15 Februar 2009

Mehrwertsteuer auf die Aktenversendungspauschale

Bei einigen Gerichten dauert es etwas länger, nun ist es aber endlich auch vom Bezirksrevisor beim Landgericht Braunschweig abgesegnet: Auf die Aktenversendungspauschale von 12,00 € ist die Mehrwertsteuer zu entrichten und insoweit bei Pflichtverteidigerabrechnungen auch von den Gerichten zu erstatten.

Natürlich entscheiden nicht die Gerichte, was umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, sondern diese Entscheidung obliegt allein den Finanzbehörden. Insoweit ist es nun wohl auch ziemlich überall endgültig abgehakt, dass die anderslautende Meinung des Amtsgerichts Dessau (AnwBl. 2007, 239) auf einem völligen Unverständnis der steuerlichen Problematik beruht. Diese Entscheidung ist schlicht falsch.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Natürlich entscheiden das nicht die Finanzbehörden, sondern das Gesetz. Und auch über das, was dem Gesetz entspricht, entscheiden die Finanzbehörden nur sehr vorläufig - am Ende entscheiden die [Finanz-]Gerichte, und ob die die Auffassung, die das BMF hier in der Tat geäußert hat, am Ende billigen werden, bleibt abzuwarten.

Es gibt im übrigen viele Kollegen, die die Entscheidungen der (zahlreichen) Gerichte, wonach die Aktenversendungspauschale keine eigene Verbindlichkeit des RA wird, gerade im Hinblick auf die umsatzsteuerrechtlichen Folgen sehr zu schätzen wussten - nämlich weil sie es jahrelang unterlassen haben, die Umsatzsteuer ihren Mandanten, den Rechtsschutzversicherern etc. in Rechnung zustellen und sich jetzt nach Durchführung der Außenprüfungen ärgerlichen Nachforderungen der Finanzbehörden ausgesetzt sehen. Diese anwaltsfreundliche Grundhaltung der von Ihnen kritisierten Gerichtsentscheidungen scheint Ihnen vollkommen zu entgehen.

Werner Siebers hat gesagt…

Es bleibt nichts mehr abzuwarten, denn das Problem ist nun wirklich auf allen Ebenen endgültig ausgekaut. Und dass die angeblich anwaltsfreundlichen Entscheidungen im Nachhinein genau das Gegenteil sind, erfahren genau die Kollegen, die aufgrund dieser falschen Entscheidungen jetzt Nachforderungen ausgesetzt sind.

Anonym hat gesagt…

Für Sie mag das ein Problem sein, dass mit einer Entscheidung des AG Dessau seinen Anfang genommen hat und mit der Entscheidung des Braunschweiger Bezirksrevisors sein Ende gefunden hat. Für den Rest der Welt war das schon vor der Entscheidung des AG Dessau ein Problem, und es wird auch nach der Entscheidung des Braunschweiger Bezirksrevisors eins bleiben.

(Und so autoritätsgläubig, dass eine Rechtsfrage mit der Festlegung der "Finanzbehörden" abschließend entschieden wäre, ist der Rest der Welt auch nicht!)

Werner Siebers hat gesagt…

Ok, wir beide kämpfen auf verschiedenen Seiten - diese Frage betreffend! Ich will Sie nicht überzeugen, dass Ihre Seite die falsche ist, meine Seite ist aber die, die mir 19 Prozentpunkte weniger Schaden zufügen kann, wenn sie die falsche ist.

 

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