Die rechtliche Einordnung könnte unter mehreren Aspekten nicht ganz unproblematisch werden, wenn es ab heute um den Tod eines 16-jährigen geht, der sich in einer Berliner Kneipe buchstäblich zu Tode gesoffen hat.
Quelle: dpaZwei Jahre nach einem tödlichen Wetttrinken in einer Kneipe in Berlin beginnt heute der Prozess gegen einen 28- jährigen Wirt. Der Mann muss sich vor dem Berliner Landgericht verantworten, weil er Ende Februar 2007 einem Gymnasiasten mindestens 45 Glas hochprozentigen Tequila ausgeschenkt haben soll, während er selbst nur Wasser trank. Der 16-Jährige fiel mit 4,4 Promille ins Koma, aus dem er nicht mehr erwachte. Die Anklage wirft dem Kneipenwirt Körperverletzung mit Todesfolge vor.
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