Die in Österreich vorgenommenen Abstandsmessungen im Straßenverkehr sind verfassungswidrig. Zu diesem Schluss ist das Verfassungsgericht der Alpenrepublik gekommen. Aufgrund der Klage eines deutschen Autofahrers entschieden die Richter, dass die bisher zur Verkehrskontrolle benutzten videogestützten Geschwindigkeits- und Abstandmessgeräte ohne eine gesetzliche Grundlage benutzt würden. Der Deutsche hatte gegen einen Bußgeldbescheid über 140 Euro wegen überhöhter Geschwindigkeit und eines zu dichten Abstands geklagt.
Homepage
Der Weg zu Ihrem Anwalt
2 Kommentare:
1. Konkret handelte es ich nicht um eine Verfassungsklage. Diese gibt es grds nicht in Österreich (außer Art 114a B-VG)
2. Es gibt in Österreich keine Bußgeldbescheide.
Bitte seriös recherchieren, wenn bloggen.
Danke.
Bitte seriös lesen, bevor meckern! Ich denke, es ist kaum zu übersehen, dass ich - mit Quellenangabe - eine dpa-Meldung wörtlich zitiert habe. Ich gebe aber den Vorwurf der unseriösen Recherche gerne an dpa weiter.
Kommentar veröffentlichen