Das war einerseits sehr informativ und andererseits höchst erschreckend. Ich habe heute an einem Zwangsversteigerungstermin in einem Amtsgericht in Sachsen-Anhalt teilgenommen und erfahren, dass dort insbesondere ältere Eigentumswohnungen beinahe nicht einmal mehr verschenkt werden können.
Bei der Wohnung, um die es heute ging, handelte es sich um eine Wohnung von mehr als 100 qm Wohnfläche in einem Gründerzeithaus, für das nicht einmal ein 50%-Gebot in Höhe von 20.000,00 EURO abgegeben wurde, der anwesende WEG-Verwalter sagte mir, für solche Wohnungen könne man in dieser Stadt zur Zeit nicht einmal 2.000,00 EURO erzielen, so was sei schlicht unverkäuflich.
Preise, die im Westen für eine Garage durchaus üblich sind.
4 Kommentare:
wo keine arbeit, da nix geld für haus!
Die im Versteigerungstermin genannten Gebote einschließlich des Meistgebots sind Bargebote i.S.v. § 49 ZVG, d.h. sie enthalten nicht die Kapitalwerte der nach § 52 ZVG bestehenbleibenden Rechte. Wenn aus einer nicht-erstrangigen Grundschuld oder einer persönlichen Forderung vollstreckt wird, ist das Gebot wirtschaftlich deshalb sehr viel höher als der Betrag, über den im Termin gesprochen wird.
Schlau dahergeredet! Es ging nicht um das Bargebot, es ging um eine erstrangige Grundschuld, das Bargebot hätte bei ca. 2.300,00 EURO gelegen. Außerdem war nicht einmal ein Bieter oder sonst irgendein Dritter außer dem WEG-Verwalter erschienen.
Sie sollten sich aber auch mal die Häuser ansehen, meist sind die verfallen oder diringend renovierungsbedürftig. Und in S/A gibt es genug Leerstand...
Anbei, ich hab Interesse an so einer Wohnung, meine TG-Box in Berlin hat schon 12000€ gekostet...
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