Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Linkspartei-Politiker Bodo Ramelow nicht mehr beobachten. Das entschied der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land NRW in Münster in einem Urteil vom Freitag.Den Angaben zufolge hat das Bundesamt für Verfassungsschutz seit über zehn Jahren Informationen über Ramelow, der derzeit Fraktionsvize der Partei Die Linke im Bundestag ist, aus allgemein zugänglichen Quellen wie Zeitungen, Zeitschriften, Veröffentlichungen im Internet sowie Presseerklärungen und anderen Verlautbarungen erhoben. Das Bundesamt verdächtigt die Partei verfassungsfeindlicher Bestrebungen und hält es deshalb für gerechtfertigt, auch Ramelow als langjährigen führenden Funktionär zu beobachten.
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