Eine neue Beschäftigungstherapie geht in einigen Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt um. Das Personal wird angewiesen, Gefangenen, gegen die zur Zeit mehrtägige Hauptverhandlungen laufen, die ihnen zur Verfügung gestellten Kopien der Ermittlungsakten wegzunehmen.
Dass das eine erhebliche Behinderung der Verteidigung darstellt, wird unter Hinweis auf interne Hausordnungen bagatellisiert.
Glücklicherweise gibt es Strafkammervorsitzende, die solchem Unsinn Einhalt gebieten.
28 September 2007
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2 Kommentare:
Was genau ist denn das Problem, wenn die Häftlinge in ihren eigenen Akten lesen können? (Natürlich vorausgesetzt, dass wirklich "gefährliche" Informationen in der Kopie nicht enthalten sind.)
Meine Mandanten bekommen immer einen kompletten Aktenauszug, egal, ob jemand darin enthaltene Informationen für "gefährlich" hält. Das Problem sind irgendwelche Verwaltungspuristen, die meinen, eine selbst geschaffene Hausordnung sei wichtiger als eine sachgerechte Verteidigung und ein faires Verfahren.
Aber denen wird gerade beigebracht, wie unwichtig sie sind.
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