... sagte der Mandant unmittelbar nach dem Verlassen des Gerichtssaales. Diese Umarmerei ist zwar überhaupt nicht mein Ding, aber das Ansinnen des Mandanten war in dem Moment nachzuvollziehen.
1,57 Promille eine Stunde, nachdem er in einem öffentlichen Parkhaus seinen PKW zerschrottet hatte und ein Strafbefehl mit obligatorischer Fahrerlaubnisentziehung und noch acht Monaten Fahrerlaubnissperre, das war die Ausgangsposition um 10 Uhr.
Als er dann um 10.45 Uhr mit 600 € Geldstrafe und seinem zurückgegebenen Führerschein mit mir den Saal verlassen konnte, weil das Gericht am heutigen Tage nicht mehr feststellen konnte, dass der Mandant noch zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, wollte er mir mit der Spontanäußerung zum Umarmen offenbar deutlich machen, dass er sich gut verteidigt gefühlt hat.
8 Kommentare:
"Diese Umarmerei ist zwar überhaupt nicht mein Ding" - auch nicht bei Madantinnen?
Glückwunsch zu der Guten Arbeit
Aber ich hätte bei solchen fällen doch ein Problem.Alk am Steuer gehört in Knast ab 0.0Promille
Gut, das mit den MandantINNen werde ich von Fall zu Fall abzuwägen wissen ;-)
@ Anonym: Dummschwätzer!
@ dummschwätzender Anonymus:
Genau! Alle Autofahrer sind Mörder, ob sie Alkohol getrunken haben oder nicht. Daher: Knast auch für die nüchternen!!!11
Bei der Kerstin könnt ichs ja noch verstehen...
Wenn du so viele Verletzte/Tote doch Alkohohl/Drogen bedingte Unfälle hattest.Denkst du gleich.
Alkohol verhindert die reaktionszeit.Du Steigst mit dem Wissen ins Auto-> versuchter Mord.
Vielleicht könnte er ja alternativ Ihr Konto honorarseitig etwas intensiver umarmen, das würde sich sicher auch freuen. ;-)
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