Das große Theater im kleinen Landgericht (II) Stendal hat gestern seine Fortsetzung gefunden. Zwischenzeitlich habe ich nicht nur den aufgedrückten Zwangspflichtverteidiger verfahrenstechnisch entsorgt, vielmehr wurde meinem Mandanten nach meinen Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft mit zwei Sitzungsvertretern aufwartet, auf den für meinen Mandanten gestellten Antrag der Kollege Olaf Johannes als zweiter Wunschpflichtverteidiger beigeordnet.
Mit dem gemeinsam war ich dann nach der Hauptverhandlung eingeladen zu einem Essen, das so ausgesprochen gut gemundet hat, dass der Ausklang dieses aus mehrfacher Hinsicht insgesamt für die Verteidigung nicht unerfolgreichen Tages als außerordentlich angenehm bezeichnet werden darf.
Mit dem gemeinsam war ich dann nach der Hauptverhandlung eingeladen zu einem Essen, das so ausgesprochen gut gemundet hat, dass der Ausklang dieses aus mehrfacher Hinsicht insgesamt für die Verteidigung nicht unerfolgreichen Tages als außerordentlich angenehm bezeichnet werden darf.
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