Der Zeuge hatte was auf die Nase bekommen. Ob es eine leere Bierflasche war oder ein Kopfstoß, blieb ein wenig im Dunkeln, war aber auch nicht prozessentscheidend. Der Zeuge schilderte jedenfalls in Gericht eifrig, nach dem Vorfall sei er im Krankenhaus gewesen und habe sich sein
geholt.
Die mit einer Akte versehenen Prozessbeteiligten konnten unschwer erkennen, dass das Krankenhaus dem Zeugen keineswegs ein Testament sondern erwartungsgemäß ein Attest ausgestellt hatte.
Glücklicherweise war der Nasenstüber auch nicht so tragisch, dass es allein deshalb eines Testamentes bedurft hätte.
Aber irgendwie stimmen die Buchstaben der Wörter ja auch fast ein wenig überein.
Testament
geholt.
Die mit einer Akte versehenen Prozessbeteiligten konnten unschwer erkennen, dass das Krankenhaus dem Zeugen keineswegs ein Testament sondern erwartungsgemäß ein Attest ausgestellt hatte.
Glücklicherweise war der Nasenstüber auch nicht so tragisch, dass es allein deshalb eines Testamentes bedurft hätte.
Aber irgendwie stimmen die Buchstaben der Wörter ja auch fast ein wenig überein.
1 Kommentar:
Klar, er war ja auch im Krankenhaus, nicht auf der Post.
Kommentar veröffentlichen