25 Februar 2009

Sechs Jahre für Horst Mahler

Und ab aus dem Verhandlungssaal in die Kiste.
Der Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist vom Landgericht München wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Martin Rieder begründete am Mittwoch das hohe Strafmaß damit, dass der Angeklagte «völlig uneinsichtig und unbelehrbar» sei.

Zudem könne das umfangreiche Geständnis Mahlers zu Beginn der Verhandlung nicht strafmildernd gewertet werden, da er keinerlei Reue erkennen lasse. Zu seinen Gunsten könne lediglich das Alter des 73-Jährigen angeführt werden. «Der Angeklagte ist sogar stolz auf seine Taten», sagte Rieder.
Quelle: ddp

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

6 Jahre... das war aber nicht nur 130!

Nun zersetzt er das System ebend vom Innersten des Staates... Der Kampf geht weiter... oder so

Anonym hat gesagt…

@anonym:

kommt ein mann zum schlachter.
"ich hätte gerne ein kilo nackend."
"sie meinen wohl nacken?"
"ebend!"

bei krampf fehlt auch ein r.

was ist denn das innerste des staates? der knast?

für mich sieht das aber schon nach 130 aus. mahler scheint aber nicht mit einem mal zufrieden gewesen zu sein, er wollte wohl nachschlag.

da will wohl jemand auf festungshäftling machen.

.~.

Anonym hat gesagt…

Es ist sehr schön, dass es keine politischen Urteile mehr gibt, sondern nur noch vom Zeitgeist geprägte. Aber haben sich unsere Gerichte überhaupt geändert? Übrigens: Jeder darf ungestraft Folgendes in Abrede stellen:
Es gibt keinen Gott.
Die Erde ist eine Scheibe.
Die Sonne dreht sich um die Erde.
Die Opfer des Bombenangriffs auf Dresden werden krampfhaft nach unten gerechnet.

 

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