Eine Berufungshauptverhandlung unter einer Minute, das war mir bisher nicht gelungen.
Der Mandant war erstinstanzlich wegen eines BTM-Deliktes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt.
Im heutigen Termin vor dem Landgericht Braunschweig betrat ich nach Aufruf den Sitzungssaal und legte der Vorsitzenden eine Therapieplatzbescheinigung auf den Tisch. Die sagte:
"Ich weiß sowieso nicht, was Sie hier wollen."
Darauf der Oberstaatsanwalt zu mir: "Wenn Sie zurücknehmen, nehm ich auch zurück."
Meine Antwort: "Ich nehme zurück"
OSTA: "Ich auch."
Alles kurz vorgelesen vom Protokollführer mit gegenseitiger Zustimmung.
Das wars.
Knapp 50 Sekunden. Nicht schlecht. Dank an die Beteiligten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen