Das hat dem Herrn Staatsanwalt natürlich nicht gefallen, dass die Fragen der Verteidigung ein wenig das bis dahin gern Gehörte ins Gegenteil verkehrt haben.
Unerzogen und aufgeregt meinte er sodann, lautstark dazwischenquatschen zu müssen, was mich veranlasste, mir zu verbitten, mich zu unterbrechen und die Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stendal zu bitten, den unhöflichen Herrn zur Ruhe zu ermahnen.
In Ermangelung jeglicher Contenance meinte dann der etwas cholerisch wirkende Zweitsitzungsvertreter, er kenne die Strafprozessordnung und er werde weiterhin unterbrechen, wenn er meine, dass ich Zeugen unfair befrage.
Soll er mal versuchen, und das mit der Kenntnis der Strafprozessordnung ziehe ich leicht in Zweifel, vom GVG jedenfalls hat er überhaupt keine Ahnung.
24 Februar 2009
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2 Kommentare:
Naja, vielleicht immer noch besser, als eigene Kollegen in die Pfanne zu hauen.
Ja, die in Stendal bei der Staatsanwaltschaft waren schon immer etwas eigen. Ich will das nicht vertiefen, denn in 1 1/2 Wochen will ich in Urlaub, habe also nicht genug Zeit.
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