichert worden. Abweichungen von der Abbildung seien folglich auch kein Reisemangel.


Quelle: ntv

Wieder mal eine Klage, die es ohne Rechtsschutzversicherung nicht gegeben hätte.

Bitte anrufen

Nach dem brutalen Überfall von zwei Tätern auf einen farbigen Potsdamer hat die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.
Durch die ermittelnde Behörde ist nun ein Mitschnitt der Täterstimmen veröffentlicht worden: Unter der Quelle http://www.internetwache.brandenburg.de kann man sich die Stimmen anhören.
Die Polizei erhofft sich von den recht gut hörbaren Stimmen einen schnellen Fahndungserfolg und bittet alle Bürger, Hinweise zum Verbrechen zu geben.

Quelle: http://www.internetwache.brandenburg.de

Polizei schießt Zielfoto

Ein Rennen lieferten sich am Mittwoch, 18.04.2006, gegen 19:30 Uhr zwei Essener Kradfahrer auf der Westfalenstraße. Der Sieger (32 Jahre/Suzuki 750GS) wurde mittels "Zielfoto" ermittelt. Als es blitzte, war er 121 km/h schnell.Da lediglich 50 km/h erlaubt sind, wird es den zweitplazierten ( 36 Jahre/Suzuki 1000R) freuen, dass er den "ersten Preis" nicht gewonnen hat. Der beträgt nämlich 300,- Euro Geldbuße, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg.

Die "Siegerehrung" wurde durch Beamte des Verkehrsdienstes vogenommen.


Quelle: Presseportal.de

Teures Rennen!

Lehrer vor den Augen der Schüler enthauptet

In Bagdad sind am Mittwoch Extremisten in zwei Grundschulen eingedrungen und haben zwei Lehrer enthauptet.

Wie das Ministerium für Innere Sicherheit mitteilte, mussten die Schüler bei den Enthauptungen zusehen. "Zwei terroristische Gruppen haben zwei Lehrer vor den Schülern der Grundschulen Amna und Schahid Hamdi im Schaab-Bezirk von Bagdad enthauptet", hieß es in einer Mitteilung. Ein Vertreter des Ministeriums sagte, die Täter hätten vermutlich die Schüler verunsichern und den Unterricht zum Erliegen bringen wollen.

Quelle: Reuters

Ich mag es eigentlich nicht kommentieren. Aber weiterhin meinen deutsche Verwaltungsrichter, im Irak sei eigentlich alles in Ordnung.

19 April 2006

Freie Fahrt per Fernbedienung

Immer freie Fahrt an der Ampel – diesen Autofahrertraum hat sich ein Amerikaner mit Hilfe von Ebay erfüllt. Die Polizei fand dieses Gadget aber weniger witzig: Sie konfiszierte es und brummte dem Autofahrer eine Geldstrafe auf. Bei Ebay gibt es bekanntlich fast alles: Oldtimer, Hakenkreuzmünzen aus dem Dritten Reich , Sex-Spielzeug und nackte Haut zum Tätowieren. Und anscheinend auch Geräte, mit denen man aus dem fahrenden Auto heraus bestimmte Verkehrsampeln von rot auf grün umschalten kann. Jedenfalls will ein amerikanischer Autofahrer so ein Gerät beim Online-Auktionshaus ersteigert haben, um immer freie Fahrt zu haben, wie CNN berichtet.

100 Dollar kostete der "Ampelumschalter" bei Ebay, wie der Käufer erklärte. Dabei handelt es sich laut dem CNN-Bericht um eine Art Stroboskoplampe. Es sendet ein Infrarot-Signal an den Empfänger auf der Ampel aus.

Zwei Jahre lang setzte der aus Longmont im US-Bundesstaat Colorado stammende Verkehrsteilnehmer das Gerät ein und war damit sehr zufrieden. Denn damit verkürzte er spürbar die Zeit, die er täglich für den Weg zur Arbeit benötigte, wie der Besitzer zufrieden erklärte.

Die Ampel-Manipulation fiel schließlich Mitarbeitern des Straßenbauamtes auf. Sie bemerkten, dass immer wieder das Ampelsignal verändert wurde, wenn sich ein weißer Ford-Pickup einer Kreuzung näherte. Daraufhin wurde die Polizei aktiv.

Die Beamten beschlagnahmten das Gerät und kassierten 50 Dollar Strafe. Doch der Betroffene ist mit dem Kauf trotzdem zufrieden, die Fernbedienung für die Ampel habe sich in seinen Augen ausbezahlt.

Quelle: PC-Welt

Das wärs doch, so ein Ding brauche ich auch.

Scheiße gelaufen

Wegen einer besonders ekligen Form der Beleidigung und Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen einen 49 Jahre alten Mann aus dem Kreis Donau-Ries erhoben. Wie die Behörde gestern mitteilte, nahmen Polizisten den Mann im November 2005 wegen eines Vollstreckungshaftbefehls fest. Bei der Fahrt in die Inspektion zeigte der Mann seinen Unmut über die Festnahme schließlich dadurch, dass er die Hosen herunterließ und «auf den Rücksitz des Dienstfahrzeuges kotete».

Während der nachfolgenden Fahrt hätten die geschädigten Beamten trotz geöffneter Autofenster «unter massiven Ekelgefühlen und Brechreiz» gelitten, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Bei Beleidigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Bei Körperverletzung droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Quelle: e110.de

Also Schadenfreude fände ich an dieser Stelle wirklich völlig unpassend.

Rauchen kann tödlich sein

Ein entflammbares Gel auf dem Körper wurde ihm auf den Körper gestrichen. Dann zündete sich der Mann eine Zigarette an. Und wurde so zum tödlichen Feuerball.
Eigentlich war der 60-Jährige im Spital, um seine Haut behandeln zu lassen. Deshalb strich man ihm ein heilendes Gel ein, wie BBC Online berichtete.

Kurz darauf verspürte der Patient wohl Lust auf eine Zigarette. Und zündete sich – angeblich heimlich – eine an. Was er nicht wusste: Das Gel war nicht nur heilend, sondern auch stark entflammbar. Horror! Der Mann brannte lichterloh, musste mit schweren Verbrennungen unverzüglich in das grössere Krankenhaus von Sheffield gebracht werden. Doch zu spät: Er überlebte die starken Verbrennung nicht und starb.

Krankenhaus und Polizei wollen nun die genauen Umstände des Todes klären. Der Fall wirft vor allem eine Frage auf, wie es Augenzeugin Margaret Eastwood formulierte: «In einem Spital sollte doch nicht geraucht werden. Warum wurde es ihm erlaubt?»

Ein Gerichtssprecher versicherte: «Wir haben mit den nötigen Untersuchungen gestartet. Sicher werden sowohl Spitalpersonal sowie Familienangehörie befragt.»



Quelle: Blick.ch

Man sollte das Rauchen wirklich lassen.

In Mettmann ist die Welt nicht mehr in Ordnung

Mit brennenden Zeitungen hat ein Mann in Mettmann versucht, seinen kühlen Schlafplatz in einer Telefonzelle zu heizen. Streifenpolizisten entdeckten den 44-Jährigen schlafend zwischen angekokelten Zeitungen, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Als die Beamten ihn weckten, versuchte der Mann erneut, den Papierstapel in Brand zu setzen. Außerdem habe er sich über die Kälte beschwert. Nach Angaben der Polizei war der Mann nüchtern. Er wurde kurz in einem Krankenhaus behandelt und dann auf freien Fuß gesetzt. Ein Strafverfahren wegen Brandstiftung wurde eingeleitet.

Quelle: AP

Gab es da in Mettmann nicht einen Richter, der Spam für eine unwesentliche Beeinträchtigung hielt. Vielleicht ist der ja umgezogen.

Frauenquote auf arabisch

Dem saudiarabischen Gastwirt Nabil al-Ramadan droht in seiner Heimat die Auspeitschung, weil er gesetzeswidrig zwei Frauen in seinem Restaurant beschäftigte. Ein Scharia-Gericht verurteilte den Mann zu 90 Peitschenhieben, wie die Zeitung "Arab News" berichtete. Aus Angst und Empörung über das Urteil sei er verreist, sagte Ramadan am Telefon. Es sei kein Anwalt zur Stelle gewesen und er habe befürchtet, daß das Urteil umgehend vollstreckt werde. Die beiden Frauen hätten im Jahr 2004 nur für je vier Stunden für ihn gearbeitet, berichtete das Blatt.

Quelle: Welt

Hier gibt es Prügel, wenn man keine Frauen anstellt (Frauenquote).

18 April 2006

Tastaturtotalschaden durch Lachanfall

Ich komme gerade von Media-Markt, ich musste mir eine neue Tastatur kaufen. Habe vorhin beim Lesen einer Ermittlungsakte gerade einen kräftigen Schluck gesüssten Kaffee zu mir genommen, als ich an eine Stelle gekommen bin, die mich dazu brachte, selbigen Kaffee prustend über meiner Tastatur zu verteilen. Totalschaden durch Lachen, das Ding war hin, eine neue Tatstatur musste her.

An einer Ampel hab ich bei Grün das Anfahren vergessen, weil ich schon wieder oder immer noch das Lachen nicht lassen konnte.

Geschehen war: BGHSt 47, 1 (4) belehrt uns:

Diese Grundsätze haben auch Bedeutung für den Täuschungsbegriff des Betrugstatbestands. Allerdings gehört es nicht zum vom Betrugstatbestand geschützten Rechtsgut, sorglose Menschen gegen die Folgen ihrer eigenen Sorglosigkeit zu schützen.

Ein Staatsanwalt macht in der von mir gelesenen Ermittlungsakte in einem Vermerk daraus den Knaller, der mich zum Spucken brachte:

In dieser Entscheidung hat der BGH aber auch ausgeführt, dass es nicht zum vom Grundtatbestand geschützten Rechtsgut gehöre, sorglose Menschenleben vor Folgen ihrer eigenen Sorgfältigkeit zu schützen.

Das Ding war mir eine neue Tastatur wert!

Innen- und Wirtschaftsminister als unerfahrener Kaufmann

In einem Vorgang wegen des Vorwurfes des Betruges durch rechnungsähnliche Offerten bezeichnet sich eine Person als unerfahrener Kaufmann und fühlt sich deshalb betrogen.

Erste Pikanterie: Die Person war 12 Jahre lang Innen - und dann Wirtschaftsminister eines Bundeslandes.

Zweite Pikanterie: Die Person betreibt eine Firma für "Unternehmensberatung in BWL-Fragen", "Regierungsberatung in Aufbauländern" und "Kommunalberatung (noch nicht entwickelt)".

Ob sich die Kunden da wirklich bei einem unerfahrenen Kaufmann in guten Händen fühlen können, will nicht ich entscheiden.

Patentstreit zwischen Burst.com und Apple

Für die Big Player der Elektronik- und IT-Branche ist das Software-Unternehmen Burst.com schon lange kein Unbekannter mehr. Nach einer erfolgreichen Patentklage gegen Microsoft, die im März vergangenen Jahres mit einem außergerichtlichen Vergleich endete, versucht das Unternehmen nun auch gegen Apple erfolgreich zu sein. Mit einer gestern, Montag, angekündigten Klage will Burst.com beweisen, dass Apple bei seiner iTunes-, iPod- und Quicktime-Software auf eine patentierte Burst.com-Technologie zurückgreift, die das schnelle Übertragen von Dateien über Internet ermöglicht.

Quelle: Yahoo

Da geht es um richtig viel Geld.

Pornostar Cicciolina will Bin Laden ausschalten

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Beschneidungsschießerei

Mit Schreckschusspistolen haben die Teilnehmer einer Festgesellschaft in Hannover am Ostersonntag wild um sich gefeuert. Wie die Polizei am Montag mitteilte, wurden die Schüsse nach einem Beschneidungsritual aus einem Auto-Korso heraus abgegeben. Die rund 30 Männer sollen dabei auch auf andere Autos gezielt haben und wurden schließlich von Beamten in einem Streifenwagen gestoppt.

Als weitere Streifenwagen zur Verstärkung aufkreuzten, kam es zu handfesten Auseinandersetzungen, bei denen nach Polizeiangaben sieben Beamte verletzt wurden. Die Polizisten beschlagnahmten zwei Pistolen und ein Messer. Gegen die Männer wird nun unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.

Quelle: Neue Presse

Vielleicht sollte man zukünftig diese unterschiedlichen Festivitäten (Beschneidung und Beschießung)miteinander verbinden, und das, was bisher abgeschnitten wird, einfach mal abschießen.

Vogelscheuche als Leiche getarnt

Eine Leiche glaubten zwei Jugendliche in Krefeld beim Spielen gefunden zu haben. Die beiden 15 und 16 Jahre alten Jungen hatten sich am späten Freitag (14.04.06) im Schein einer Taschenlampe in einem Keller herumgetrieben. In einer dunklen Ecke entdeckten sie einen gefesselten Körper, dem ein Plastiksack über den Kopf gestülpt worden war. Unter Schock riefen die Jungen die Polizei. Wie sich später am Tatort herausstellte, handelte es sich bei der Leiche um eine Vogelscheuche, teilte die Polizei am Montag (17.04.04) mit.

Quelle: WDR

Manche Menschen sehen schon aus wie eine Vogelscheuche, so lange sie noch nicht gestorben sind.

Heute um 10.00 irgendwo in Deutschland

Nein, es gab kein Knoppers, diese kleine Zwischenmahlzeit. Aber es gab einen Schritt für einen Richter an einem Amtsgericht, der für ihn eine kleine neugierbegleitete Überwindung war, für die Zivilrichter in dem weiteren Umkreis des Gerichts aber ein Schritt, der nur noch mit der ersten Mondlandung verglichen werden kann (wenn es sie denn tatsächlich gegeben hat).

Der Richter hat ohne Hinzuziehung einer Serviceeinheit neben der Verhandlungsleitung mit den eigenen Händen einen Computer bedient und höchstselbst sogleich das Protokoll erstellt, um den Prozessbeteiligten zum Schluss der Verhandlung einen Protokollausdruck mitzugeben.

Chapeau, Herr ... Oh, jetzt hätte ich mich doch glatt verplappert. Der Richter befürchtet, dass es Kollegen geben könnte, die ihn für dieses ultrafortschrittliche Vorgehen hassen könnten, weil sie nun irgendwann selbst auch einmal Hand anlegen müssen.

17 April 2006

Mordalarm in Wien

Eine 55-jährige polnische Raumpflegerin könnte in Wien Opfer eines Mörders geworden sein.

Die Leiche der Frau lag nur mit Unterwäsche bekleidet in ihrer Wohnung in der Badewanne. Die Obduktion ergab Tod durch Ertrinken. Die Umstände deuteten auf die Möglichkeit eines Verbrechens hin.


Quelle: www.tirol.com

Wenn sie mehr als Unterwäsche angehabt hätte in der Badewanne, wäre man sicher von einem natürlichen Tod ausgegangen.

Sex im Doggy-Style als Haftgrund

Florida: Auf einem Parkplatz vor einer Gaststätte wurde ein junges Paar beim Sex erwischt. Auf Grund des "wollüstigen" und "unanständigen" Verhaltens in der Öffentlichkeit wurden die 19-jährige Amber und ihr 23-jähriger Freund Gonzales verhaftet.

Amber Mumma und Marcelo Gonzales wurden von Officer Stephen Hiles entdeckt, als er am Parkplatz patrouillierte.

Dabei sah er die 19-Jährige mit der Hose bis zu den Knien an einem Auto. Ihr Freund stand hinter ihr im erregten Zustand, so der Officer.

Quelle: www.thesmokinggun.com

Ob eine andere Stellung als Haftgrund auch ausgereicht hätte, wird sich sicher bald zeigen.

Mikrowellen sind lebensgefährlich

Der 58-jährige Walter S. Fordyce aus Uniontown (Pennsylvania) sitzt momentan in Haft, nachdem er zugegeben hat, seine 58-jährige Freundin Mary McCann mit einer Mikrowelle erschlagen zu haben. Die Frau überlebte den Angriff ihres Freundes nicht.
Zudem gab er zu, die hilflose Frau mit mehreren Tritten gegen die Brust malträtiert zu haben. Grund für die Attacke war die Weigerung McCanns, für ihn Sandwiches aufzuwärmen. Nach der Tat suchte der Mann Hilfe, welche er aber nicht fand.
Daraufhin überprüfte er den Puls McCanns und stellte fest, dass sie keinen mehr hatte. Dies veranlasste ihn erst ein Bier zu trinken, bevor er dann einen Nachbarn aufsuchte, um die Polizei zu alarmieren.

Quelle: cnn

Ich hab die Dinger schon immer gehasst.

Pranger mit Todesfolge

Gestern Morgen erschoss ein Kanadier zwei als Sexualstraftäter registrierte Männer, deren Daten er im Internet gefunden hatte. Als Folge dieser Lynchjustiz nahm der US-Bundesstaat Maine sein Triebtäter-Register vom Netz.

In diesen Datenbanken, die etliche Bundesstaaten führen, sind die Verbrechen der Täter genauso aufgeführt wie deren Namen und Adressen, oft auch Fotos und Arbeitgeber. In Kalifornien existiert sogar eine Landkarten-Suchfunktion.

Der Mörder der beiden Männer erschoss sich bei der Festnahme, im September 2005 waren im Staat Washington zwei pädophile Täter ermordet worden, deren Daten ebenfalls im Internet einsehbar waren.


Quelle: Stern

Ich hoffe, dass damit jede Diskussion der Einführung solcher Pranger beendet wird.

Zeit heilt alle Wunden, auch die bösen?

Das allgemeine Beschleunigungsgebot erfasst das gesamte Strafverfahren (vgl BVerfG StV 2005, 220 = StraFo 2005, 152; vgl. dazu auch noch BVerfG StV 2005, 220 = StraFo 2005, 152; vgl. dazu auch noch BVerfG, Beschl. v. 29. 12. 2005, - 2 BvR 2057/05). Die Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zwingt die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte regelmäßig, dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zu berücksichtigen.

In einigen wenigen Verfahren muss damit spekuliert werden, dass die Justiz den Verstoß gegen das allgemeine Beschleunigungsgebot durchaus hinnimmt, um Verfahren gegen eigene Mitglieder so lange schlafen zu lassen, bis sich niemand mehr dafür interessiert oder die Taten so lange zurückliegen, dass Gnadenentscheidungen vertretbar sind.

Wenn ich an die Dauer des Verfahrens gegen den schuldunfähigen Haftrichter oder die Tatsache denke, dass man auch von dem Ermittlungsverfahren gegen Richter des OLG Naumburg wegen des Verdachts der Rechtsbeugung seit Monaten nichts mehr höhrt als Schweigen im Walde, beschleicht mich das Gefühl, dass hin und wieder die ins Land gehende Zeit genutzt wird, um Ungemach von sich zu wenden.

Michael Jackson pleite

Der tiefe Fall des Michael Jackson (47). Seinen totalen Bankrott konnte er in der letzten Woche gerade noch verhindern, mußte dafür einen Teil seiner Rechte an „Beatles“-Songs verkaufen.

Doch jetzt gibt es neuen Ärger. Am 25. April wird das Michael-Jackson-Logo in Frankfurt/Main von einem Gerichtsvollzieher versteigert. Wolfgang Rath (36), Geschäftsführer der Elektronikfirma TePax: „Wir haben das Logo wegen nicht bezahlter Rechnungen beim Markenamt pfänden lassen, jetzt kommt es unter den Hammer.“

Inzwischen ist die deutsche Jackson-Firma, die die weltweiten Vermarktungsrechte an dem Sänger besaß, pleite. Gegen die Verantwortlichen des Unternehmens laufen verschiedene Gerichtsverfahren.

Quelle: Bild

Deutschland aus englischen Augen betrachtet

Mit Deutschland geht es nach Einschätzung der renommierten britischen Tageszeitung "The Times" wieder aufwärts. "Germany is coming back" ("Deutschland kommt wieder") lautete in der Samstagsausgabe die Überschrift einer Doppelseite, auf der sich das konservative Blatt mit der aktuellen Lage befasst. Darin stellt die "Times" fest, dass es der deutschen Wirtschaft wieder besser gehe, die Politik neuen Schwung bekommen habe und die Bundesbürger wieder optimistisch in die Zukunft blickten.

Den Titel als "kranker Mann in Europa" habe Deutschland vergangene Woche an Italien abgeben können. "Angesichts des Chaos in Rom, einer Nervenkrise in Paris und dem sich abzeichnenden Ende der Ära Blair ist Deutschland zu Europas aufstrebendem Stern geworden." Im Leitartikel, der sich ebenfalls mit Deutschland befasst, ist von einem "Merkel-Wunder" die Rede.


Quelle: kurier.at


Es entsteht der Eindruck, dass der Blick jedenfalls bezüglich des optimistisch in die Zukunft Blickens etwas verklärt ist, aber warum sollte man diese Einschätzung nicht zum Anlass nehmen, tatsächlich mit dem Jammern aufzuhören.

16 April 2006

Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt

Wissenschaftler haben festgestellt: "In 2 Millionen Jahren gibt es auf der Erde nur noch zwei Lebensformen: Termiten und Rechtsanwälte. Beides enorm nimmersatte Kaliber! Egal, welches der beiden Species Sie befällt, anschließend ist immer das halbe Haus weg."

Zitat von Werner Koczwara, dessen Programm auf CD: "Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt" viel Spaß bereitet, auch wenn es etwas älter ist.

Ehrenmord und seine Folgen

Die Familie der ermordeten Deutschtürkin Hatun Sürücü will das Sorgerecht für deren Sohn beantragen. Bis zum Urteil in dem sogenannten Ehrenmordprozess war der Familie der Umgang mit dem Kind verboten.

"Wir haben nur das Urteil abgewartet", sagte Sürücüs Schwester Arzu dem "Tagesspiegel". "Jetzt werde ich in den kommenden Wochen das Sorgerecht beantragen." Der sechsjährige Junge lebt zurzeit bei einer Pflegefamilie in Berlin-Tempelhof.


Quelle: Spiegel

Den Bock zum Gärtner machen und dem Jungen frühzeitig den besonderen Familienehrebegriff beibringen.

"Problematische Fans" bei der WM außen vor?

Fußball auch in Braunschweig auf der Großbildleinwand: Die Stadtverwaltung sucht derzeit einen geeigneten Ort, an dem Spiele der Weltmeisterschaft unter freiem Himmel übertragen werden sollen.

...

Bei Großveranstaltungen dieser Art sind jedoch immer auch weitreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die Innenministerkonferenz hat bestimmte Standards empfohlen, die sie auch dem Deutschen Städtetag ans Herz gelegt hat.

...

"Je näher man mit solchen Veranstaltungen in die Innenstadt rückt, desto höher müssen die Sicherheitsstandards sein", erklärte ein Polizeisprecher. Veranstalter und Polizei müssten damit rechnen, dass "problematische Fans" unter den Zuschauern seien. "Vor allem nach Niederlagen kann Randale entstehen, und ganz schnell wird die gesamte Innenstadt zum Veranstaltungsort."

Quelle: newsklick

Im Vorfeld geht die Polizei aber auch soweit, manchen Fans, die aus der Vergangenheit bekannt sind, das Besuchen von Spielen oder Großbildleinwänden zu verbieten, Reisen zu verbieten etc. Ob da zum Teil nicht zu weit gegangen wird, wird noch zu überprüfen sein.

In so jungen Jahren verlor kaum einer seine Fahrerlaubnis

Ein 17 Jahre alter Motorroller-Fahrer hat sich in der Nacht zum Samstag eine wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Eine Kontrolle wollte den jungen Mann stoppen, teilte die Polizei mit. Doch statt anzuhalten, gab er Gas, raste trotz roter Ampeln über mehrere Kreuzungen und umkurvte einen Polizeiwagen. Schließlich stürzte der Jugendliche. Die Polizei beschlagnahmte den Roller. Seinen Auto-Führerschein, den der Jugendliche über das Begleitete Fahren mit 17 erworben hatte, ist er nun erstmal los.

Quelle: newsklick

Früh übt sich, wer ein Fußgänger werden will ... oder: Wie leg ich mir mein eigenes Osterei.

rbb ARD - Kontraste hat Zeit bis Freitag

Weil, wie hier berichtet, das Magazin rbb ARD - Kontraste in einem Bericht meinen Mandanten als Täter einer gefährlichen Körperverletzung nahe einem versuchten Totschlag bezichtigt hat und ihn dabei auch namentlich benannt hat, obwohl eine Einstellung des Verfahrens nur aus prozessökonomischen Gründen erfolgte, ein Freispruch sicher gewesen wäre, eine andere Person die Tat gestanden hat und gegen die Zeugin, die meinen Mandanten erkannt haben wollte, wegen dieser Aussage ein Verfahren wegen des Verdachts der Falschaussage eingeleitet wurde, hat rbb ARD - Kontraste heute seit einigen Minuten die Möglichkeit zur Stellungnahme zu einer Gegenvorstellung, zu einem Widerruf und zu einem erheblichen Schmerzensgeld bis zum 21.04.2006.

Mal schauen, ob die Entschuldigung genau so forsch kommt, wie die gezeigte Falschbezichtigung.

Feiertagsproblem

Heute mach ich mich mal an so ein richtiges Feiertagsproblem und versuche einer Richterin, die Freisprüche als ehrenrührig anzusehen scheint, per Schriftsatz näher zu bringen, dass mein wegen Freiheitsberaubung von Polizeibeamten und Widerstandes angeklagter Mandant völlig unschuldig und das Opfer einer Intrige geworden ist, dass die Polizeibeamten keine Ahnung hatten und weit über zulässige Ziele hinausgeschossen sind, dass ... usw. So was kann man eigentlich nur an Feiertagen bearbeiten.

15 April 2006

Gefährdungsansprache die Zweite

Hier hatte ich im November bereits über die etwas eigenartige Auslegung eines Polizeibeamten des Begriffes der Gefährdungsansprache berichtet. Dieser hatte sich bewusst in eine Gefahrensituation gebracht und war durch einen Schlag mit einer Bierflasche erheblich verletzt worden.

Einer der Täter war vom Amtsgericht Braunschweig zu einer nicht mehr aussetzungsfähigen Jugendstrafe verurteilt worden, dieses Ergebnis wurde jetzt vom Landgericht Braunschweig korrigiert, es gab für beide Beteiligte eine Bewährung.

Aus meiner Sicht bei der Besonderheit der Situation ein mehr als gerechtes Ergebnis, zumal der Polizeibeamte nicht nur die Gefahrsituation selbst geschaffen hat sondern sich dafür - unterwegs als Privatmann - extra selbst in den Dienst versetzt hatte.

14 April 2006

Schwarzer Freitag

In Dortmund hat ein Polizist einen bewaffneten Mann erschossen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er an einem Kiosk den Besitzer mit einem Fleischermesser bedroht und Geld verlangt. Beim Eintreffen des Streifenwagens schlug der Bewaffnete mit dem Messer auf die Scheibe an der Beifahrerseite ein. Als der Angreifer mit dem Messer in der erhobenen Hand auf den ausgestiegenen Beamten zulief, habe dieser nach Warnrufen zwei Schüsse abgegeben. Eine Kugel traf den Mann in die Brust und verletzte ihn tödlich.

Quelle: focus

Ostergeschenk

Jetzt mache ich den Lesern mal ein Ostergeschenk zum Lachen, insbesondere für Fußballinteressierte aber auch ander Lachbereite. Klicken Sie hier, und Ihnen werden Köstlichkeiten kredenzt wie von Paul Breitner:"Da kam dann das Elfmeterschießen. Wir hatten alle die Hosen voll, aber bei mir lief's ganz flüssig." oder von Bruno Labbadia:
"Das wird alles von den Medien hochsterilisiert." oder, oder, oder ...

Staatsanwalt Peter Petersen unter Betreuung ?

Bekommt Peter Petersen einen amtlichen Betreuer? Einen entsprechenden Antrag, den umstrittenen Potsdamer Staatsanwalt unter Vormundschaft zu stellen, haben gestern zwei Aktivisten der Arbeitsgemeinschaft Kritischer JuristInnen an der Universität Potsdam im Amtsgericht Potsdam eingereicht. „Herr Petersen legt unverständliche Härte an den Tag und schießt ständig über seine Ziele hinaus“, begründete der Jura-Student Markus Zimmerling die Aktion.

In dem in ordentlichem Juristen-Deutsch verfassten Antrag wird die vormundschaftliche Betreuung für Petersen mit drei Fällen seiner Laufbahn begründet.

"Es soll ein Signal sein, Herrn Petersen von seinem Job zu entbinden, bevor er weiteren Schaden anrichtet.“

Quelle: PNN Online

Netter Versuch.

Ermittlungsschrott als Anklagegrundlage

Das lässt mal wieder den Kamm schwellen, wenn man sieht, welchen lächerlichen Ermittlungsschrott manche Staatsanwaltschaften genügen lassen, um eine Anklage rauszuhauen.

Es ruft jemand bei der Polizei an, eine Wagenbesatzung mit zwei ausgewachsenen PKs fährt zum Ort. Die Sachverhaltsschilderung in der Akte ließt sich dann wie aus dem Lehrbuch: Sammlung von Ermittlungsfehlern oder Anleitung, wie man es bestimmt nicht machen darf.

Man sei auf zwei Personen getroffen, die beide erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden hätten, Einzelheiten seien nur mit Mühe in Erfahrung zu bringen gewesen. Man sei in einer Gaststätte gewesen, dort sei es zum Streit mit einem Gast gekommen, dieser habe einen der beiden Kandidaten aus der Gaststätte gedrängt und draußen mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Als die geschlagene Person mit seinem Handy die Polizei habe rufen wollen, habe ihr der Schläger noch das Handy weggenommen und sei wieder in die Gaststätte gegangen.

Nach dieser Schilderung gehen die beiden Polizeibeamten mit den beiden Sturztrunkenen in die Gaststätte und der vermeintlich Geschlagene zeigt auf den jetzt Angeklagten. Der soll es gewesen sein.

Der mit der Faust in das Gesicht Geschlagene ist unverletzt. Beim Angeklagten wird kein Handy gefunden. Ein anderer Gast berichtet, dass der jetzt Angeklagte die Gaststätte überhaupt nicht verlassen hat. Der angeblich geschlagene Zeuge wird nicht gefragt, wie er telefonieren konnte, obwohl ihm das Handy weggenommen worden sein soll.

Von einer Belehrung der Zeugen ist nichts zu lesen. Dass die Zeugen nicht einzeln sondern gemeinsam angehört wurden, steht fest. Dass vor dem Marsch in die Gaststätte keine Personenbeschreibung erfragt wurde, ergibt sich aus dem Protokoll. Dass keine Wahlgegenüberstellung vorgenommen wurde, ist auch klar. Dass den Zeugen wegen der Blutalkoholkonzentrationsbestimmung weder Blut abgenommen wurde noch dass sie pusten mussten, steht auch fest.

Dass das alles der Staatsanwaltschaft für eine Anklage reicht, ist kein verspäteter Aprilscherz sondern brutale Realität.

13 April 2006

Ehrenmordurteil in der Kritik

Genau das habe ich schon heute morgen erwartet:

Hinsichtlich der Freisprüche für die beiden älteren Brüder des verurteilten Schützen sagte der Grünen-Politiker Cem Özdemir jedoch: "Ich bin nicht zufrieden mit dem Urteil, weil es der Familienclanstruktur nicht gerecht wird." "Wenn man weiß, dass solche Mordurteile im Familienrat gefällt werden und der Jüngste ausgesucht wird, weil man bei ihm das geringste Strafmaß erwartet, dann sendet dieses Urteil das falsche Signal in die Gesellschaft." Auch Faruk Sen glaubt, es habe sich "eindeutig um einen 'Ehrenmord' gehandelt, der von der Familie verabredet" worden sei.

Quelle: Stern

Die Unschuldsvermutung hat wohl mehr nicht zugelassen, und das ist gut so, so schal der Beigeschmack auch sein mag.

Korruption bei Bertelsmann

Mitarbeiter der Bertelsmann-Tochter Arvato sind wegen Korruptionsvorwürfen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Von 2003 bis Herbst 2005 sollen Beschäftigte der Arvato-Firmen Mohn Media und Sonopress zwei Verpackungsunternehmen aus Gütersloh und Bielefeld Aufträge zugeschanzt haben, sagte der Bielefelder Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann am Donnerstag.

Dafür seien Schmiergelder in niedriger sechsstelliger Höhe geflossen. Drei Verdächtige, darunter zwei Mitarbeiter der Verpackungsunternehmen, seien nach Durchsuchungen von Firmengebäuden und Wohnungen in der Region festgenommen worden.

Quelle: haz

Das mit dem Klimawechsel wird sicher dazu führen, dass auch bei uns Bananenstauden gezüchtet werden können.

Drei Jahre ununterbrochen Fernsehen

Das hält man nur als Leiche aus.

In einer Londoner Wohnung ist eine Frau entdeckt worden, die drei Jahre tot vor dem Fernsehen lag. Die Frau war wohl eines natürlichen Todes gestorben. Der Fernsehen und die Heizung liefen noch.

Die genaue Todesursache liess sich aber nicht mehr feststellen. Die Leiche konnte erst durch einen Vergleich des Gebisses mit alten Ferienfotos identifiziert werden, auf denen die Frau lächelnd zu sehen war.


Quelle: Neue Zürcher Zeitung

Berliner Ehrenmordprozess beendet

9 1/2 Jahre Jugendstrafe und zwei Freisprüche sollen laut einer Meldung von Radio SAW das Ergebnis sein. Insbesondere über die Freisprüche wird so mancher nicht gerade glücklich sein.

Einstellung beim Amtsgericht Gifhorn

Amtsgericht Gifhorn

Da war er wieder, der völlig überflüssige Strafbefehl. Der nicht vorbestrafte Mandant hatte anläßlich einer Familienfeier, bei der alle reichlich dem Alkohol zugesprochen hatten, im Rahmen einer Rangelei einem Kumpel eins auf die Nase gegeben, die dabei gebrochen wurde. Das war es.

Obwohl sich in solchen Fällen die Anwendung der §§ 153, 153 a StPO schon beinahe schmerzhaft aufdrängt, wurde ein Strafbefehl beantragt, erlassen, beeinsprucht und heute be ..verhandelt.

Keine 5 Minuten und das Verfahren war nach § 153 a StPO eingestellt, ein Ergebnis, das Monate zuvor die Staatsanwaltschaft auch schon hätte herbeiführen können und müssen, um viele sinnlose Kosten zu vermeiden.

Blindes Unterschreiben von Strafbefehlen

Manchmal entsteht der Eindruck, dass Strafrichter Strafbefehle blind unterschreiben. Nicht anders ist zu erklären, dass es immer wieder Strafbefehle gibt, bei denen ein kleiner Blick in die Akte offenbart hätte, dass die Staatsanwaltschaft fehlgeleitet war und dass der Strafbefehlsantrag haltlos oder jedenfalls falsch ist.

Möglicherweise gehen gerade bei jungen Richtern die Lampen deshalb nicht an, weil sie noch sehr eng mit der Staatsanwaltschaft verbunden sind und nicht wissen, ob sie nicht später gerade dort verbleiben werden.

12 April 2006

Wein für die Verteidiger

Lob und Dank der Mandanten sind neben der Vergütung für sein Tun als Strafverteidiger angenehm und erfreulich. Die Weiterempfehlung ist natürlich das Wichtigste.

Aber manche Mandanten zeigen dann doch noch mehr als andere, wie zufrieden sie sind. Die gestrige Familienlösung mit zwei Bewährungsstrafen vor dem Landgericht Braunschweig veranlasste Vater und Sohn, dass bei meinem Kollegen Johannes und mir heute zwei wunderbare Flaschen Wein auf dem Tisch standen.

Solche Mandanten bleiben in sehr positiver Erinnerung, Danke!

Stolpersteine bei Honorarklage

Schade, eigentlich lag die Spannung ja auf der Frage, ob 25.000,00 DM für ein strafrechtliches Vorverfahren mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu vereinbaren ist. Aber die Kammer beim Landgericht Stendal sah für die Honorarklage der Kollegen Rolf B. pp. aus München schon vorher unüberwindliche Stolpersteine.

Insbesondere das Problem der Verjährung provoziert man natürlich, wenn der Honorarschein die Formulierung der sofortigen Fälligkeit beinhaltet. Und dass gesetzliche Gebühren nicht von Dritten zu zahlen sind, konnte auch nachvollzogen werden. Also Klage schon den Bach runter, bevor es zu den interessanten Problemen überhaupt kommen konnte.

Angemessenheit des Verteidigerhonorars

Heute wird das Landgericht Stendal zur Frage der Angemessenheit der Höhe eines Verteidigerhonorars verhandeln. Ein nicht ganz unbekanntes Strafverteidigerbüro aus München hatte ein Honorar neben der gesetzlichen Vergütung vereinbart in Höhe von 25.000,00 DM. Spannend wird sein, inwieweit die Entscheidung BGH NJW 2005, 2142, dem folgend OLG Frankfurt StraFo 2006, 127 ff, zur Anwendung kommen wird, wonach mehr als das Fünffache der gesetzlichen Gebühren nur in extremen Ausnahmefällen verlangt werden darf.

11 April 2006

Anwalt verwanzt Wohnungen

Von N24 sind wir ja schon einiges an qualitativ hochwertigen Reportagen gewohnt.Vorallem auf dem Gebiet der Militärwerbung ist der Newssender Weltklasse (“Boah, so funktioniert n Panzer?!”) Doch auch beim Genre “Gesellschaftsreportage” werden Maßstäbe gesetzt und interessante wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen….

Ich frage mich manchmal, wie weit suggestives Infotainment gehen darf. Auf N24 fand ich jedenfalls wieder einmal ein prima Beispiel für einen Schrott Boulevard-Infomations-Beitrag erster Güteklasse. Es ging um die Kleiderordnung in Deutschland. Explizit: Wieviel Freizügigkeit ist im Arbeitsalltag erlaubt? Als erste Beispiel wurde eine Anwaltskanzlei gezeigt, wo es den angestellten Damen erlaubt ist, im BH ihre Arbeit zu verrichten. Bei Ingo Lenzen (ja, der hat wirklich eine echte Kanzlei!) sei dies nicht möglich, schliesslich wolle man nicht dafür sorgen, das sich Klienten nicht “betroffen” fühlen. Was auch immer das bedeuten mag, aber nun gut.

Gefunden bei: Punktblog

Mein Kommentar:


Ingo Lenzen ist ein Anwalt, der seine Kanzlei offenbar im Zuständigkeitsbereich einer recht großzügigen Rechtsanwaltskammer betreibt. Wer wegen des schnöden Mommons mithilft, den Mann auf der Straße zu verdummen, ihn glauben zu lassen, dass Anwälte fremde Wohnungen verwanzen und mit geheimen Überwachungskameras versehen dürfen, plötzlich den eigenen Mandanten in die Pfanne hauen zu dürfen, müsste an sich auf der Stelle seine Zulassung verlieren.

Ernstzunehmende Strafverteidiger kämpfen Jahrzehnte gegen die Möglichkeit, dass die Polizei verwanzt, Ingo Lenzen verwanzt selbst oder durch seine oberwichtigen Privatermittler.

Ein ausgemachter Skandal im Rahmen bezahlter Volksverdummung.

Bußgeld wegen Vogelgrippe

Sie ist gerade noch einmal mit einem Bußgeld von 200 Euro davongekommen. Eine Geflügelzüchterin aus Burgdorf hatte ihre Gänse und Enten frei laufen lassen und auch nicht gleich in den Stall getrieben, als Polizeibeamte sie dazu aufforderten. Die Veterinäre der Region verhängten daraufhin das Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Tierseuchengesetz. Die Züchterin erhob Einspruch. Gestern wurde vor dem Amtsgericht Hannover verhandelt. Die 52-Jährige zog ihren Einspruch zurück, als der Staatsanwalt im Plädoyer ein Bußgeld von 500 Euro forderte.

Quelle: HAZ

Klar, das Verhindern der Ausweitung von Krankheiten hat Vorrang. Dass den Züchtern aber erhebliche Schäden dadurch entstehen, dass das sonst freilaufende Federvieh keine Eier mehr legt, wenn es eingesperrt wird, muss auch einer erträglichen Lösung zugeführt werden.

Ein Landmann aus meinem Mandantenkreis konnte den Spruch nicht unterlassen: Lieber sterb ich schnell an der Vogelgrippe, als dass ich dadurch langsam verhungere, dass mein Betrieb platt geht.

Sicher übertrieben und kurzsichtig, das Problem aber irgendwie plakativ getroffen.

Mafia-Boss mehr als 40 Jahre auf der Flucht

Der meistgesuchte italienische Mafiaboss Bernardo Provenzano ist nach über 40-jähriger Flucht gefasst worden. Er sei der Polizei in der Nähe der berüchtigten Mafia-Hochburg Corleone auf Sizilien in die Falle gegangen, berichtet die italienische Nachrichtenagentur Ansa. Der mehr als 70 Jahr alte Provenzano gilt als oberster Boss der Cosa Nostra. In den vergangenen Jahren war die Polizei ihm zwar immer wieder auf den Fersen, doch stets konnte er entwischen. Das letzte Fahndungsfoto der Polizei war 42 Jahre alt.

Quelle: newsklick.de

Wer lange sucht, wird manchmal fündig.

Sachverständiger und lebensfremde Fragen

Ein Sachverständiger bezweifelt die Angaben eines Angeklagten zur getrunkenen Alkoholmenge tatsächlich mal nicht, da rechnerisch die gemessene Blutalkoholkonzentration mit den Angaben des Angeklagten vereinbar waren.

Das allerdings, nachdem der Sachverständige lebensfremde Fragen zum Alkoholkonsum gestellt hatte und von dem Angeklagten wissen wollte, welche genauen Biermengen er in welcher Stunde getrunken hatte. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration hatte immerhin bei etwa 3 Promille gelegen und ein Arzt hatte den Zustand als stark betrunken bewertet. Gleichwohl sollte der Angeklagte nun nach mehr als einem Jahr wissen, wieviel Bier er in welcher Stunde über einen Zeitraum von mehreren Stunden getrunken hatte.

Die Fragerei ließ einen Befangenheitsantrag gedanklich wachsen, aber im Ergebnis konnte der Gutachter dann die verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen und ersparte damit allen eine abzusehende Verzögerung der Hauptverhandlung.

Landgericht Braunschweig und ein gutes Ende

Wir Verteidiger suchten eine Familienlösung. Die Angeklagten, Vater und Sohn, waren vom Amtsgericht zu Freiheitsstrafen verurteilt worden, wobei es beim Sohn für eine Bewährung nicht mehr gereicht hatte. Man war erheblich alkoholisiert nach einem Fußballspiel auf Polizeibeamte getroffen, es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der einer der Polizeibeamten durch den Schlag mit einer Bierflasche erhebliche Kopfverletzungen erlitten hat.

Der Verteidiger des Sohnes, Herr Rechtsanwalt Johannes, erklärte für seinen Mandanten erstmals nunmehr, dass der Mandant tatsächlich an der Tat beteiligt war, so dass es nunmehr mit diesem Geständnis möglich war, dass auch der Sohn eine Bewährung erhalten konnte.

Ein maßvolles Urteil nach vorheriger sachgerechter Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten.

10 April 2006

Morde gehen weiter

In einer mysteriösen Mordserie ist das neunte Opfer erschossen worden. Es handelt sich um einen Internetcafé-Betreiber in Kassel.

Der 21 Jahre alte Türke wurde am vergangenen Donnerstag in seinem Geschäft von zwei Kopfschüssen tödlich getroffen. Dass sein gewaltsamer Tod zu der Serie mit acht weiteren Fällen gehört, habe die Untersuchung der Projektile beim Bundeskriminalamt ergeben, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Kassel. In allen Fällen sei mit derselben Pistole geschossen worden – über andere Zusammenhänge rätseln die Ermittler.

Quelle: focus

So ein wenig unheimlich ist das schon, was alles möglich ist.

Skandalöse Berichterstattung durch ARD-Kontraste

Da hat es mich fast vom Stuhl gerissen.

Vor längerer Zeit wurde gegen einen meiner Mandanten wegen des Vorwurfes eines Körperverletzungsdeliktes verhandelt. Im Laufe der Hauptverhandlung wurde die Tat durch eine andere Person gestanden, gegen meinen Mandanten wurde aus prozessökonomischen Gründen das Verfahren eingestellt, weil ihm noch eine andere Tat vorgeworfen wurde, insoweit wurde das Verfahren abgetrennt. Es war völlig klar, dass die Tat, um die es geht, nicht von meinem Mandanten begangen worden war.

Heute spielt man mir eine der letzten ARD-Kontraste-Sendungen vor und ich muss feststellen, dass über meinen Mandanten ausführlich berichtet wird, dass sein Name genannt wird und dass jeder unbedarfte Zuseher nur den Schluss ziehen kann, dass mein Mandant diese Tat begangen hat und es die größte Ungerechtigkeit sei, dass er dafür nicht verurteilt wurde.

Oberwichtig wird noch dargestellt, dass eine Zeugin meinen Mandanten bei einer Wahllichtbildvorlage eindeutig erkannt haben will, verschwiegen wird, dass die Personenbeschreibung derselben Zeugin ausschließen lässt, dass es mein Mandant war, den sie gesehen hat.

Es ist ernüchternd, dass sich die ARD vor den Karren einiger Windmühlenbekämpfer spannen lässt und dabei nicht davor zurückschreckt, jemanden namentlich zu nennen und den Eindruck zu erwecken, er habe eine Tat begangen, die ein anderer gestanden hat und dabei unter den Tisch kehrt, dass die angeblich so sichere Zeugin sich durch ihre Personenbeschreibung selbst ad absurdum geführt hat.

Keiner versteht die Welt

Die Verlobte des verhafteten Mandanten versteht die Welt nicht mehr. Es könne doch nun überhaupt nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft einfach so einen Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht bekommt, obwohl gar keine Verdachtsmomente vorlagen, so dass man doch eigentlich den Verlobten auch gar nicht hätte verhaften dürfen, als man an die 100 g Koks und andere Happymacher anläßlich der Durchsuchung gefunden hat.

Die Verlobte übersieht dabei, dass man wenige Wochen zuvor bei einer Routinekontrolle im PKW des einschlägig Vorbestraften zwar kein BTM gefunden hat, dass aber die Rauschgiftspürhunde an mehreren Stellen eindeutig reagiert haben, so dass das Anlaß für die Erwirkung des Durchsuchungsbeschlusses war, zumal auch noch ein fünfstelliger Bargeldbetrag im Auto mitgeführt wurde.

Ich versteh die Welt nicht mehr, dass man nach so einer Aktion so viel von dem Zeug zuhause haben kann.

Platzeck will angeblich aufgeben

Der SPD-Vorsitzende Matthias Platzeck will die Parteiführung abgeben. Das erfuhr dpa aus SPD-Kreisen.

Quelle: newsklick

Das war dann aber doch nicht so ganz lange, da hätte man schon ein wenig mehr erwartet.

09 April 2006

Es gibt kein Entkommen

Wie immer. Man hat ja so viel Zeit für eine Revisionsbegründung. Ach, morgen ist auch noch ein Tag und nächste Woche ... Ein Blick in den Kalender. Und: Morgen läuft eine Revisionsbegründungsfrist ab. Also den Sonntag opfern. Aber der Richter hat es mir leicht gemacht. Er hat die Anklage vor dem Schöffengericht zugelassen und ohne Verteidiger verurteilt, die Begründung mit 100%iger Erfolgsaussicht wird nicht lange dauern, denn das war erkennbar ein Fall der notwendigen Verteidigung.

08 April 2006

Plagiatsvorwurf für " The Da Vinci Code " ( Sakrileg ) nicht bestätigt

Dan Brown habe nicht widerrechtlich gehandelt, als er bereits veröffentlichte Ideen und Argumente in seinen Thriller «The Da Vinci Code» (zu deutsch «Sakrileg») einfliessen liess. Zu diesem Ergebnis kam ein Richter am Hohen Gericht in London und wies damit den Vorwurf des Plagiats zurück, den zwei Sachbuchautoren erhoben hatten.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

Jedenfalls verkauft sich auch das Buch der unterlegenen Kläger seit der Erhebung der Vorwürfe deutlich besser. Ob das die Prozesskosten auffängt, wissen wohl nur die beiden.

Zahlte ZDF für jugendliche Gewalt?

In der Sendung ZDF.reporter am 29.03.2006 wurde über Gewalt unter Jugendlichen berichtet.

Zweihundert Euro hat die Produktionsfirma Lona Media, die das Stück für die "ZDF.reporter" fertigte, einem Informanten, der zugleich Akteur vor der Kamera war, als "Aufwandsentschädigung" gezahlt, eine Familie bekam hundert Euro. "Das war ein eklatanter Fehler", sagt der ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender im Gespräch mit der FAZ. Und genauso sagt es auch die Chefin von Lona Media, Nicola Graef. Den Vorwurf aber, das die gefährliche Szene inszeniert worden sei, weisen Sender und Produktionsfirma zurück. Es sei im Gegenteil so gewesen, daß die Reporterin die Eskalation in der fraglichen Szene unterbunden und gedroht habe, die Polizei zu rufen. Das lasse sich mit dem Rohmaterial auch belegen. (Quelle: FAZ)

Das sehen die gekoberten Jugendlichen ganz anders:

"Die haben uns richtig gekauft. Erst haben sie gesagt, sie wollten viel Positives über den Stadtteil sagen, dann wollten sie Action sehen. Wir sollten so tun, als würden wir uns prügeln und Drogen kaufen. Ich habe das so gemacht, wie die das haben wollten." (Quelle: FAZ)

Und nun?

Der Chefredakteur Nikolaus Brender will nun nach Hamburg fahren, mit allen Beteiligten reden und das alles dann zum Thema machen - nächste Woche, in der kommenden Ausgabe der "ZDF.reporter". (Quelle: FAZ)

Super, da macht einen Fehler und füllt damit gleich die nächste Sendung. So werden Quoten gemacht.

Sicherungsverwahrung im Fall Maria aus Haldensleben

Der Mörder der zur Tatzeit sieben Jahre alten Maria aus Haldensleben in Sachsen-Anhalt ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Magdeburg am Freitag die anschließende Sicherungsverwahrung für den 49 Jahre alten Mann an.

In der Vergangenheit sind insbesondere Urteile des Landgerichts Magdeburg zur Sicherungsverwahrung auffallend oft vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Man mag gespannt sein, wie in diesem Fall genau die Begründung aussehen wird, zumal die Tat mehr als 10 Jahre zurückliegt.

07 April 2006

CSU will in den Park pinkeln

Im Stern Nr. 15/06, darf der geneigte Leser erfahren: Die CSU macht sich unbeliebt in Bayern. Für kleinere Lokale soll die Toiletten-Pflicht fallen. Biertrinker, SPD, Grüne und Frauen machen mobil.

Na wenns denn so kommt, so meint ein Fachmann, wird im Stadtpark entsorgt. Zu erwarten seinen marodierende Stammtischkunden und Einzeltrinker, die sich in ihrem dunklen Drang in die Büsche schlagen, fremdes Eigentum nässen oder einfach irgendwo klingeln: "Hamse mal´n Klo?"

Auch könne ein altbayrischer Brauch wieder aufleben. Altgediente Bierdimpfl konnten es früher unter dem Tisch am Spazierstock entlang laufen lassen -dem ahnungslosen Nachbarn direkt vor die Füße.

Na denn Prost.

Sprachkurs für Gesetzesauslegung

Der Kollege Eickelberg berichtet hier über die rekordverdächtigen Beschwerdebearbeitungszeiten im Landgerichtsbezirk Dessau. Ein Kollege formulierte vor einigen Tagen: Die Schnecken des Ostens.

Da fällt mir wieder einmal auf, dass in der Justiz die Regelung des § 306 II StPO geflissentlich ignoriert wird. Obwohl Auslegungen von Gesetzen gegen ihren Wortlaut unzulässig sind, insbesondere zu Lasten der Beschuldigten, wird hier plötzlich eine angebliche "Sollvorschrift" konstruiert, obwohl das mit dem Wortlaut schlicht unvereinbar ist.

Verteidiger sollten den Wortlaut des § 306 II StPO nicht nur kennen, sondern die Einhaltung dieser Frist unter Hinweis auf den Wortlaut der Norm immer wieder einfordern.

Und wer die Formulierung "... ist die Beschwerde sofort, spätestens vor Ablauf von drei Tagen, dem Beschwerdegericht vorzulegen." als Sollvorschrift ließt, sollte vielleicht einen Sprachkurs belegen.

Und wer das als Polemik ansieht, ist mit mir einig darüber, dass an dieser unsäglichen Wortverdrehung scharfe Kritik geübt werden muss.

Vollmachtvorlage im Loch Ness

Es darf ja nun wohl jedenfalls ungestraft keinen Strafjuristen mehr geben, der nicht weiß, dass die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Verteidiger nicht verlangt werden kann, sondern, dass im Gegenteil die Vorlage ein anwaltlicher Kunstfehler ist, der konkret schädlich sein kann.

Da sitze ich nun heute in einem Amtsgericht, weil der Haftbefehl verkündet werden soll. Die Kripo hatte mich auf Bitten des Mandanten angerufen, weil er von mir verteidigt werden will. Ich habe vorher kurz mit dem Haftrichter gesprochen, der zunächst meint, er müsse mir Akteneinsicht nur in einer Haftprüfung, nicht aber bei Verkündung des Haftbefehls gewähren. Falsch, denn BVerG StV 1994, 465 - 467 bezieht sich ausdrücklich auf alle gerichtlichen Haftentscheidungen, also auch auf die Verkündung des Haftbefehls. Beim heutigen Fall müßig, das zu diskutieren.

Dann aber doch tatsächlich, obwohl mein Mandant neben mir sitzt und erkennbar mich zu seinem Verteidiger gewählt hat, die Frage, ob ich denn schon meine schriftliche Vollmacht zur Akte gereicht habe.

Dieser fehlgeleite Irrglaube an die Pflicht zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist so ein wenig wie das Ungeheuer von Loch Ness, er taucht nur viel öfter auf.

06 April 2006

Knastbesuche eines Reporters

Harald Duin von der Braunschweiger Zeitung berichtet über eine in der JVA Braunschweig tätige Diplom-Psychologin. Anders als bei vielen anderen, die aus welchem Grunde auch immer mehrfach einen Knast aufsuchen mussten, sind seine Erinnerungen an vorangegangene Besuche eher erheiternd. Er schreibt:

Ich war vor Jahren mal drin. Aber nur, um dort über ein Gastspiel der "Münchner Lach- und Schießgesellschaft" zu berichten. Später habe ich mal den Gefängnispfarrer besucht, als im Hof eine neue Glocke eingeweiht wurde. Worauf sich die Anlieger über das häufige Läuten beschwerten.

Glücklich, wer Knastgänge so positiv erinnert.

Lügt Schröder?

Eine überraschende Wendung nimmt die Debatte über die milliardenschwere Bundesbürgschaft für den russischen Gasprom-Konzern. Entgegen der Aussage von Altkanzler Gerhard Schröder hat der Konzern das Kreditangebot für den Bau der Ostsee-Pipeline nicht ausgeschlagen.

„Mir ist bisher nicht bekannt, dass Russland von diesem Angebot nicht Gebrauch machen will“, sagte Deutsche-Bank-Vorstand Tessen von Heydebreck in Berlin.

Quelle: HAZ

Früher hat Schröder ja auch Strafverteidigungen gemacht, vielleicht sollte er langsam seine alten Kenntnisse auffrischen.

Freispruch für Autofahrer beim Amtsgericht Braunschweig

Mit einem Freispruch endete ein Prozess vor dem Amtsgericht Braunschweig gegen einen 69-Jährigen Autofahrer. Er hatte die Kontrolle über seinen Wagen verloren und ein parkendes Auto gerammt. Der Vorwurf: Fahrlässigkeit. Nach Chemotherapie und unter Medikamenteneinfluss sei er nicht fahrtüchtig gewesen.

Richterin Stefanie Killinger befragte zwei Ärzte zum damaligen Zustand des Angeklagten. Offen war immer noch die Frage, wie es zum Unfall kommen konnte, und ob der Mann dafür verantwortlich war.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Nach der Einnahme starker Medikamente aufgrund einer Chemotherapie hätte der Mann nicht fahren dürfen und habe somit fahrlässig gehandelt.

Die Befragung der Ärzte ergab nun, dass die Medikamente in keinem Zusammenhang mit der Therapie standen: Blutdrucksenker, Säureblocker, Abführmittel, Schlaftabletten. Keines dieser Medikamente habe die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

Zudem lag die Chemotherapie zehn Tage zurück – Ende Oktober war der Mann aus dem Krankenhaus entlassen worden. Nach Aussage der behandelnden Ärztin gab es damals keine Anzeichen auf einen schlechten Gesundheitszustand – dem Autofahren stand nichts entgegen. Drei Tage nach dem Unfall wurde der Rentner jedoch mit Lungenentzündung in die Klinik eingeliefert. "Die Symptome des Unfalltages würden zu der Lungenentzündung passen", erläuterte die Ärztin.

Staatsanwalt Thorben Asmuss plädierte daher für Freispruch. "Fahrlässigkeit setzt Vorhersehbarkeit voraus. Aber selbst die Ärztin hat nicht mit diesem Problem gerechnet", sagte er. Richterin Killinger sah das genauso und sprach den Angeklagten frei.


Quelle: newsklick

Mein Respekt, es gab mal Richterinnen beim Amtsgericht Braunschweig, die stolz darauf waren, noch niemanden freigesprochen zu haben. Offenbar eine sehr faire Beweisaufnahme.

Verbrüderung mit vermeintlichen Opfern

In einem laufenden Verfahren wegen angeblichen Vergewaltigungen vor dem Landgericht in Braunschweig zeigt sich wieder mal, dass es Prozessbeteiligten hin und wieder schwer fällt, offen zu sein und Belastungszeugen und Angeklagte gleich zu behandeln. Da werden völlig abwegige und lebensfremde Begründungen des angeblichen Opfers für bestimmte SMS-Inhalte kommentarlos geschluckt, während der Angeklagte wegen eines anderen Punktes auf verbal unangenehme Art und Weise angemacht wird, weil man ihn möglicherweise dort nicht verstehen will, wo man ihn glaubt, hängen zu können.

In diesem Zusammenhang Dank dem Kollegen Rainer Pohlen in seinem Strafblog auf den Hinweis auf das Spiegel-Interview mit Oberstaatsanwältin Gabriele Gordon im aktuellen Spiegel. Was sie sagt, sollten nicht nur Staatsanwälte sondern auch Polizisten und Richter verinnerlichen:

Bedenklich wird es vor allem, wenn sie sich mit vermeintlichen Opfern verbrüdern.
 

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