28 Februar 2006

Säugetier auf Rügen mit Vogelgrippe

Auf Rügen hat sich eine Katze mit dem Vogelgrippe-Erreger H5N1 angesteckt. Das teilte das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems mit. Behörden und Mediziner raten Katzen- und Hundebesitzern, ihre Tiere von Fundstellen H5N1-infizierter Vögel fernzuhalten.

Quelle: Spiegel

Dresdner Ermittlungskunst

Bei den Ermittlungen im Fall der über fünf Wochen von einem einschlägig Vorbestraften gefangengehaltenen und mehrfach sexuell mißbrauchten Stephanie aus Dresden ist es zu einer schwerwiegenden Recherchepanne gekommen. Dies ist das Ergebnis einer polizeiinternen Untersuchung, die der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) kurz nach der Befreiung des dreizehn Jahre alten Mädchens Mitte Februar angeordnet hatte.

Wie der sächsische Landespolizeipräsident Klaus Fleischmann am Dienstag mitteilte, fiel der mutmaßliche Täter Mario M. durch das Fahndungsraster, weil ein Mitarbeiter der Dresdner Polizei in der Straftäterdatei nur in der Tätergruppe „Sexualstraftäter” recherchierte. Mario M., dessen Wohnung nur 800 Meter vom Elternhaus Stephanies entfernt liegt, war mit einer 1999 begangenen Straftat jedoch noch unter dem alten Schlagwort „sexuell motivierte Straftäter” gespeichert. Die Umbenennung hatte 2002 in ganz Deutschland stattgefunden.

Quelle: FAZ

Ministerin verteidigt Telefonkontrolle

Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann soll die umstrittene Kontrolle von Telefonen der „Wolfsburger Allgemeinen Zeitung“ sowie von zwei Journalisten verteidigt haben. Auf die Gründe bin ich sehr gespannt.

Tammy aus Singapore, ein Fake?

In der gesamten Blogosphäre – und damit eben in Groß- und nicht nur Klein-Bloggersdorf – macht offenbar eine neue urbane Legende die Runde: Man erzählt sich, ein junges Ding namens Tammy habe ihr Handy verloren. Mitsamt seines schlüpfrigen Inhalts – einem grobpixligen Video, das Studentin Tammy beim Blowjob zeigen soll. Klar, dass sich jetzt jeder geschlechtsreife Websurfer rund um den Globus auf die Suche nach dem Download-Link zum Porno-Clip macht. Doch genau da scheint das Problem zu liegen. Einzig: Wirklich gesehen hat das fragliche Video anscheinend noch niemand.

Quelle: www.factorfake.de

Mal schauen, ob findige Juristen etwas finden.

Heros hatte Freibrief

Der in eine Betrugsaffäre verwickelte Geldtransporteur Heros hat seit Jahren auf Basis einer Übergangsregelung gearbeitet, durch die eigentlich vorgesehene Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden unterblieben sind. Eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bestätigte, daß es bislang nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Kontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche gekommen sei. Neben Heros arbeiten auch die übrigen Geldtransporteure, die sogenannte Finanztransfergeschäfte betreiben, seit 1998 auf Basis einer Ausnahmeregelung.

Quelle: FAZ

Verdi setzt Kinder als Druckmittel ein

Verdi benutzt Kinder als Streikmittel; Kinder werden also zum bloßen Objekt lohnpolitischer Interessen. So werden moralische Untergrenzen locker unterschritten.

Ich betone nochmals, dass man sicher verschiedener Meinung bezüglich der hinter diesem Streik stehenden Interessen sein kann, aber die Meldung:

Gute Nachrichten gibt es hingegen für Eltern von Kindergartenkindern. Wie ein Verdi-Sprecher sagte, "unterbricht das Kita-Personal in dieser Woche den Ausstand. Wir behalten uns allerdings vor, erneut zum Streik aufzurufen, sollte es keine Annäherung zwischen den Tarifparteien geben".

zeigt nun mehr als deutlich, dasss Verdi die Interessen von Eltern und Kindern völlig aus den Augen verliert und die Kinder nur noch als Druckmittel im Streik sieht.

Betrug an Krankenkassen

Gefälschte Rezepte, schrottreife Rollstühle, überteuerte Brillen: Optiker, Apotheker, Sanitätshäuser, Pflegedienste und Hebammen mussten über 16 Millionen Euro an Kassen zurückzahlen.

Krankenkassen-Ermittler haben in Niedersachsen fast 1100 Betrugsfälle aufgedeckt. Jedes Jahr kommen mehr Betrügereien ans Licht, berichteten die Fachleute gegen Abrechnungsbetrug gestern in Hannover.

Hebammen kassierten für Ratschläge zum Stillen, obwohl die Mütter gar nicht ihre Babys stillten. Optiker rechneten teure Mehrstärkengläser ab, obwohl ihre Kunden nur simple Brillen erhielten.

Ein Pflegedienst ließ sich drei Hausbesuche bezahlen, obwohl er lediglich einmal kurz morgens bei einem Patienten vorbeischaute.

Die neunköpfige Ermittlungsgruppe, die für die AOK Niedersachsen und mehr als 100 andere Kassen Betrügereien ans Licht bringt, wurde vor acht Jahren als bundesweit erste eingerichtet.

"Jeder Euro, der in dunklen Kanälen verschwindet, steht für die Behandlung kranker Menschen nicht mehr zur Verfügung", sagte der Vorstand der Innungskrankenkasse Niedersachsen, Wolfgang Krause.

Quelle: www.newsklick.de

Und wenn man dann noch den Verwaltungskostenapparat einer jeden Krankenkasse nach unten optimiert, wüssten die Krankenkassen vermutlich nicht mehr, wohin mit ihrem Geld.

Mein großer Tag

Morgen ist es soweit. Landgericht Braunschweig, 11.30 Uhr, Saal 6. Angeklagter: ich. Berufungshauptverhandlung. Meine Verteidiger: Kerstin Rueber aus Koblenz, Carsten Hoening aus Berlin und Bernd Eickelberg aus Braunschweig, insgesamt www.vier-strafverteidiger.de .Worum geht es? Ist es Beleidigung, üble Nachrede oder die Wahrnehmung berechtigter Interessen, wenn ein Strafverteidiger in einer Ermittlungsakte Widersprüche entdeckt und deshalb ermittelnde Polizeibeamte der dreisten Lüge und Akteninhaltsfälschung bezichtigt. Nicht nur wir sind auf das Ergebnis sehr gespannt.

27 Februar 2006

Bewährungsstrafen für Nachlässigkeit mit Todesfolge

Anderthalb Jahre nach dem tödlichen Sturz einer 14- Jährigen aus einer "Bungee-Kugel" in Daun sind die Urteile gesprochen worden. Das Landgericht Trier verurteilte alle fünf angeklagten Schausteller zu Bewährungsstrafen. Nach Ansicht der Richter haben sich die beiden Betreiber des Fahrgeschäfts und ihre drei Angestellten der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Schülerin war aus 65 Metern Höhe in den Tod gestürzt, weil sie nicht angeschnallt worden war.

Quelle: portale.web.de

NPD-Bundesvorstandsmitglied verurteilt

Das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thorsten Heise ist zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht im niedersächsischen Northeim habe den 36-Jährigen der Volksverhetzung in zwei Fällen für schuldig gesprochen, sagte ein Justizsprecher. Heise muss zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 15 000 Euro bezahlen. Er hatte 6000 CDs der Gruppe "Sturm 18" mit volksverhetzenden Liedtexten in Thailand pressen lassen, um sie in Deutschland zu verkaufen.

Quelle: portale.web.de

Telefone von Journalisten abgehört

Die HAZ berichtet, dass die Wolfsburger Polizei Telefone der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung sowie Privatanschlüsse von Journalisten kontrolliert hat.

Hintergrund ist die Berichterstattung über zwei Kriminalfälle, die der Polizei offenbar nicht passten. Mit ihren Bespitzelungen suchte die Polizei nach Indizien für den diffusen Verdacht, Mitarbeiter der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung hätten Polizeibeamte bestochen, um an Informationen zu kommen. Der Verdacht hat sich als haltlos erwiesen, die entsprechenden Verfahren wurden eingestellt. Die Polizeiführung ermittelte in diesem Zusammenhang auch gegen zwei Polizisten wegen Geheimnisverrats. Dieses Verfahren wurde ebenfalls eingestellt.

Von den Überwachungsaktionen in den Jahren 2003 und 2004 erfuhren die Zeitungsredaktion und die betroffenen Journalisten erst im April 2005 durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Anschließend bat der Zeitungsverlag die Landesregierung um eine Stellungnahme. Eine Antwort aus dem zuständigen Justizministerium liegt bis heute nicht vor.


Da die Verfolgung Unschuldiger ein Verbrechenstatbestand ist, fragt sich in solchen und ähnlichen Fällen, warum solche Ermittlungen so gut wie nie eingeleitet werden.

Landgerichte, die den Papierkrieg lieben

Landgericht Koblenz, Landgericht Hildesheim, wieder mal die Anfragen, wann denn nun das Original der gefaxten Klage nachgesandt wird. Seit deutlich mehr als zehn Jahren trägt die Rechsprechung, dass auch bestimmende Schriftsätze per Fax eingereicht werden können und dürfen, ohne dass es der Nachsendung des Originlas bedarf, viele haben es immer noch nicht begriffen.

25 Februar 2006

Lehrerinnensex mit Kind

Wegen Geschlechtsverkehrs mit einem elfjährigen Schüler ist eine Grundschullehrerin in den USA festgenommen worden.

Die Eltern des Jungen hätten die 36-Jährige beschuldigt, mehrfach Sex mit ihrem Sohn gehabt zu haben, teilte der Polizeichef von Laurens im US-Staat South Carolina am Freitag mit. Die Lehrerin befinde sich in Polizeigewahrsam.

Ihre Stelle an der örtlichen Grundschule hat die Frau demnach bereits gekündigt. Die 36-Jährige unterrichtete dort seit neun Jahren. Bislang gab es nach Polizeiangaben keinerlei Beschwerden gegen sie.

Quelle: Netzzeitung

Wer den Schaden verursacht muss dafür bluten

Der zurückgetretene VW-Gesamtbetriebsrats-Vorsitzende Klaus Volkert bereitet sich nach einem Bericht der Braunschweiger Zeitung bereits auf Schadenersatzzahlungen vor.

Volkert soll mehr als 500 000 Euro an VW zahlen. Die von VW eingeschalteten Wirtschaftsprüfer haben festgestellt, dass er neben Helmuth Schuster und Klaus-Joachim Gebauer zu den Haupt-Nutznießern von Vergnügungsreisen auf VW-Kosten zählte.

Darüber hinaus, so die Wirtschaftsprüfer, sei für VW-Zahlungen an die brasilianische Volkert-Freundin Adriana Barros für mindestens 635 000 Euro keine ausreichende Gegenleistung erkennbar.

24 Februar 2006

Die Grünen wollen es doch wissen

Die Grünen haben sich überraschend doch für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur BND-Affäre ausgesprochen. Damit wird eine parlamentarische Aufarbeitung der Geheimdienst-Aktivitäten in Bagdad wieder wahrscheinlicher. Das Gremium soll die BND-Aktivitäten während des Irak-Krieges in Bagdad untersuchen. Darauf haben sich die Spitzen von Fraktion und Partei mit den Fachpolitikern einstimmig verständigt. Der Ausschuss solle einen begrenzten Auftrag erhalten, sagte Fraktionschefin Renate Künast in Berlin. Die Fraktion müsse dieses Votum noch bestätigen, sagte Künast. Sie rechne aber mit Geschlossenheit.

Quelle: Spiegel

Promille-Räuber

Auch österreichische Straftäter spucken nicht in die Flasche, so berichtet krone.at heute:

Mit einer Schnapsflasche "bewaffnet", 3,4 Promille Alkohol im Blut und einem Zettel mit der Forderung "Banküberfall - Geld her!" wankte ein Räuber in die Raika-Filiale in Linz-Kleinmünchen. Geld bekam er keines, nach nur drei Minuten war er gefasst.

Vielleicht ein bißchen viel Mut angetrunken.

Idealer Einkaufstag

So einen Tag, so wunderschön wie heute, hat es einkaufsmäßig schon lange nicht mehr gegeben. Und das dank ver.di., denn: die Politessen streiken in Braunschweig und Hannover. Geparkt wo ich wollte und wie ich konnte, kein einziges Ticket. Man mag von diesem Streik halten was man will, das war fein!

23 Februar 2006

Katz, Maus und Bauernfängerei

Mal wieder so ein Spiel. Mandantin erhält von der Staatsanwaltschaft eine Vorladung als Beschuldigte, ohne dass aus der Vorladung zu erkennen ist, weshalb sie beschuldigt wird. Sie ruft an und fragt, was ihr denn vorgeworfen wird, um zu entscheiden, ob sie denn überhaupt hinfährt. Antwort natürlich, sie möge zunächst vorbeikommen, man wolle sich unterhalten, um ihr danach (vielleicht?)zu offenbaren, was man ihr vorwirft.

Bauerfängerei nach dem Motto, wenn sie erst mal hier ist, werden wir schon etwas aus ihr herausbekommen, ohne ihr gleich offenbaren zu müssen, was wir ihr konkret vorwerfen. Man kann es ja mal versuchen.

Motorräder und Schlaglöcher

Ein Motorradfahrer, der auf einer Nebenstraße, die vorwiegend vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt wird und daher uneben ist, mit seinem Motorroller in ein Schlagloch gerät und stürzte, erhält von der zuständigen Gemeinde keinen Schadensersatz. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Landgericht Osnabrück. Es führte zur Begründung aus, dass die beklagte Gemeinde für die Straße grundsätzlich zwar eine Verkehrssicherungspflicht traf. Der Umfang dieser Verkehrssicherungspflicht sei allerdings von der Art und von der Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und von seiner Bedeutung abhängig. Auch müssten sich Straßenbenutzer zunächst den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich beim Befahren erkennbar darbiete.


Quelle: Anwalt-Suchservice

Verkehrs-OWI als gebührenrechtlich durchschnittlich

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV teilt mit, dass nach einem Gebührengutachten der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes vom 27.12.2005 - G 13/05 - Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Regelfall als durchschnittliche Bußgeldverfahren abgerechnet werden können. Es bestehe kein Anlass diese anders zu behandeln, nur weil es im Verkehrsbereich die meisten Verfahren gibt. Wenn eine Eintragung von Punkten droht, liege auch eine hohe Bedeutung für den Betroffenen vor.

22 Februar 2006

Wie werd ich meine Highlights los

1000 Euro Strafe soll der Sternekoch Michael Laumen an die Hansestadt Rostock zahlen, außerdem drohen die Behörden, sein im Herbst eröffnetes Gourmet-Restaurant wieder zu schließen.

Laumen habe unter anderem den für den Betrieb einer Gastwirtschaft notwendigen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer nicht erbracht. Konkret heißt das: Er soll einen mehrstündigen Kursus belegen, um etwas über Ordnung und Sauberkeit in der Küche, Gaststättenrecht und EU-Richtlinien zu lernen – schließlich sei er nicht gelernter Koch, sondern lediglich Bauingenieur. Dass der Mann bereits vor elf Jahren mit seinem Krakower Restaurant "Ich weiß ein Haus am See" den ersten Michelin-Stern ins Land holte und mehrfach mit dem Köche-Oskar des Landes ausgezeichnet wurde, zählt dabei nicht.

Quelle: www.gourmet-report.de

Boris Becker und die Medien

Im Streit um unerlaubte Werbung mit dem Bild Boris Beckers hat das Landgericht München I einen Zeitungsverlag zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro plus Zinsen an den Ex-Tennisstar verurteilt. Becker hatte von der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» 2,3 Millionen Euro verlangt. Das Blatt hatte sein Bild nicht autorisiert auf einer fiktiven Titelseite bei einer Werbekampagne abgebildet.

Quelle: newsklick.de

Sicher ist sicher: Lebenslang, besondere Schwere der Schuld und lebenslanges Berufsverbot

Sie soll ihre Opfer mit Kissen, Waschlappen und nassen Handtüchern erstickt haben: Altenpflege-Assistentin Michaela G. (27). Jetzt verurteilte das Landgericht Bonn den Todesengel von Wachtberg zu lebenslanger Haft!

Die 27jährige wurde des vierfachen Mordes, des vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen für schuldig gesprochen. Zudem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest und sprach ein lebenslanges Berufsverbot in der Altenpflege aus.

Quelle: BILD

Jedenfalls wird die Dame auch im Knast ihre alternden Mithäftlinge nicht pflegen dürfen.

Wenn die Pappnase was vor den Kopf bekommt

Jedes Jahr frage ich mich neu, ob ich die Kollegen in den narreteiischen Karnevalshochburgen und Niederungen ob ihrer juristischen Sonderprobleme beneiden oder bedauern soll:

Ein Zuschauer, der durch eine beim Karnevalsumzug geworfene
Pralinenschachtel verletzt wird, hat kein Anrecht auf die Zahlung von
Schmerzensgeld.

AG Aachen vom 10.11.2005, 13 C 250/05

Folgen der HEROS-Pleite

Für Heros-Kunden sind die Auswirkungen des Skandals direkt und akut – vor allem in den kommenden Tagen. „Ab Mittwoch wird das Geschrei groß werden.” Wer Heros sein Geld nicht mehr anvertrauen wolle, aber noch keinen neuen Transportdienst gefunden habe, bei dem stapelten sich dann bereits die Einnahmen von drei Tagen. „Die Tresore fangen an überzulaufen.”

Damit steigt das Risiko. Denn in der Regel sind die Geldschränke nur mit einem für die Einnahmen eines Tags begrenzten Betrag versichert. Im Fall eines Einbruchs droht dem Händler, das Geld komplett abhanden zu kommen. Noch dramatischer: Wenn die Einnahmen mehrerer Tage im Safe liegen, fehlen sie auf dem Konto. Viele Einzelhändler leben mit hauchdünnen Margen und minimaler Eigenkapitaldecke. Da die Abbuchungen nicht aufhören, drohen zumindest übergangsweise rote Zahlen.

Quelle: HAZ

Verfahrensverzögerungen als Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Stz 1 EMRK

Beachtenswert ist, dass der BGH in seiner Entscheidung 4 StR 456/05 bereits einen Zeitraum von zwanzig Monaten zwischen Zustellung der Anklage und Erlaß des Eröffnungsbeschlusses als Verfahrensverzögerung im Sinne eines Verstosses gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK wertet.

Langes Warten lohnt nicht immer

Nicht unbedingt begeistert wird der Revisionsführer in dem Verfahren BGH 3 StR 452/05 sein, in dem nach einem knappen Jahr jetzt tenoriert wurde:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 04.04.2005 wird verworfen; jedoch wird entsprechend dem zutreffenden Antrag des Generalbundesanwalts die Einziehung eines Feuerzeugs, von zwei Zigarettenschachteln Camel, eine Dose Damian und zwei Flaschen Trama von der Verfolgung ausgenommen.

Sicher ein wohl überlgte Entscheidung.

21 Februar 2006

Die Banken dürfen zahlen

Eine für Banken wohl eher weniger angenehme Entscheidung hat das OLG Koblenz (wistra 2006, 73) getroffen. Danach hat ein Dritter, hier eine Bank, der in einem Ermittlungsverfahren zur Herausgabe von Unterlagen verpflichtet ist, die Mehrkosten selbst zu tragen, die dadurch entstanden sind, dass die Unterlagen anstatt im Original auf Mikrofiche archiviert sind. Gemäß § 261 HGB bestehe die Verpflichtung, soweit Unterlagen nicht im Original bereit gehalten werden, diese auf eigene Kosten auszudrucken bzw. zu kopieren.

Kriegsverbrecher Mladic gefasst

General Mladic soll angeblich in Belgrad festgenommen worden sein. Wer suchet, der findet.

Nur fliegen ist schöner

Ich fliege nicht unbedingt gerne, habe aber auch keine Angst davor. Wenn ich aber lese:

Ein randalierender Passagier hat einen mit 212 Fluggästen besetzten Airbus auf dem Weg von München nach Bangkok zur Umkehr gezwungen.

Der 45-Jährige sei extrem gewalttätig gewesen, daher habe sich der Kapitän über der Ukraine für den Abbruch des Fluges entschieden, sagte ein LTU- Sprecher in Düsseldorf.

Nachdem der Randalierer bereits gefesselt und mit einer Decke „ruhig gestellt“ worden war, drohte die Situation dadurch zu eskalieren, dass nach Angaben eines Augenzeugen eine aufgebrachte Passagierin dem Mann einen Faustschlag verpasste. Als es dadurch auch unter den restlichen Fluggästen zu Tumulten kam und die Crew um die Sicherheit der Passagiere fürchtete, hat sich der Pilot zur Umkehr entschlossen.


Quelle: Sueddeutsche

dann wird mir doch ein wenig mulmig. Na ja, mit mir will auch niemand auf meinem Motorrad mitfahren.

Gnade oder Zynismus?

Schwarzeneggers Henker haben ein Problem:

Zwei Ärzte haben aus ethischen Gründen die Beteiligung an einer Hinrichtung im US-Staat Kalifornien verweigert. Sie wurde daraufhin auf Anweisung der Gefängnisleitung verschoben. Der verurteilte Mörder Michael Angelo Morales sollte nun am Dienstagabend (Ortszeit) exekutiert werden - etwa 20 Stunden später als ursprünglich vorgesehen.

Die Anästhesisten lehnten dann jedoch eine Beteiligung an der Hinrichtung ab. Sollten sie gezwungen sein, aktiv einzugreifen, wenn der Häftling Schmerzen spüre oder aufwache, würde dies klar gegen die "medizinische Ethik" verstoßen, erklärten die Ärzte. Die Gefängnisleitung entschied daraufhin, das Leben von Morales nun durch Barbiturate zu beenden - eine Methode, die bislang noch nie in den USA angewendet worden war.


Quelle: krone.at

Für Kalifornien ja nun ein richtiger Fortschritt: Beruhigungsmittel-Überdosis statt Giftspritze

Krawatten sind tödlich

Ich liebe Krawatten nun wirklich nicht und kenne Kollegen, zum Beispiel solche mit einer Wanne, die sie hassen oder jedenfalls nicht tragen. Jetzt gibt es wissenschaftliche Unterstützung:

Krawatten und Schlipse können tödlich sein, und zwar nicht nur als Würgeschlingen. Auf den Krawatten von Ärzten tummeln sich laut einer Studie derart viele Krankheitskeime, dass sie für manche Patienten lebensbedrohlich seien.

Der britische Medizinerverbandes (BMA) hält Schlipse und Krawatten für derart gefährlich, dass er die Ärzte des Königreichs dazu auffordert, im Dienst auf Krawatten und Schlipse zu verzichten. «Menschen fassen ihre Krawatten ständig an und tragen sie über einen längeren Zeitraum. Das ist eine potenzielle Gefahr», erklärte Vivienne Nathanson, Leiterin der BMA-Abteilung Ethik und Wissenschaft. Die Studie kam zum Ergebnis, dass Krawatten an Ärztehälsen mit zur Ausbreitung von Infektionen beitragen. Das berichtet die Zeitung «Daily Telegraph» vom Dienstag.


Quelle: Neue Zürcher Zeitung

Wenn man jetzt in Bayern von irgendeinem Richter auf die fehlende Krawatte angesprochen wird, kann man ihm guten Gewissens entgegnen, dass man nur darauf verzichtet hat, um ihn vor Gesundheitsgefahren zu schützen.

20 Februar 2006

Fluchtgefahr im Haftrichteralltag

Ich schätze Herrn Richter am OLG Hamm Detlef Burhoff sehr, seine Homepage ist äußerst hilfreich, seine Veröffentlichungen beachtenswert und qualitativ hochstehend. In seiner Übersicht zur neueren Rechtsprechung betreffend die Untersuchungshaft in StraFo 2006, 53 betont er, dass nach inzwischen wohl übereinstimmender Meinung aller Obergerichte die Fluchtgefahr allein mit einer hohen Straferwartung nicht begründet werden kann. Die schematische Begründung der Fluchtgefahr mit einer hohen Straferwartung sei gesetzwidrig.

Ich frage mich, warum Anwälte Burhoff als Quelle nutzen und ihn als Person schätzen, dass aber der durchschnittliche deutsche Haftrichter jedenfalls von obigen Ausführungen zur Frage der Fluchtgefahr selten etwas gehört hat. Es ist und bleibt tagtägliches Geschäft, Haftbefehle in die Finger zu bekommen, die allein auf Fluchtgefahr gestützt sind, wobei zur Begründung nichts weiter aufgenommen wird als die Höhe der zu erwartenden Strafe.

Kalter Wind im Amtsgericht Hamburg

Beim Amtsgericht Hamburg weht der Wind recht kalt, wenn es um die Dauer der Fahrerlaubnisentziehung bei einer Trunkenheitsfahrt geht. Mein Mandant hatte 1999 bereits eine Trunkenheitsfahrt, dieses Mal waren es 1,23 Promille. Drei Monate war die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft beantragt noch 8 Monate, was mich schon ein wenig wunderte. Und dann kam die Keule: weitere 18 Monate, wenn der Angeklagte sich nicht in eine verkehrspsychologische Behandlung begeben hätte, wären es weitere 21 Monate gewesen.

18 Februar 2006

Aktenversendungspauschale und Rücksendekosten

Seit einiger Zeit streiten Gerichte über die Frage, ob in der Aktenversendungspauschale die Kosten der Rücksendung enthalten sind. Jüngst hat das OLG Koblenz insoweit anwaltsfreundlich entschieden (RVGreport 2006, 76).

Die Freude dürfte aber nicht lange anhalten. Burhoff stellt hier m.E. in überzeugender Weise dar, dass die Kosten der Rücksendung nicht in der Aktenversendungspauschale enthalten sind und weist darauf hin, dass inzwischen das Bundesministerium der Justiz in einem Schreiben vom 21. 11. 2005 (R B 6 - 5605 - R 3 636/2005) mitgeteilt hat, dass beabsichtigt sei, eine Klarstellung in Nr. 9003 GKG KostVerz., § 137 Abs. 1 Nr. 4 KostO sowie in § 107 Abs. 5 OwiG herbeizuführen. In Absatz 1 der Anmerkung zu Nr. 9003 GKG KostVerz. soll nach dem Wort "Akten" die Wörter "durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften" eingefügt werden. In § 137 Abs. 1 Nr. 4 KostO und § 107 Abs. 5 OwiG soll jeweils das Wort "Sendung" durch die Wörter "der Rücksendung durch Gerichte" (KostO) bzw. "der Rücksendung durch Behörden" (OWiG) ersetzt werden.

Naumburg und der Verdacht der Rechtsbeugung

Es ist gut, dass Transblawg hier daran erinnert, dass die Staatsanwaltschaft Halle weiterhin nichts darüber hat verlauten lassen, was denn nun aus dem Ermittlungsverfahren gegen vier Richter des OLG Naumburg wegen des Verdachts der Rechtsbeugung werden soll. Hoffentlich bestätigt sich nicht die Vermutung, dass sich die Sache durch schlichtes Liegenlassen erledigen soll.

provozierender Minister

Bei Protesten vor dem italienischen Konsulat in der libyschen Stadt Bengasi sind mindestens zehn Personen ums Leben gekommen. Grund der Proteste war Italiens Reformminister Calderoli, der Mohammed-Karikaturen auf T-Shirts drucken liess und eines der Hemden im italienischen Fernsehen zur Schau trug. Regierungschef Berlusconi forderte Calderoli zum Rücktritt auf.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

Man traut ja dem einen oder anderen deutschen Minister das ein oder andere zu, aber das ....

17 Februar 2006

Lautes Pfeifen im Wald

Langsam häufen sich die Berichte über das erwartete Fanverhalten anlässlich der Fussball-WM in Deutschland. Manche Maßnahmen muten allerdings ein wenig an wie lautes Pfeifen im dunklen Wald. So berichtet die Braunschweiger Zeitung heute:

Derzeit stehen rund 400 gewaltbereite Fans in Braunschweig und Wolfsburg unter Beobachtung. Polizeibeamte sprechen sie gezielt an, warnen sie vor Schlägereien anlässlich von WM-Spielen und drohen vorbeugenden Arrest an.

Die tatsächlich gewaltbereiten Fans wird eine solche Warnung und Drohung sicher tiefgreifend beeindrucken.

Der Kuchen wird kleiner

Der DAV berichtet:

Die gestern seitens des BMJ vorgestellten Pläne für eine FGG-Reform sehen vor, einvernehmliche Scheidungen künftig auch ohne anwaltliche Vertretung zuzulassen. Demnach sollen sich die Parteien vor einem Notar über Ehegattenunterhalt, den Hausrat und die Wohnung einigen. Vor Gericht könnten die Parteien dann auf anwaltliche Vertretung verzichten.


Das wird so manchen Fachanwalt für Familienrecht den Schweiß auf die Stirn treiben, aber auch alle anderen sollten nicht übersehen, dass der gesamte Kuchen damit kleiner wird.

16 Februar 2006

Bewährungsstrafen für Beckenbauers Schutzengel

Die Bananenstaattheorie passt dann doch irgenwie immer auf Bayern. Eine Geschichte zum Schenkelklopfen aus der FAZ:

Als Glückskind hat sich wieder einmal Franz Beckenbauer erwiesen. Im vergangenen Jahr war von ihm ein scharfes Foto gefertigt worden - auf einer Münchner Straße, als er am Steuer eines Wagens aus dem Fuhrpark des FC Bayern saß. Die Verkehrsüberwachungskamera dokumentierte, daß es der Kaiser an diesem Tag eilig hatte; statt der vorgeschriebenen 30 fuhr er 71 Kilometer pro Stunde.

An sich hätte Beckenbauer bei dieser Beweislage mit einem Bußgeld, einem Eintrag in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen müssen, wären ihm nicht gleich mehrere Schutzengel zur Hilfe gekommen - ohne sein Wissen, wie es sich für einen Liebling des Schicksals gehört. Ein Kriminaloberkommissar, in seiner Freizeit Ordner beim FC Bayern, bekam Wind davon, daß das Münchner Kreisverwaltungsreferat, zuständig für den Verkehrsverstoß Beckenbauers, dem Fußballheros keine Immunität zubilligen wollte.

Der Kriminaloberkommissar wandte sich an einen Bekannten in der Verkehrsabteilung der Münchner Polizei, der wiederum einen Bekannten beim Kreisverwaltungsreferat hatte. Alsbald erreichte das Kreisverwaltungsreferat ein Schreiben mit polizeilichem Briefkopf und Dienstsiegel, in dem Beckenbauers rasante Fahrt als Einsatz einer Zivilstreife bezeichnet wurde. Das Verfahren wurde daraufhin zunächst eingestellt.

Eine Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats wollte aber nicht recht glauben, daß die Polizei Beckenbauer-Doubles als Zivilfahnder beschäftigt und wandte sich an ihren Vorgesetzten. Die Sache „Drei Engel für Franz” flog auf. Danach schickte das Kreisverwaltungsreferat Beckenbauer ein Anhörungsschreiben wegen des Verkehrsverstoßes zu - bedingt durch seinen österreichischen Wohnsitz mit einer zusätzlichen Verzögerung. Zu diesem Zeitpunkt war der Vorwurf aber schon verjährt. Seinen Schutzengeln erging es nicht so gut: Die drei Männer sind inzwischen wegen Urkundendelikten zu Bewährungsstrafen von jeweils acht Monaten verurteilt worden und müssen sich noch einem Disziplinarverfahren stellen.

Straf-Raum in Braunschweig

Feine Idee eines Mandanten, direkt am Eintrachtstadion in Braunschweig einen kleinen Laden zu eröffnen mit dem Namen "Straf-Raum" und dort Klamotten zu verkaufen, die zu den Fans dieses Traditionsclubs passen. Ich wünsche viel Glück.

Adhäsion macht Sinn

Dem Angeklagten wird schwerer Raub im minder schweren Fall vorgeworfen. Heute wird verhandelt vor dem Amtsgericht Wernigerode. Meinem Mandanten, dem Nebenkläger, sind Werte im Bereich von 1.500,00 € weggenommen worden.

Im Laufe der Hauptverhandlung wird immer klarer, dass die Anklage lediglich wegen eines minder schweren Falls ein Glücksfall für den Angeklagten war. Der Verteidiger will dealen, damit die Sache nicht zum Landgericht abgegeben wird.

Jetzt habe ich die Chance, meine Zustimmung zum Deal davon abhängig zu machen, dass der Angeklagte den Schaden wiedergutmacht und 1.500,00 € an den Nebenkläger zahlt. Schöne Konstellation.

15 Februar 2006

Freispruch beim Amtsgericht Hameln

Auch bei der Einschätzung der Sachlage zeigte sich der Richter beim Amtsgericht Hameln, der einer Beschwerde wegen der Nichtbeiordnung eines Pflichtverteidigers abgeholfen hatte, ohne dass das Landgericht bemüht werden musste, heute von einer souveränen Seite. Zwei der Angeklagten waren nur durch den dritten Angeklagten belastet worden, andere Beweismittel gab es nicht.

In der Hauptverhandlung wusste der belastende Angeklagte nun nicht mehr, ob er nun von beiden oder nur von einem Mitangeklagten, wenn ja, von welchem, beauftragt worden war, Haschisch in den Knast zu schmuggeln.

Kein großes Theater, kein: Sie haben aber mal .... oder: Ich halte Ihnen aber mal vor ... oder: damals wussten Sie doch aber ganz genau oder, oder, oder. Das reichte halt nicht, persönlichen Verhältnisse wurden erst gar nicht erörtert: Freispruch.

Text-Marker statt Haschisch

Da taucht in einer Ermittlungsakte ein Foto auf, abgebildet 4 Riegel Haschisch, ein Handy und ein Ladegerät. Text auf dem Foto: Sicherstellung 12.04.05. bei Gefangenen Meier, Paul 95,08 Gr. Haschisch (der Name wurde geändert).

In der Hauptverhandlung stellt sich heraus. Die 4 Riegel Haschisch waren von Justizbeamten zuvor aus der Verpackung entfernt worden und gegen harmlose Text-Marker ersetzt worden, so dass der damals Gefangene einer JVA und jetzige Angeklagte das Haschisch niemals bei sich hatte.

Mal wieder so ein höchst merkwürdiger Umgang von Ermittlern mit der Wahrheit.

Was ist zynisch?

Zynisch ist, wenn die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Entschädigungsverfahren eines Freigesprochenen meint, nach 16 Monaten Untersuchungshaft, Außervollzugsetzung des Haftbfehls mit Meldeauflage und Ausreiseverbot und wöchentliche Teilnahme an der weiterlaufenden Hauptverhandlung müsse es ein Reiseunternehmer, der ausschließlich von Auslandskontakten lebt, innnerhalb eines Monats schaffen, sein 16 Monate nicht mehr betriebenes Unternehmen auf den Schlag zu reanimieren.

Man fragt sich wirklich, auf welchem Stern solche Entscheider leben.

Der Abhelfer vom Amtsgericht Hameln

Heute um 09.00 Uhr ist es soweit. Verhandelt wird gegen drei ehemalige Insassen der Jugendanstalt Hameln wegen Drogenhandels. Mein Mandant wird ausschließlich von dem belastet, der mit Stoff im Eingangsbereich der JA erwischt wurde. Beigeordnet wurde ich erst auf meine Beschwerde hin, aber immerhin, das Landgericht musste nicht bemüht werden, der zuständige Richter hat abgeholfen. Da will ich mal schauen, ob er bei der Beurteilung der Sachlage ähnliche Größe zeigt.

14 Februar 2006

Ehefrau als aktives Objekt

Der Pelz brannte. Geld musste her. Der vorbelastete und schufatote Mann schiebt seine Frau vor als Darlehensnehmerin für eine KFZ-Finanzierung. Wenige Tage nach Übernahme des Fahrzeugs schickt der Ehemann seine Frau zum Straßenverkehrsamt, die dort an Eides statt versichert, dass der KFZ-Brief verschwunden sei, bekommt einen neuen, und schon wird das Auto weiterverkauft.

Die Staatsanwaltschaft wollte für die Ehefrau heute beim Amtsgericht Wolfenbüttel wegen der Schadenshöhe von über 10.000,00 € eigentlich eine Bewährungsstrafe, meine Argumentation der eigentlich nur am Rande ausgenutzten Ehefrau als "aktives Objekt" des Ehemann gefiel dann aber doch so, dass eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen rechtskräftig wurde.

Der tote Zeuge lebt

Amtsgericht Quedlinburg, 10.00 Uhr. Der vom Angeklagten totgesagte Zeuge lebt, für seine 81 Jahre sogar quicklebendig. Und er berichtet, dass ihm der Angeklagte ein Darlehen abgequatscht hat für ein angeblich so lukratives Geschäft, dass es für einen Monat über 10% Zinsen geben sollte. Das habe der Zeuge selbst nicht so richtig geglaubt, gleichwohl das Darlehen gewährt.

Da konnte ich einhaken. Wer selbst nicht so richtig glaubt, der wird wohl auch nicht irren, habe ich philosophiert - und schon war das Tor für § 153 a StPO mit Schadenswiedergutmachung als Auflage weit aufgestoßen. So geschah es dann auch und alle waren zufrieden.

Strafgericht mit Zufriedenheitsgarantie, hat mal was.

Amtsgericht Quedlinburg 10.00 Uhr: der tote Zeuge

Der nicht mehr ganz junge Mandant hat vieles hinter sich, auch so manches Jahr hinter Gittern. Deliktsstreuung nicht unbeträchtlich.

Wir brauchen immer Zeit, wenn es um seine Verfahren geht. So spät wie möglich. Heute geht es auch um eine Tat, die länger zurück liegt. Vor ein paar Monaten war schon ein Anlauf, der Hauptbelastungszeuge erschien nicht. Mein Mandant sagte, er habe gehört, dieser Zeuge sei tot. Wär eine schöne Einstellung des Verfahrens gewesen.

Mal sehen, ob der Zeuge heute erscheint oder tatsächlich verblichen ist.

13 Februar 2006

Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Eine interessante Kostenentscheidung für Strafverteidiger hat das Landgericht Berlin (AGS 2006, 73) getroffen.

Danach kann auch der Rechtsanwalt, der dem Angeklagten bereits für das erstinstanzliche Verfahren beigeordnet war, wenn er die Erfolgsaussichten einer Berufung geprüft hat, neben den gesetzlichen Gebühren nach Teil 4 VV eine Gebühr nach Nr. 2202 VV geltend machen.

Selbstverteidigung im Rotlicht

Wenn denn im Rotlicht tätige Personen mit der Polizei und der Presse reden, ohne sich zuvor eines Verteidigers zu bedienen, kommen tolle Sachen dabei heraus. In einer größeren deutschen Stadt gab es im Rotlichtviertel eine Schlägerei. Einer der Chefs soll sich wie folgt geäußert haben:

XXX bestätigt, dass es Ärger gab, die Türsteher hätten jedoch weder Baseballschläger noch Knüppel gebraucht. „Das ist Blödsinn, wir haben nur Teleskopschlagstöcke.“ Außerdem sei der 45-jährige Verdächtige zwar Mitarbeiter, aber kein Türsteher.

Na hallo, das ist doch mal eine massiv entlastende Einlassung.

Keine Ermittlungen gegen friedliche Demonstranten

Die Blockade eines Nazi-Aufmarsches in Halbe im November 2005 hat keine strafrechtliche Konsequenzen für die friedlichen Demonstranten. Die Staatsanwaltschaft lehne die Aufnahme von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gegendemonstration ab, teilte ein Sprecher am Freitag in Potsdam mit. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat.

Quelle: berlinonline.de

Na, das ist doch auch mal eine gute Nachricht einer Staatsanwaltschaft.

Neuer Blogger

Auch mein Dieler (ja: mit ie) treibt es jetzt mit einem Blog unter http://handschellen.blogspot.com. Man möge ihn beachten.

Atemalkohol im Gerichtssaal

Dafür, dass der Angeklagte zurückgerechnet auf den Tatzeitpunkt über 4 Promille im Blut hatte, konnte er sich überraschend gut an den Vorfall erinnern. Als er auch noch antwortete, dass es richtig sei, dass er ein Alkoholproblem habe, blieb die Kirche auch noch im Dorf. Als er aber fast einen Lachkrampf bekamm, als er gefragt wurde, warum er eine Therapie abgebrochen hatte und dann anwortete, weil es halt immer wieder schmeckt, kam er um eine Begutachtung nicht mehr herum.

Ich war froh, dass die Hauptverhandlung deshalb schnell vorbei war, denn was ich da von meinem Nachbarn einatmen musste, machte so besoffen, als hätte man selbst kräftig einen zu sich genommen.

Verblüffent schnell

Es macht immer wieder Spaß, in Verkehrsunfallsachen über www.zentralruf.de die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners über E-Mail in Erfahrung zu bringen. Heute musste ich keine 2 Minuten warten, schon war die Antwort da. Das lob ich mir.

Verdatterte Angeklagte

Amtsgericht Braunschweig 09.00 Uhr. Zwei junge Männer sind angeklagt, zusammen 6,5 g Cannabis besessen zu haben,um es zu konsumieren. Ein Gespräch zwischen der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, dem Richter und den Verteidigern vor Aufruf zur Sache bereitet die Möglichkeit einer Einstellung nach § 153 a StPO vor. Die Sache wird aufgerufen, der Richter fragt zunächst die sichtlich aufgeregten Angeklagten nach ihren Personalien. Dann teilt er mit, dass er davon ausgeht, dass es so war, wie es in der Anklage steht. Die sichtlich verdatterten Angeklagten nicken beide. Darauf der Richter: Wieviel Geld haben Sie dabei? Verdatterung wächst, mein Angeklagter sagt: 110,00 €, der andere Angeklagte hat nur 30,00 € dabei.

Darauf teilt der Richter mit: Ich stelle das Verfahren ein, wenn jeder von Ihnen sofort 50,00 € bei der Gerichtskasse einzahlt. Der Verteidiger des anderen Angeklagten, der seinen Mandanten offenbar ganz gut kennt, nimmt schnell 50,00 € aus seiner Börse und drückt diese seinem Mandanten in die Hand.

Beide begeben sich zur Kasse, kommen mit den Quittungen wieder und schon ist das Verfahren beendet.

Die Geschichte werden sie noch ihren Enkeln erzählen. Dauer der ganzen Abhandlung: Keine 15 Minuten. Beide haben ganz umsonst die Nacht nicht gut geschlafen.

12 Februar 2006

Ich wills behalten

Der Rechtstreit um Nebeneinkünfte zweier niedersächsischer SPD-Abgeordneter geht in eine neue Runde. Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen haben Berufung gegen das Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichts eingelegt, bestätigte ein Gerichtssprecher der dpa. Die beiden Parlamentarier wehren sich dagegen, mehr als 750 000 Euro an das Land zahlen zu müssen. Das Gericht hatte im November geurteilt, die Parlamentarier hätten das Geld von VW zu Unrecht erhalten, weil sie keine Gegenleistung dafür erbracht hätten.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Was man hat, will man natürlich nicht hergeben.

Fussfessel jetzt auch mit Stromstössen

Gestartet als rot-grünes Reformprojekt, gilt die im CDU-regierten Hessen erprobte elektronische Fußfessel heute als schwarzes Schreckgespenst.

Die Landesregierung schätzt das Modell auch aus humanitären Gründen: Trotz des hohen Personalaufwands spare die Fußfessel auch Geld, behauptet das Justizministerium. Knapp 60 Euro koste die elektronische Überwachung pro Tag und Person, ein Hafttag dagegen schlage mit rund 85 Euro zu Buche.

Mittlerweile wird eine neue Generation der Überwachungstechnik entwickelt: Fußfesseln, die Abweichungen vom rechten Weg mit Stromstößen ahnden.

Quelle: Spiegel

Ob das dann allerdings noch mit Menschwürde, Recht auf körperliche Unversehrheit etc. zu vereinbaren wäre, wirft doch den einen oder andren Zweifel auf.

BGH relativiert Rechtsprechung zu unterbliebener Beiordnung

"Ist abzusehen, daß die Mitwirkung eines Verteidigers im gerichtlichen Verfahren notwendig sein wird, so ist § 141 Abs. 3 StPO im Lichte des von Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK garantierten Fragerechts dahin auszulegen, daß dem unverteidigten Beschuldigten, vor der zum Zwecke der Beweissicherung durchgeführten ermittlungsrichterlichen Vernehmung des zentralen Belastungszeugen ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn der Beschuldigte von der Anwesenheit bei dieser Vernehmung ausgeschlossen ist."

Das ist der Leitsatz von BGHSt 46, 93. Die Hoffnung, daraus grundsätzlich ein allgemeines Verwertungsverbot bei einer solchen Konstellation herleiten zu können, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 25.01.2006, 1 StR 567/05 deutlich gedämpft.

Wenn die Geschädigte nämlich - anders als in BGHSt 46,93 - in der Hauptverhandlung aussage, könne die Verteidigung ja nunmehr das bei der ermittlungsrichterlichen Vernehmung fehlende Fragerecht hachholen.

BGH zu Lügenvortrag

Da muss ein Rechtsmittelführer aber heftig aufgetragen haben, wenn der Senat in der Entscheidung 1 StR 552/05 vom 24.01.2006 ausführt:

Der gegen die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts gerichtete Antrag erweckt den Anschein, dass dem Senat wider besseres Wissen ein falscher Sachvortrag unterbreitet werden soll.

Das liest man wahrlich selten.

11 Februar 2006

Grundgesetzumschiffung

Als „hochspannende Frage” hat die SPD-Fraktion angebliche Erwägungen des Bundesinnenministeriums bezeichnet, Soldaten der Bundeswehr während der Fußball-Weltmeisterschaft zur Polizei abzuordnen. Auf diese Weise sollen eventuell die gegenwärtig diskutierten grundgesetzlichen Einwände gegen die Verwendung von Soldaten im Inneren umgangen werden. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Körper wies darauf hin, daß es einen „qualitativen Unterschied” machen würde, wenn Soldaten zur Polizei abgeordnet würden, weil sie dann unter die „Polizeistruktur” kämen, also einer polizeilichen Befehlskette untergeordnet wären und wohl auch Polizeiuniformen trügen. Mit einem solchen Vorgehen könnte ein seit Monaten schwelender Konflikt zwischen den Innenpolitikern der großen Koalition möglicherweise beigelegt werden.

Quelle: FAZ

Das soll ja wohl heißen, dass ein Soldat, den man in eine Polizeiuniform steckt, dann kein Soldat sondern Polizist ist. Tolle Idee.

10 Februar 2006

Kein SPIEGEL und FOCUS in Ägypten

In Ägypten haben die Behörden im Zusammenhang mit dem Streit um die dänischen Karikaturen die aktuellen Ausgaben der Nachrichtenmagazine Der Spiegel und Focus verboten.

Dies berichtete die amtliche ägyptische Nachrichtenagentur MENA in Kairo. Die Magazine hatten einige der umstrittenen Zeichnungen im Zuge der Berichterstattung über den Karikaturen-Streit auszugsweise veröffentlicht.

Focus protestierte am Freitag gegen das Verkaufsverbot. Die Focus-Chefredakteure Helmut Markwort und Uli Baur sprachen in einem Brief an Ägyptens Präsident Husni Mubarak und den ägyptischen Botschafter in Berlin von einem „eklatanten Eingriff in die Pressefreiheit“.

Quelle: Sueddeutsche

Schnellrichter für Hooligans

Hannöversche Justiz und Polizei sind nach eigener Einschätzung auf die Fußball-WM gut vorbereitet. Hooligans sollen an der Einreise gehindert und aggressive Gewalttäter schnell bestraft werden.

Dafür schafft in Hannover die Staatsanwaltschaft einen zusätzlichen Bereitschaftsdienst und das Amtsgericht ergänzt die Zahl seiner Schnellrichter. Das sind nur zwei der Maßnahmen, die am Donnerstag anlässlich einer Justizsicherheitskonferenz in der AWD-Arena vorgestellt wurden.

Hannovers Polizeipräsident Hans-Dieter Klosa warnte aber auch davor, die Sicherheitslage zu dramatisieren. Es bestehe kein Grund für Gedankenspiele, die einen Einsatz der Bundeswehr zur WM zum Ziel hätten.

Quelle: HAZ

Ob solche Selbsteinschätzungen der Justiz und Polizei immer ganz realistisch sind, mag diskutiert werden. Es sei erinnert an das fröhliche Treffen von deutschen und polnischen Hooligans in einem Wald in Brandenburg im Dezember, wo die Polizei eintraf, als alle Messen gesungen waren.

09 Februar 2006

Zündel zündelt wieder

Bereits im zweiten Anlauf versucht die Mannheimer Justiz laut Focus den bekannten Holocaust-Leugner und Rechtsextremisten Ernst Zündel zur Verantwortung zu ziehen. Ein erster Prozess platzte im vergangenen Herbst bereits am ersten Verhandlungstag, als der Vorsitzende Richter Ulrich Meinertshagen die Zündel-Verteidigerin Sylvia Stolz von ihrem Mandat enthob, weil sie den mit einem Berufsverbot belegten rechtsextremen Rechtsanwalt Horst Mahler zu ihrem Assistenten machen wollte.

Focus teilt weiter mit: Im neuen, auf insgesamt sechs Verhandlungstage angelegten Verfahren, lässt sich Zündel gleich von sechs Anwälten vertreten, unter anderem von den beiden wegen Volksverhetzung verurteilten Juristen Ludwig Bock und Jürgen Rieger. Das ehemalige RAF-Mitglied Mahler nahm auf den Zuschauerbänken Platz, von wo aus Zündel bei seinem Erscheinen im Gerichtssaal mit Beifall bedacht wurde.

Da muss mir etwas entgangen sein, oder darf ich mich jetzt auch im Strafverfahren von sechs Anwälten vertreten lassen? Schön wär es ja, wenn die Staatskasse auch noch die Kosten von sechs Verteidigern tragen müsste ... natürlich nur im unwahrscheinlichen Fall eines Freispruchs.

Sex mit sechs

Im amerikanischen Brockton wurde ein sechsjähriger Junge wegen sexueller Belästigung drei Tage von der Schule suspendiert. Das Kind hatte eine Klassenkameradin mit zwei Fingern am Hosenbund festgehalten und dabei offensichtlich ihre Haut berührt.

Die Mutter des vermeintlichen „Sexstraftäters“, ist bestürzt über die Anschuldigungen gegen ihren Sohn: "Er ist sechs Jahre alt. In diesem Alter weiß er doch noch gar nicht, was Sex überhaupt ist!" In der Familie des Jungen kann man die drastischen Maßnahmen, die auf den harmlosen Vorfall im Klassenzimmer folgten, nicht nachvollziehen.

Quelle: Krone.at

Das Land der Gesetzlosen

Politische Diskussionen erreichen oft ein erstaunliches Niveau. So nun in Niedersachen. Die Braunschweiger Zeitung berichtet:

Die Grünen im Landtag haben der Landesregierung mangelnde juristische Sorgfalt bei Gesetzesvorhaben und viele Rechtsbrüche vorgeworfen. „Vermutlich hat es noch nie eine niedersächsische Landesregierung geschafft, innerhalb von weniger als drei Jahren dermaßen viele Gesetzesvorhaben in den Sand zu setzen“, sagte Fraktionschef Stefan Wenzel am Donnerstag in Hannover. „Wenn es so weiter geht, droht Niedersachsen zum Land der Gesetzlosen zu werden.“

Gut für die Strafverteidiger in Niedersachsen.

Der lügende Zeuge

Was höre ich da heute in einem deutschen Gerichtssaal: Die vorsitzende Person des Gerichts schmettert einem Zeugen entgegen: Ich lass mir von Ihnen hier doch die Hucke nicht volllügen! Oh, oh, denk ich bei mir, jetzt hat die vorsitzende Gerichtsperson aber ein Problem, denn nun wird gleich die sitzungsvertretende Person der Staatsanwaltschaft den Zeugen befragen, ob der Zeuge jetzt einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen die gerichtsvorsitzende Person stellt.

Spannung.

Enttäuschung.

Das Gegenteil geschieht; die sitzungsvertretende Person haut in dieselbe Kerbe und grummelt, dass auch sie sich verscheißert vorkommt.

Nun haben beide prozessbeteiligten Personen vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens kund getan, dass der Zeuge ihrer festen Überzeugung nach lügt, und keiner leitet ein Ermittlungsverfahren ein.

Man gut, dass ich nichts gesagt habe.

08 Februar 2006

Gebrauchsanweisung für nachträgliche Protokollberichtigung

Da haben wir es nun schwarz auf weiß in 1 StR 466/05 vom 12.01.2006: Die Beweiskraft des Protokolls im Sinne von § 274 StPO ist für das Revisionsgericht auch dann beachtlich, wenn aufgrund einer Protokollberichtigung hinsichtlich einer vom Angeklagten zulässig erhobenen Verfahrensrüge zu Ungunsten des Angeklagten die maßgebliche Tatsachengrundlage entfällt.

Zukünftig muss ich dann entsprechende Rügen nicht mehr mit der Rüge der Verletzung formellen Rechts überschreiben sondern mit der Formulierung: Gebrauchsanweisung für die nachträgliche Protokollberichtigung.

Gewaltenteilung in der Praxis

Ein Sprecher des niedersächsischen Wissenschaftsministers Stratmanns hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig über eine fehlende Gesetzesgrundlage zu Langzeitstudien-Gebühren als „kurios“ bezeichnet. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig, Christian Büschen, war einem Pressebericht nach empört.

In den Streit zwischen dem Braunschweiger Verwaltungsgericht und dem Wissenschaftsministerium soll sich nun Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) eingeschaltet haben. Die Ministerin habe zwischen beiden Seiten vermittelt, sagte ihr Sprecher am Mittwoch in Hannover. „Die Sache ist damit vom Tisch.“

Wäre interessant zu wissen, was der ein oder andere Verwaltungsrichter von politischen Entscheidungen hält und wie die Politiker reagieren würden, wenn ihre Politik auf dieser Ebene als "kurios" bezeichnet werden würde.

Du Bohlen, Du

Das Hamburger Landgericht hat Dieter Bohlen in einem Verfahren wegen Beleidigung offenbar das Duzen von Polizisten erlaubt. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass "das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen" gehöre und er "augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag" lege, könne das Duzen eines Polizeibeamten im Fall Bohlen nur als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten" sein, heißt es laut "Hamburger Morgenpost" in der Begründung.

Quelle: AOL

Innenohrhochtonhörstörungen

Meine Mandantin erleidet einen unverschuldeten Verkehrsunfall, knallt mit dem Kopf an die Seitenscheibe, hat Kopfschmerzen und einige Tage ein Piepsen im Ohr, Ärzte diagnostizieren u.a. ein Knalltrauma und einen leichten Hörsturz.

Ein Sachbearbeiter der Versicherung klärt mich dann auf, dass man das profane Piepsen auch anders benennen kann, nämlich mit:

"Innenohrhochtonhörstörung".

Meine Güte, was ein Wort!

07 Februar 2006

Trotz Mord Aufhebung des Haftbefehls?

Ich habe nicht geglaubt, dass ich fast 12 Jahre, nachdem das Bundesverfassungsgericht auf meine Beschwerde hin festgestellt hat, dass dem Verteidiger bei Haftentscheidungen Akteneinsicht zu gewähren oder der Haftbefehl aufzuheben ist, in den Genuß komme, in einer Sache wegen Mordes und versuchten Mordes einen Haftprüfungsantrag damit begründen zu können, dass mir noch keine Akteneinsicht gewährt wurde. Mal sehen, ob ich die Akte noch bekomme oder in den nächsten Tagen den Haftbefehl wegblasen kann. Der Termin für die Haftprüfung ist vereinbart!

Motassadeq auf freiem Fuß

Der Marokkaner Motassadeq, der wegen der Beteiligung an dem Terroranschlag auf das WorldTradeCenter zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, ist seit heute abend wieder auf freiem Fuß, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Oberlandesgericht Hamburg entsprechend angewiesen hat.

Freispruch beim Amtsgericht Peine

Die Mandanten fürchteten schon Böses. Sie waren beim Amtsgericht Peine angeklagt wegen gewerbsmäßigen Diebstahls von Zigaretten in einem Supermarkt. Sie waren einschlägig vorbestraft und standen unter Bewährung. Beste Voraussetzungen für ein Desaster.

Aber schon das Aktenstudium ließ aufhorchen. Da hatten Polizeibeamte zwei Zeugen Fotos vorgelegt, und zwar ausschließlich Fotos der Angeklagten, auf eine Wahllichtbildvorlage hatten die Polizeibeamten großzügig verzichtet. Je ein Zeuge hatte je einen Angeklagten eindeutig wiedererkannt.

In der Hauptverhandlung bekundeten beide Zeugen, heute niemanden mehr zu erkennen, damals seinen sie aber sicher gewesen. Auf Nachfragen stellte sich dann heraus, dass der eine Zeuge die von ihm erkannte Person in einer Entfernung von 40 - 50 Metern gesehen hatte und der andere die von ihm erkannte Person als eine von vielen zu dem Zeitpunkt völlig unverdächtigen Passanten auf einem Supermarktparkplatz.

Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte Freispruch, ich schloss mich diesem Antrag an mit dem Bemerken, dass die Angeklagten, wenn sie es denn doch waren, den Polizeibeamten für ihre grottenschlechte Arbeit bei der Bildvorlage danken müssten. Auch der mitverteidigende Kollege Olaf Johannes beantragte Freispruch, der hatte für seinen Mandanten sogar noch eine Alibizeugin.

Das letzte Wort hallte noch im Raum, da erhob sich bereits der Richter und verkündete das freisprechende Urteil. Oft funktioniert der Rechtsstaat noch.

GEZ greift überall zu

Von 2007 an sollen Fernsehgebühren auch für Handys und Taschen-Computer fällig werden, wenn diese Geräte TV-Empfang bieten.

Demnach müssen Besitzer moderner Mobiltelefone dann 17,03 Euro zahlen. Die GEZ steht auf dem Standpunkt, dass grundsätzlich alle neuartigen Geräte gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte sind. Ebenfalls von 2007 an sollen alle ans Internet angeschlossenen Computer gebührenpflichtig werden, auch wenn sie kein TV-Empfangsteil haben. Darauf weist – verklausuliert – die GEZ auf ihrer Internet-Seite hin: "Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden." Darüber hinaus werden schon jetzt Gebühren für PCs fällig, wenn sie eine Fernseh-Karte eingebaut haben.

Bei den modernen Handys wiegelt die GEZ ab: In "Spiegel-online" betont ein Sprecher, nur wer keinen Fernseher angemeldet habe, werde für sein modernes Handy oder seinen Internet-Computer Rundfunkgebühren zahlen müssen. Allerdings müssen Gewerbetreibende damit rechnen, für ein geschäftlich genutztes Handy nochmals zu zahlen.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

06 Februar 2006

Mutter missbraucht eigene Tochter

Eine Mutter, die ihre Tochter schwer sexuell misshandelt hat, ist am Montag vom Amtsgericht Hamburg-Altona zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die 34-jährige Frau hatte gestanden, sich drei Mal an dem zum Tatzeitpunkt zehn Jahre alte Mädchen vergangen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren beantragt, die dann nicht mehr hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können. Das Gericht beließ es aber bei der Bewährungsstrafe für die Angeklagte, auch weil ihre Tochter ausdrücklich darum gebeten hatte. Sie wolle ihrer Mutter so den Abschluss einer bereits begonnenen Therapie ermöglichen.

Quelle: krone.at

Todesstrafe oder lebenslange Haftstrafe für Todespilot

Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen hat in den USA der Prozess gegen Zacarias Moussaoui begonnen. Der aus Marokko stammende Franzose hatte gestanden, in die Anschlagspläne vom 11. September 2001 eingeweiht gewesen zu sein. Er sollte eine Boeing 747 ins Weisse Haus lenken, wurde jedoch vor den Anschlägen festgenommen. Ihm droht die Todesstrafe.

Moussaoui hat bereits gestanden, in die Anschlagspläne einbezogen gewesen zu sein. Im Verfahren geht es deshalb nicht mehr um die Klärung der Schuldfrage. Das Gericht muss vielmehr darüber entscheiden, ob der 37-Jährige zum Tode oder zu lebenslanger Haft verurteilt wird.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

Polnische Fahrerlaubnis hilft nicht

Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig gehandelt hat, als sie einem Deutschen dessen in Polen erworbene Fahrerlaubnis entzogen hat(Aktenzeichen: 6 B 11/06). Die Europäische Führerschein-Richtlinie erlaube es ausdrücklich, auf Führerscheine aus anderen Mitgliedsstaaten der EU die innerstaatlichen Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis anzuwenden. Dabei dürften jedenfalls auch fortwirkende Bedenken gegen die Fahreignung berücksichtigt werden. Sonst - so die Kammer - entstünden erhebliche Gefahren für den Straßenverkehr. Deshalb dürfe hier berücksichtigt werden, dass die Sachverständigen des TÜV den Antragsteller nur wenige Monate vor Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis als eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr angesehen hätten. Es müsse davon ausgegangen werden, dass diese Eignungsmängel den polnischen Behörden nicht bekannt gewesen seien.

Der Führerschein-Tourismus macht also selten Sinn, die Bestehensquote von 95 % in Breslau ist auch nicht ganz unverdächtig.

Vormittag im Amtsgericht Braunschweig

Das ging ja alles eigentlich ganz gut los, eine Einstellung nach § 154 StPO bei einem doppelten Bewährungsversager, dann eine Einstellung nach § 153 StPO bei einer Körperverletzung, die man auch als gefährliche hätte werten können, bei der dritten Verhandlung dann aber nichts mehr mit Einstellung.

Der Angeklagte wurde wegen zweier Betrugstaten, er hatte jeweils einen LKW angemietet und nach Polen verschwinden lassen, zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten veruteilt,obwohl er inzwischen mit den Autovermietern versucht, die Fahrzeuge zurückzuholen.

Na ja, auch der stand zweifach unter Bewährung, so dass auch viel Reden nichts half.

05 Februar 2006

Karikatur spaltet jetzt auch schon in Europa

Der Karikatur-Streit spaltet Frankreich: "Voltaire hilf, sie sind verrückt geworden!" titelte "France Soir" heute. Kurz nach Redaktionsschluss wurde der Chefredakteur des Blattes vom franko-ägyptischen Verleger entlassen. In Paris grassiert Angst vor neuen Unruhen.

Quelle: Spiegel

Man traut es sich kaum zu fragen, wie lange es dauert, bis in Europa alle kritischen Journalisten entlassen sind und die ersten Verlagshäuser brennen.

Verteidigung der eigenen Ideale

Es entsteht im Karikaturenstreit der Eindruck, dass so mancher westliche Politiker heimlich die Entwicklung dieser Auseinandersetzung als recht angenehm empfindet, um auf diesem Wege unbemerkt die schon immer ungeliebte Pressefreiheit einschränken zu können.

Andreas Platthaus kommt in seinem lesenswerten Kommentar: Wo liegt die Provokation? in der FAZ zu dem Ergebnis:

Natürlich stimmt: Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch geboten. Aber die gewaltsame Reaktion in der islamischen Welt auf die Publikation von zwölf Karikaturen macht die Angelegenheit zur grundsätzlichen Auseinandersetzung. Angesichts einer solchen Reaktion geht es nicht mehr um ein Geschmacksurteil. Es steht mehr auf dem Prüfstand. An diesem anfangs so harmlos erscheinenden Fall der zwölf dänischen Karikaturen wird die Bereitschaft des Westens gemessen werden, seine eigenen Ideale zu verteidigen.

04 Februar 2006

Spinnt der Vatikan?

Die dänischen Karikaturen des muslimischen Propheten Mohammed seien eine "inakzeptable Provokation", sagt der Vatikan.

Jetzt reichts!

Da kritisiert eine Karikatur terroristische selbstmordende Schlächter,und der Vatikan kritisiert.

Sollen wir uns alle vor diesen gewaltverherrlichenden Selbstmördern ducken? Soll unsere Pressefreiheit eingeschränkt werden, weil der Vatikan es als Provokation empfindet, wenn jemand aufzeigt, dass Massenmord unreligiös ist?

Da wird jemand verhaftet, weil er völlig berechtigt fragt:"Wer beleidigt den Islam eigentlich mehr? Ein Ausländer, der den Propheten (...) darstellt (...), oder ein Muslim, der mit einem Sprengstoffgürtel bewaffnet auf einer Hochzeitsfeier in Amman ein Selbstmordattentat durchführt (...)?"

Man wird diesen Mann umbringen und der Vatikan schaut zu. Wer kann da den Vatikan noch ernst nehmen. Ich nicht!

BGH rügt moralisierende Richter

In sehr deutlicher Form wendet sich der BGH für Strafsachen gegen die ewig und immer wieder auftauchen Moralisierer unter den Strafrichtern. In der Entscheidung BGH NStZ 2006, 96 heißt es u.a.:

Im Übrigen gibt die Wortwahl ("erschreckende Aggressionstat", "beängstigend planvoll" u.ä.) Anlass zu dem Hinweis, dass moralisierende und persönliches Engagement vermittelnde Formulierungen vermieden werden sollten, da sie den Eindruck erwecken könnten, als sei das Gericht nicht unbefangen und wäge die für und gegen einen Angeklagten sprechenden Gesichtspunkt nicht ruhig und sachlich gegeneinander ab.

Das sollte sich der ein oder andere Richter tatsächlich einmal merken, dass es im Gerichtssaal solche Formulierungen nicht braucht.

03 Februar 2006

Je oller je doller

Auch Alter scheint nicht vor krimineller Energie zu schützen.

Ein 81-jähriger Mann hat am Mittwochabend am Tresen eines Lokals in Hannover seinen Thekennachbarn niedergeschossen – der 42-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt.

Auch die Wirtin und ein Gast wurden durch Schüsse verletzt, bevor sie den Täter überwältigen konnten. Der Schütze kam gestern in Untersuchungshaft. „Die Gründe für die Tat sind noch völlig unklar”, sagte eine Polizeisprecherin. Auch über die Herkunft der Pistole rätseln die Ermittler noch.


Quelle: HAZ

Landgericht Hannover Augenmaß bei Fluchtgefahr

Das Landgericht Hannover zeigt,dass ein Gericht bei der Beurteilung, wer wann in Untersuchungshaft zu nehmen ist, durchaus auch andere Wege gehen kann, als das sonst oft üblich ist.

Verfahren wegen Mordes: Nach dem tödlichen Schuss auf einen 48-Jährigen Mitte Mai in der Lister Gaststätte „River Boat” hat das Landgericht die Anklage wegen Mordes gegen den 68-jährigen Schützen zugelassen. „Das Verfahren ist eröffnet”, sagte Landgerichtssprecher Thomas Glahn. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft den Täter lediglich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil man von einem Unfall ausging: Der Täter hatte erklärt, er habe seinem Freund die Pistole vor der Tür nur zeigen wollen, dabei habe sich der Schuss gelöst. Nach weiteren Ermittlungen kam man allerdings zu dem Schluss, dass der 68-Jährige seinen Freund gezielt hingerichtet hat. Derzeit werde geprüft, ob der 68-Jährige zur Tatzeit schuldfähig war, sagte Glahn. Bis zum Prozess soll er auf freiem Fuß bleiben.

Quelle: HAZ

Zitate in der Presse

Hin und wieder erfährt man an sich selbst, wie sinnentstellend ein Text sein kann, wenn in einem Pressebericht nur Nuancen zum tatsächlich Gesagten geändert werden.

In der Hauptverhandlung wegen einer Porno-SMS habe ich gestern gesagt, dass es niemand verstehen könne, dass einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen einer 15-jährigen und einem Erwachsenen erlaubt sei, darüber zu schreiben aber einem Verbot unterliege.

In der Braunschweiger Zeitung lese ich dann:

Was der Verteidiger nicht versteht: Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen beiden wäre erlaubt gewesen, darüber zu schreiben sei aber verboten.

02 Februar 2006

Der traut sich was

Frank Volk schreibt einen Kommentar in der Auto-Motor-und-Sport 4/2006:

"Wie wenig muss man eigentlich denken dürfen, um im öffentlichen Dienst Entscheider spielen zu können? ... dann wirft das die Frage auf, ob das noch Gedankenlosigkeit oder schon behördliche Sabotage ist."

Na, wollen wir hoffen, dass Frank Volk nicht demnächst den einen oder anderen der www.vier-strafverteidiger.de braucht.

Amtsgericht Nordhorn 15.00 Uhr

So eine typische Klage, die nur erhoben wurde, weil der Mandant rechtsschutzversichert ist und die Versicherung Deckungsschutz gegeben hat. Schadensersatz gegen einen Kollegen, uralt die Geschichte. 400,00 € Streitwert.

Und dann der Hammer. Viele Menschen sitzen gelangweilt im Vorraum. Erklärung: Der Richter hat sich bei der Terminierung seines Sitzungstages gnadenlos verhauen, wir müssen uns auf eine Stunde Wartezeit oder mehr einrichten. Der verklagte Kollege ist selbst erschienen und hatte offenbar damit gerechnet, dass wir kurz nach 15.00 Uhr wieder raus sind. Der nächste Termin drückt, er denkt nach und überrascht mich mit: Hier schnell rauszukommen, ist mir 200,00 € wert, wollen wir uns vergleichen, das schiebt der Richter bestimmt dazwischen.

Gesagt, getan, drei Minuten später haben wir den Vergleich und können abrauschen. Hätte der Kollege die Einrede der Verjährung erhoben, wär es vielleicht genauso schnell gegangen. Der Mandant wird sich freuen.

SMS-Fall als pornografische Schrift erledigt

Die spannende Rechtsfrage, ob das Versenden einer SMS von einem Erwachsenen an eine 15-jährige in einem Gespräch über gemeinsamen Sex als Verbreitung einer pornografischen Schrift gesehen werden kann, wurde nun doch nicht streitig entschieden. Wohl nicht zuletzt, weil der sachbearbeitende Oberstaatsanwalt nicht Sitzungsvertreter war, konnte mit dem Jugendrichter und der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in höchst positiver Atmosphäre eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgehandelt werden, die auch der Angeklagte gut und gern akzeptieren konnte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Blauen kommen

Braunschweiger Polizisten arbeiten künftig in feinen neuen ganz schicken Uniformen. Die blaue Kleidung ersetzt die bisherige grün-beige. "In fast allen europäischen Ländern tragen Polizisten blaue Uniformen. Wir passen uns jetzt an", soll der hiesige Polizeipräsident Harry Döring gesagt haben.

Der Stardesigner Luigi Colani - ich wusste nicht, dass der noch lebt - und der Hamburger Modemacher Tom Tailor - hanseatischer Otto-Versand-Belieferer - sollen das, was man Kollektion nennt, entwickelt haben.

Nun wird man auch hier nicht mehr wertfrei und hintergrundlos sagen: "Die Grünen kommen!" sondern zukünftig bedeutungsschwanger bei: "Die Blauen kommen!" sofort an eine Blutprobe denken.

Prost!

01 Februar 2006

SMS als pornografische Schrift II

Das wird ein Tag morgen! Amtsgericht Braunschweig. Ein Jugendrichter, der die Beschwerdekammer des Landgerichts Braunschweig kritisiert hat, dass dort im Beschwerdeverfahren seine ablehnende Entscheidung bezüglich der Beiordnung eines Pflichtverteidigers aufgehoben wurde, während man ihm sein Weihnachtsgeld gestrichen hat; der den einen oder anderen - oder doch nur einen - Verteidiger nicht mehr grüßt; ein Oberstaatsanwalt, der ob der von ihm angenommenen Wichtigkeit der Sache vor dem Schöffengericht anklagt, obwohl die Höchststrafe ein Jahr beträgt; die wohl erstmalige Entscheidung der Rechtsfrage, ob das gegenseitige Austauschen von SMS zwischen einer Jugendlichen und einem Erwachsenen, wenn es denn hart und deutlich wird, dem Erwachsenen als Verbreitung pornografischer Schriften angelastet werden kann.

Heftig und spannend, mal sehen, ob der weihnachtsgeldvermissende und nichtgrüßende Richter seine Stimme trainiert hat oder mal wieder den Wettbewerb im Leisesprechen veranstaltet.

Kokain verschluckt

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main begann an diesem Dienstag der Prozess gegen neun Männer und Frauen, deren Kokaingeschäfte eigentlich perfekt organisiert waren. Weil die Fahnder vom Zoll wissen, dass viele Schmuggler das Rauschgift inzwischen in Säckchen im eigenen Magen transportieren, werden die Passagiere von Linienflügen aus der Karibik und Südamerika an den deutschen Flughäfen scharf kontrolliert.

Am Tag vor Prozessbeginn schilderte der zuständige Staatsanwalt zusammen mit den Ermittlern vom Zollfahndungsamt, wie die Bande vorging. Sie buchte ihren Kurieren einen Zwei-Wochen-Urlaub in der Dominikanischen Republik, all inclusive. Nach der Ankunft wurden die Kuriere zur so genannten Schluckerschule gebracht.

Waren sie imstande, eine Karotte oder Pflaume im Ganzen zu schlucken, durften sie anschließend unbehelligt Urlaub machen; falls nicht, wurde geübt. Der Einsatz begann am Tag vor dem Heimflug. Bis zu einem Kilogramm Kokain mussten die Kuriere schlucken, verteilt auf 100 Gummisäckchen zu 8 oder 10 Gramm.


Quelle: Sueddeutsche

Auch einen meiner Mandanten hat es jetzt erwischt auf einem Flug aus Mexico nach Belgien. Er selbst glaubt, dass die mexikanischen Zöllner sich zunächst bestechen lassen, um dann die belgischen Kollegen anzurufen, damit die gleich die richtigen Passagiere rausgreifen.

2 kg mit über 90% Wirkstoffgehalt wird ihm ein paar Jährchen kosten.

Bestreikte Kindergärten in Niedersachsen

Man mag zu der Berechtigung der Forderungen der Gewerkschaften stehen, wie man will. Aber solche Ansagen, wie: Wolfgang Denia, Landesvorsitzender von ver.di, hat die Marschroute verteidigt, am Mittwoch auch die Kindergärten in Hannover und dem Umland zu bestreiken. „Wenn wir alles aus der Hand geben, was Druck erzeugt, können wir den Arbeitskampf sein lassen.”Quelle: HAZ lässt zumindest ein wenig Fingerspitzengefühl im Umgang mit Kindern, Alleinerzeihenden oder Doppelverdienern vermissen. Mit Kindergartenkindern Druck zu erzeugen lässt die Frage berechtigt erscheinen, welchen Druck die Kinder und Eltern hinnehmen müssen, um als Druckmittel im Arbeitskampf herhalten zu müssen.

Keine externe Therapie mehr in JVA Wolfenbüttel

Die Braunschweiger Zeitung berichtet darüber, dass die Klienten der Suchthilfe immer jünger werden. Inzwischen seien zehn Prozent der Hilfesuchenden im Alter zwischen 20 und 25 Jahren, berichtete der Leiter der Fachambulanz Wolfenbüttel der Lukaswerk Suchthilfe. Das seien deutlich mehr als in der Vergangenheit.

Steigend sei auch die Zahl der Fälle, in denen eine mehrfache Abhängigkeit vorliege, etwa von Alkohol und Rauschgift. Die jungen Patienten stellen die Fachtherapeuten nach Angaben Blöhbaums vor besondere Herausforderungen.

In einigen Fällen habe der Drogenkonsum im Alter von zwölf Jahren begonnen. Aufgrund der Abhängigkeit und Fixierung auf die Drogen sei die persönliche Entwicklung stecken geblieben und müsse nachgeholt werden. Bisher betreut die Wolfenbütteler Fachambulanz in jedem Jahr 800 bis 900 Suchtkranke.

Mehr als 200 Klienten waren Häftlinge der Wolfenbütteler Justizvollzugsanstalt. Inzwischen verzichte das Land Niedersachsen aus Kostengründen auf externe Therapeuten.

Der Leiter der Fachambulanz, der beim Lukaswerk einige Zeit als Therapeut für die Häftlinge zuständig war, sagte, er sehe diese Kürzung sehr kritisch.

Zu Therapeuten von außen könnten die Häftlinge leichter Vertrauen fassen als zu den bei der Justiz angestellten. Vertrauen sei eine Voraussetzung für den Erfolg der Therapie.

Es entsteht der Eindruck, dass da - mal wieder - an der falschen Stelle gespart wird. Gerade die Suchtbehandlung innerhalb der JVA begrenzt innerhalb des dortigen Tagesablaufes diverse Probleme, ferner ist auch die Wahrscheinlichkeit groß, dass behandelte Personen, die entlassen werden, nicht mehr oder zumindest nicht so schnell wieder auffälig werden.
 

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