Quelle: presseportalAm 02.01.2009 gegen 23.20 Uhr setzte eine Hamburgerin nach einer Fahrkartenkontrolle im Hamburger Hauptbahnhof (Bahnsteig 2) Pfefferspray gegen einen 31-jährigen Mitarbeiter der DB AG ein. Alarmierte Bundespolizisten stellten das Sprühgerät sicher.
Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg konnte die 71-Jährige nach einer Kontrolle durch Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdienstes keine gültige Fahrkarte vorlegen. Die resolute Frau verweigerte die Angaben von Personalien und wollte sich vom Bahnsteig entfernen. Gegenüber einem 31-jährigen Kontrolleur setzte die Hamburgerin Pfefferspray ein; der Sicherheitsdienstmitarbeiter wurde nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei nicht verletzt. Bundespolizisten stellten das Sprühgerät sicher und fertigten gegen die Beschuldigte aus Hamburg-Hamm eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung an.
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2 Kommentare:
der Sicherheitsdienstmitarbeiter wurde nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei nicht verletzt.
Wie begründet sich da die Anzeige wegen Körperverletzung? Auch noch "gefährliche"?
@ A John:
Das Pfefferspray dürfte wohl doch in den Augen gebrannt haben?!
Warum gefährliche KV?
Ganz einfach: § 224 INr. 2 Alt. 2 StGB.
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