Die Strafrichterin hatte zunächst (verdientes) Glück. Sie wurde überhört und gestaltete den Beginn der Verhandlung routiniert und fließend.
Dann kam der Opferzeuge, vorgeführt aus dem Maßregelvollzug, u.a. vorbestraft wegen Betruges, also nicht der Wahrheitslieber vor dem Herrn, dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft einschlägig wohlbekannt.
Der fing das Labern dann so unerträglich an, dass die Frau Präsidentin als Überhörerin sichtlich genervt den Saal verließ. Eine gewisse Entspannung war in Sekunden spürbar, und ich konnte mir den Zeugen zum Zerschneiden zurechtlegen. Er wehrte sich redlich, ahnte meine zweite Frage schon, bevor ich sie ausgesprochen hatte, stolperte über die Dritte und war bei der vierten ko.
Die Schulklasse im Zuschauerraum war sichtlich beeindruckt (der Zeuge weniger).
Klappte so vorzüglich, dass aus dem Vorwurf der mehrfachen gefährlichen Körperverletzung mit Teleskopschlagstock, gemeinschaftlich und das Leben gefährdend ein glatter § 153 StPO wurde, also eine Einstellung ohne weitere Folgen.
Mein Mandant, der die letzten Nächte kaum noch schlafen konnte und mit heftigsten Verhaftungsphantasien gekämpft hatte, war in seiner Glücklichkeit kaum zu überbieten und kündigte neben fürstlichem Honorar noch eine heftige Gerstensaftverkostung an.
Soll er haben. Muss ich nach dem Zeugen nun leider auch noch den Mandanten schlachten. Er weiß, was ich meine, Aspirin wird er brauchen.