01 Januar 2009

Das geht ja gut los

Also, der Schuss ging schon gestern los, also noch im alten Jahr, der Tod ist wohl auch schon gestern eingetreten, die Meldung stammt aber von heute: Wieder jemand von der Polizei erschossen. Ich höre schon des Gejammer, was sollte der arme Polizist denn sonst tun. Nun, ausgebildet und vorbereitet sein auf solch eine Situation und angemessen körperverletzend untödlich reagieren, das hätte der Staat leisten dürfen.
Berliner Polizisten haben am Silvesterabend in Brandenburg einen flüchtigen Mann erschossen. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Potsdam bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Berliner Morgenpost". Der Mann war per Haftbefehl gesucht worden und wurde bereits seit längerem von Zivilbeamten beobachtet. Bei einer Überprüfung im brandenburgischen Landkreis Oberhavel raste der Verdächtige mit seinem Auto auf die Zivilbeamten zu und drohte, einen von ihnen zu überfahren. Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte. Ein Geschoss traf den Fahrer tödlich.
Quelle: afp

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Der Weg zu Ihrem Anwalt

10 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Da ist ja abstrakt schon was dran.

Sie suchen sich zum Exempel aber immer Fälle aus, in denen sich Otto Normalverbraucher in der Tat fragt, was der arme Mann denn anderes machen sollte. Der Fall, dass der Getötete "mit dem Auto auf Polizeibeamte zurast und droht, sie überfahren," gehört auch dazu.

Anonym hat gesagt…

Na ja, ohne nähere Kenntnis der Hintergründe (warum wurde der Typ per Haftbefehl gesucht, wie war die konkrete Situation bei Schussabgabe etc.) lässt sich kein seriöses Urteil über die Vorgehensweise der Polizisten fällen. Typischer Schnellschuss eines "bloggenden Anwalts" ;-)

Werner Siebers hat gesagt…

BINGO, die erwartete Reaktion kam schneller als ich dachte. Ich suche mir keine Fälle aus, ich berichte nur, dass nicht selten durch Polizeibeamte auf Verdächtige geschossen wird.

Und dass jemand, der die Zeit hat, jemanden zu erschießen, auch die Zeit gehabt hätte, zur Seite zu springen, muss wohl nicht vertieft werden.

Anonym hat gesagt…

Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen? ... Hm...

Ausweichen ist auch toll, wenn man keine geeigneten "Verstecke" hat. Man kann mit dem Auto nämlich auch dem Polizisten "hinterher steuern".

Anonym hat gesagt…

Lieber Anonymus,

können wir aus "bei einer Überprüfung" möglicherweise darauf schließen, daß die Eigensicherung hmmm, sagen wir mal ... nicht gewährleistet war?
Man lernt das nämlich, daß genau sowas passieren kann: Böser Verdächtiger hält nicht an und tritt aufs Gas - was tun? Vorher für eine geeignete Location für die "Überprüng" sorgen, z.B. Und soe eine "Überprüfung", die fällt ja nicht vom Himmel.

Wenn Sie mir hier ansatzweise zustimmen können, wären wir vielleicht einen Schritt weiter. Denn dann könnten wir uns darauf einigen, daß im Notfall das Recht sehr wohl dem Unrecht weichen darf, denn sonst hat das Recht die Scherereien mit der Leiche.

Anonym hat gesagt…

Wenn Sie den Artikel auf n-tv hierzu lesen würden, wüssten Sie, dass die Örtlichkeit sagen wir mal "nicht frei wählbar" war. Und auch, dass zumindest ein Polizeibeamter nicht mehr ausweichen konnte.

Werner Siebers hat gesagt…

Der mit seinem Auto in einer Parklücke stehende 26-Jährige habe bei seinem Fluchtversuch einen Beamten am Bein erfasst und das Polizeiauto gerammt, in dem ein Polizist saß. Daraufhin habe ein Beamter die Dienstwaffe gezogen. Wie es hieß, feuerte er auf das Auto des Flüchtenden, der am Oberkörper von einer Kugel getroffen worden sei. Trotz schneller medizinischer Hilfe habe der Mann nicht gerettet werden können. Quelle: ntv

Klingt nicht gerade nach auswegloser Bedrohung durch den Flüchtenden, eher aber nach dringendem Tatverdacht zumindest bezüglich dolus eventualis.

Anonym hat gesagt…

Tatverdacht auf was denn? Mord? Totschlag? Wohl kaum. Maximal käme doch hier fahrlässige Tötung in Betracht, wenn überhaupt, wenn man die Notwehrsituation bedenkt.

Und was heißt hier "nicht selten" schößen Polizisten mit ihren Waffen? Können Sie diese Aussage auf Grund Ihrer Praxis treffen?

Anonym hat gesagt…

Was wäre denn "angemessen" gewesen?
Hätte der Politist rufen sollen:
Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, spätestens, wenn Sie mich oder meinen Kollegen tot gefahren haben, werde ich abwägen müssen, wie eine rechtssichere- und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel ablaufende Abwehrmaßnahme erfolgen kann?

Anonym hat gesagt…

Anonym hat gesagt: «Und was heißt hier "nicht selten" schößen Polizisten mit ihren Waffen?»

Laut der jährlichen Statistik in der Zeitschrift "Bürgerrechte & Polizei/CILIP sieht die Bilanz der polizeilichen Todesschüsse folgendermaßen aus (hinzu kommt noch eine weit höhere Zahl von Personen, die durch Polizeischüsse nur verletzt wurden):

1999: 19
2000: 5
2001: 8
2002: 7
2003: 3
2004: 10
2005: 5
2006: 6
2007: 12
2008: ???

 

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