So bereitet man einen denkbaren Freispruch vor. Wenn eine Staatsanwaltschaft von einer äußerst schwierigen Beweislage spricht, fällt mir als etwas neutralere Formulierung ein, dass eigentlich wohl kein dringender Tatverdacht vorliegen dürfte. Das aber könnte bei der Haftfrage sicher eine Rolle spielen, wenn sie denn zu stellen ist.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Wegen mehrfacher Vergewaltigung und schweren Menschenhandels muss sich seit gestern ein 51-Jähriger vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Der polizeibekannten Rotlicht-Größe aus Dresden wird vorgeworfen, zwischen 2000 und 2004 immer wieder junge Frauen mit heimlich verabreichten K.o.-Tropfen gefügig gemacht und sexuell massiv missbraucht zu haben. In zwei Fällen soll seine Ehefrau beteiligt gewesen sein.
Während Günther M. zu Prozessbeginn schwieg, bestritt seine 22-jährige Frau in einer Erklärung ihres Anwaltes eine Täterschaft. An den Vorwürfen sei nichts dran, ließ sie ihren Anwalt erklären. Den Ermittlungen zufolge soll M. die Opfer auf der Straße oder in Diskotheken angesprochen haben. Mindestens in einem Fall zwang der Bordellbetreiber eine Frau nach der Vergewaltigung dazu, für ihn als Prostituierte zu arbeiten. Dabei habe er gedroht, sonst ihrer Familie etwas anzutun. M. soll die Frau streng kontrolliert und ihr fast alle Einnahmen abgenommen haben. Angeklagt ist er auch der Körperverletzung und Zuhälterei. Das jüngste Opfer war erst 15 Jahre alt. Teilweise habe M. die Taten gefilmt und von den Opfern erneut Sex erzwungen, indem er mit der Veröffentlichung drohte.
Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Christian Avenarius droht M. eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren sowie Sicherungsverwahrung. Er ist einschlägig vorbestraft. Anfang der 90er Jahre musste er wegen ähnlicher Vorwürfe für sieben Jahre ins Gefängnis. Avenarius räumte eine „ausgesprochen schwierige“ Beweislage ein. Zwar fand man K.o.-Tropfen beim Angeklagten, die das Bewusstsein verändernde Wirkung soll auf den sichergestellten Aufnahmen aber nicht so deutlich sein wie bei den früher abgeurteilten Taten. Die Ermittlungen waren 2002 in Gang gekommen, nachdem sich eine Frau der Polizei anvertraut hatte.
3 Kommentare:
Da scheint aber unabhängig vom Wirkungsgrad der KO-Tropfen auch sonst noch so einiges dabei zu sein, was eine Verurteilung tragen könnte.
Freilassen! Beim nächsten Mal kann man ihm vielleicht mehr nachweisen ... ok, blöd für die zukünftigen Opfer, aber so ist das nun mal :-)
Ja, genau so und nicht anders meint das unsere Strafprozessordnung und unsere Verfassung: Wenn die Beweislage zu dünn ist, darf man nicht einsperren! Und das ist auch gut so!
War mal anders, bis 45 und bis 89 - und wer das zurückhaben will, lebt sicher nicht im richtigen Staat.
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