"Wer Vormittags Recht hat, hat Nachmittags auch Recht" - eine vielleicht hin und wieder nicht so ganz von der Hand zu weisende etwas böse Beschreibung von Lehrern. Ob sie in der Frage der Verbeamtung ab einem bestimmten Alter im Recht sind - egal, ob am Vor- oder am Nachmittag - entscheiden heute Juristen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet heute die Entscheidung über Klagen mehrerer Lehrer aus Nordrhein- Westfalen, die nicht Beamte werden durften. Nach mehrstündiger Verhandlung hatte sich die Kammer zur Beratung zurückgezogen. Die Kläger wollen erreichen, dass sie den Beamtenstatus bekommen, obwohl sie die Altersgrenze von 35 Jahren überschritten haben. Aus ihrer Sicht ist die Grenze rechtswidrig und diskriminierend. Auch das seit 2006 gültige Gleichbehandlungsgesetz werde verletzt.
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1 Kommentar:
Seitdem es so viele bloggende Anwälte gibt, wissen wir, dass wir den Lehrern mit dem Vorwurf besonders schlimm ausgeprägter Rechthaberei ganz offenbar immer Unrecht getan haben.
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