25 Februar 2009

Ein Jahr für Unglücksfahrer

Sicher eine Verkettung unglücklichster Umstände, die zum Tod einer hochschwangeren Frau geführt haben. Ein schaler Beigeschmack bleibt, denn letztlich wäre die Frau nicht gestorben, wenn auf der Autobahn A2 nicht ein Leitplanke verbaut worden wäre, von der man wusste, dass diese Bauart in Unfalltests bereits mehrfach negativ aufgefallen war. Die Problematik ist u.a. bekannt bei Bitumen-Unfällen von Motorradfahrern.
Mehr als sieben Monate nach dem Tod einer schwangeren Frau auf der Autobahn 2 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Strafbefehlsantrag gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher gestellt.

Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis werde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung beantragt, teilte die Behörde am heutigen Mittwoch mit.

Der beschuldigte 34-jährige Franzose war bei Helmstedt in die Leitplanke gerast, daraufhin löste sich ein Pfosten und traf die werdende Mutter, die mit ihrem Ehemann im Auto auf der Gegenfahrbahn unterwegs war. Das Baby konnte gerettet werden, der Mann erlitt erhebliche Verletzungen.

Wegen des umherfliegenden Leitpfostens, der die 25-Jährige tötete, waren auch die Straßenbaubehörden in die Kritik geraten. Der Typ Pfeiler, der lediglich verschraubt wird, sollte bereits in früheren Unfalltests durchgefallen sein. Die Staatsanwaltschaft fand jedoch keine Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter der zuständigen Bundesanstalt für Straßenwesen. Nach einem Gutachten habe die an der Unfallstelle verbaute Leitplanke nicht gegen geltendes Recht verstoßen, hieß es.

Ursprünglich hatte die 26 Jahre alte Lebensgefährtin des Franzosens angegeben, sie habe am Steuer des Unfallwagens gesessen. Nach Angaben der Anklage-Behörde wollte sie offenbar ihren Freund schützen, der keinen Führerschein besaß. Ursache für den Unfall war nach den Ermittlungen ein Fahrfehler des 34-Jährigen.

Quelle: newsclick

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

äh entschuldigung... da fällt mir nur ein... bei diesem gericht heißt es wohl... UFF TATAAA UFFTATAAA:: WOLLO MER'N REI LASSE???

 

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