Auf Anraten ihres Anwaltes will die gekündigte Supermarktkassiererin Emmely jetzt doch noch auspacken:
In Wahrheit habe sie natürlich nicht Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst, sondern tatsächlich habe sie "1,3 Billionen Trillionen Euro in Form von Pfandbons unterschlagen", so Emmely. Zumindest verdächtige sie sich selbst inzwischen dieser Tat. Vermutlich, so Emmely über ihren Anwalt weiter, habe sie damit auch die weltweite Finanzkrise ausgelöst. Das tue ihr leid. In Richterkreisen wurde das späte Geständnis wohlwollend und anerkennend aufgenommen. "Endlich kommen wir in einen vernünftigen Streitwert hinein!" und "Das muss gar nicht so einfach gewesen sein, diese Bons über all die Jahre hinweg einzutippen. Eine unglaubliche Bonjongleurin!"
Nach ihrem Geständnis, so die Richterkreise weiter, sehe es für Frau E. doch schon viel besser aus. Hoch anzurechnen sei ihr vor allem, dass sie jetzt zur Aufklärung der Finanzkrise beitrage. Zudem habe sie sich jahrelang nicht erwischen lassen, was bekanntlich schon beim Kollegen Zumwinkel als mildernder Umstand gegolten habe. Auch ihre Sozialprognose habe sich nun deutlich verbessert. "Wir haben gehört, dass sie sich vor Jobangeboten aus den ganz oberen Chefetagen nicht mehr retten kann. Wir freuen uns für Frau E.!" Alle rechnen mit einer saftigen Abfindungszahlung durch ihren ehemaligen Arbeitgeber.
28 Februar 2009
Satire für Emely: Billionen Trillionen Unterschlagung
Ist die Abwrackprämie ein Lotteriespiel?
Und das kann erheblichen Einfluss auf die Frage der Gewährung der Abwrackprämie haben, denn für deren Zubilligung kommt es nicht auf den Tag des Kaufes sondern auf den Tag der Zulassung des neuen Fahrzeugs an.
Quelle: dpaDer ADAC verlangt, die Abwrackprämie schon beim Kauf eines Neuwagens zu garantieren. Für die Prämiengewährung dürfe nicht das Zulassungsdatum, sondern müsse das Kaufdatum entscheidend sein, sagte ADAC-Präsident Peter Meyer den «Ruhr Nachrichten». Das Ganze werde sonst zur Lotterie, weil der Neuwagenkäufer den Auslieferungszeitpunkt des neuen Fahrzeugs nicht bestimmen könne. Die 2500 Euro Prämie sind ein Renner. Aktuell liegen laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle knapp 134 000 Anträge vor.
Geschmierter Rasen
Jeden Freitag seien sie zu dritt angerückt, um auf dem Privatgrundstück des Genossenschaftsvorstandes Rasen zu mähen, den Swimmingpool zu reinigen oder Blumenkübel zu bepflanzen. "Da gab es kein Vertun. Wenn wir nicht kamen, gab es Ärger", sagte der Gärtner gestern vor Gericht.
Nach einem Mitarbeiter der Wohnbaugesellschaft und einem Gas- und Wasserinstallateur ist der Gärtner der dritte Zeuge im Prozess gegen den 66 Jahre alten Ex-Vorstand, der von privaten Dienstleistungen auf Kosten der Wohngenossenschaft berichtet.
Der Gärtner – heute im Ruhestand – ist wegen Bestechung und Beihilfe zur Untreue bereits rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Seit Mitte der 80er Jahre schon will er an den angeklagten Vorstand Schmiergelder bezahlt haben – die er durch gefälschte Rechnungen an die Wohngenossenschaft refinanzierte.Jeden Freitag von 7 bis 13 Uhr seien sie privat für den Vorstand im Einsatz gewesen, schildert der Zeuge. Hätten sie die Arbeit nicht geschafft, seien sie an anderen Wochentagen wiedergekommen. "Wir mussten dahin, das gab es nicht anders." Drei Privatgrundstücke des Vorstandes galt es zu pflegen. "Da war immer Arbeit. Sowie die Sonne hochkam, ging es im Frühjahr los."
"Wenn ich mal nicht gezahlt habe, war er knurrig"
Die für den Chef der Genossenschaft geleisteten Arbeitsstunden stellte der Gärtner dem Unternehmen in Rechnung.
Darüber hinaus berichtet der Zeuge, dass er dem Vorstand für jeden Rasenschnitt, den er für die Genossenschaft leistete, 1000 Euro Schmiergeld habe zahlen müssen. "Wenn ich das Geld mal nicht gezahlt habe, war er knurrig."
Oft will er zum Vorstand gesagt haben: "Wir sollten mit dem Scheiß aufhören." Der aber habe geantwortet: Es stehen genug andere Leute vor der Tür.
Im Urteil gegen den Gärtner heiße es, sie hätten das veruntreute Schwarzgeld unter sich aufgeteilt, bemerkt Staatsanwalt Daniel Facca. "Nein", widerspricht der Zeuge.
Gartenpflege und Pflasterarbeiten soll er auch für das Geschäft der Vorstandsgattin geleistet haben. Wer das bezahlt habe? "Auch die Genossenschaft."
Wer seinen Streifenwagen liebt, der schiebt
Quelle: bildEin Polizist tankt in Bad Kreuznach seinen Kombi an der Tanke voll. Der Wagen ist zwar alles andere als schrottreif, kam aber trotzdem nur 50 Meter weit. Der Motor geht plötzlich aus.Zusammen mit einem ADAC-Helfer versucht der wackere Beamte alles, schiebt ihn mit vereinten Kräften an. Nützt nichts, die Karre springt nicht wieder an.
Falschen Sprit getankt?
Polizeisprecher Hans-Peter Fehlinger (54): „Nein! Der Wagen hatte einen elektronischen Defekt. Weil sich die Werkstatt direkt neben der Tankstelle befand, schob der Beamte den Wagen mit einem ADAC-Helfer einfach dorthin.“
Flashmob mit Kissen in Münster
Quelle: dtsKnapp 400 junge Menschen haben sich gestern gegen 17 Uhr am Ludgeriplatz in Münster eine Kissenschlacht geliefert. Die jungen Leute hatten sich nach ersten Ermittlungen der Polizei im Internet verabredet. Eine Polizeistreife berichtete davon, dass sich die Beteiligten die Kissen "nur so um die Ohren gehauen" haben. Außer zurückgebliebenen Federn habe es keine weiteren Vorkommnisse gegeben. Ähnliche Aktionen sind als "Pillow Fight" oder "Flashmob" in jüngster Zeit beliebt geworden. Dabei verabreden sich junge Leute oft über soziale Internetplattformen an einem bestimmten Ort, und beginnen zu einer festgelegten Uhrzeit unvermittelt mit einer Kissenschlacht oder anderen meist friedlichen Aktionen.
27 Februar 2009
Kassiererin zieht für 1,30 € vor das Bundesverfassungsgericht
Die Berliner Supermarkt-Kassiererin, die gekündigt worden war, weil sie zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent unterschlagen haben soll, will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kündigte der Anwalt der 50-Jährigen nach einem Bericht der "Bild-Zeitung" an. Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte die fristlose Kündigung der Frau, die 30 Jahre für die Tengelmann-Gruppe gearbeitet hatte, diese Woche für rechtens erklärt.
Nieren-Spende als Prozessfinanzierung
Um einen teuren Rechtsstreit wegen eines Kreditbetrugs zu finanzieren, will ein 32-jähriger Bosnier im Internet eine Niere verkaufen. Nachdem im Dezember 2005 sein Ausweis gestohlen worden sei, hätten Betrüger auf seinen Namen Kreditverträge abgeschlossen, die er nicht bedienen könne, beklagte Danijel Hrnjic am Freitag. Unwillentlich sei er als Geldgeber bei zwei Mikrokredit-Agenturen gelistet worden und solle nun Menschen Geld leihen, von denen er nie gehört habe.
Scheiß in den Gang
Wenn man aber im Flugzeug sitzt und kein Kleingeld hat, kann das dann schon hart werden, jedenfalls für die anderen Passagiere.
Die Billigfluggesellschaft Ryanair prüft derzeit, ob sie eine Gebühr für die Toilettennutzung in ihren Flugzeugen einführt. Das berichtet die BBC. Es ist angedacht, ein Schloss vor die Tür zu hängen, das sich nur öffnet, wenn man eine Münze einwirft, so das Unternehmen. Erst in der vergangenen Woche gab die irische Fluggesellschaft bekannt, dass sie plant, alle Check-Inn Schalter Ende des Jahres zu schließen, um die Kosten ihrer Flüge zu senken. Ziel von Ryanair ist es, niedrige Basis-Ticketpreise anzubieten um anschließend Extraleistungen in Rechnung zu stellen.
Staatsanwalt räumt "ausgesprochen schwierige Beweislage" ein
Die Vorwürfe wiegen schwer: Wegen mehrfacher Vergewaltigung und schweren Menschenhandels muss sich seit gestern ein 51-Jähriger vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Der polizeibekannten Rotlicht-Größe aus Dresden wird vorgeworfen, zwischen 2000 und 2004 immer wieder junge Frauen mit heimlich verabreichten K.o.-Tropfen gefügig gemacht und sexuell massiv missbraucht zu haben. In zwei Fällen soll seine Ehefrau beteiligt gewesen sein.
Während Günther M. zu Prozessbeginn schwieg, bestritt seine 22-jährige Frau in einer Erklärung ihres Anwaltes eine Täterschaft. An den Vorwürfen sei nichts dran, ließ sie ihren Anwalt erklären. Den Ermittlungen zufolge soll M. die Opfer auf der Straße oder in Diskotheken angesprochen haben. Mindestens in einem Fall zwang der Bordellbetreiber eine Frau nach der Vergewaltigung dazu, für ihn als Prostituierte zu arbeiten. Dabei habe er gedroht, sonst ihrer Familie etwas anzutun. M. soll die Frau streng kontrolliert und ihr fast alle Einnahmen abgenommen haben. Angeklagt ist er auch der Körperverletzung und Zuhälterei. Das jüngste Opfer war erst 15 Jahre alt. Teilweise habe M. die Taten gefilmt und von den Opfern erneut Sex erzwungen, indem er mit der Veröffentlichung drohte.
Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Christian Avenarius droht M. eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren sowie Sicherungsverwahrung. Er ist einschlägig vorbestraft. Anfang der 90er Jahre musste er wegen ähnlicher Vorwürfe für sieben Jahre ins Gefängnis. Avenarius räumte eine „ausgesprochen schwierige“ Beweislage ein. Zwar fand man K.o.-Tropfen beim Angeklagten, die das Bewusstsein verändernde Wirkung soll auf den sichergestellten Aufnahmen aber nicht so deutlich sein wie bei den früher abgeurteilten Taten. Die Ermittlungen waren 2002 in Gang gekommen, nachdem sich eine Frau der Polizei anvertraut hatte.
Vorsicht Abzocke!
Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) warnt vor einer neuen Masche von Trickbetrügern. Die seit Jahren auf diesem Feld tätige Wiener Firma «Friedrich Müller» versuche neuerdings, für einen angeblichen garantierten Gewinn von beispielsweise 50 000 Euro eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro vom Gewinner zu kassieren, teilte die VZS am Freitag in Leipzig mit. Angeblich würden die 50 Euro erstattet, sollte der Gewinn nicht ausgezahlt werden.
"Hüttermühle"-Verfahren vor dem Landgericht Stendal offenbart Mängel der Anklage
Gestern bestätigte dann der damals mit der Genehmigungsplanung beauftragte Bauingenieur erwartungsgemäß, dass es eine vollständige Umplanung gegeben habe und dass das Hotel, wie es dann gebaut wurde, niemals zu dem Preis hätte realisiert werden können, den die Staatsanwaltschaft als Grundlage für ihre Anklage genommen hat.
Manchmal können auch Staatsanwälte Steuergelder und Zeit von Gerichten, Ermittlungsbehörden und anderen Beteiligten einsparen, wenn sie sich vor Erhebung einer Anklage ein wenig kundig machen. Nur ein wenig hätte gereicht, aber gar nicht ist zu wenig.
25 Februar 2009
Ein Jahr für Unglücksfahrer
Mehr als sieben Monate nach dem Tod einer schwangeren Frau auf der Autobahn 2 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Strafbefehlsantrag gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher gestellt.Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis werde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung beantragt, teilte die Behörde am heutigen Mittwoch mit.
Der beschuldigte 34-jährige Franzose war bei Helmstedt in die Leitplanke gerast, daraufhin löste sich ein Pfosten und traf die werdende Mutter, die mit ihrem Ehemann im Auto auf der Gegenfahrbahn unterwegs war. Das Baby konnte gerettet werden, der Mann erlitt erhebliche Verletzungen.
Wegen des umherfliegenden Leitpfostens, der die 25-Jährige tötete, waren auch die Straßenbaubehörden in die Kritik geraten. Der Typ Pfeiler, der lediglich verschraubt wird, sollte bereits in früheren Unfalltests durchgefallen sein. Die Staatsanwaltschaft fand jedoch keine Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter der zuständigen Bundesanstalt für Straßenwesen. Nach einem Gutachten habe die an der Unfallstelle verbaute Leitplanke nicht gegen geltendes Recht verstoßen, hieß es.
Ursprünglich hatte die 26 Jahre alte Lebensgefährtin des Franzosens angegeben, sie habe am Steuer des Unfallwagens gesessen. Nach Angaben der Anklage-Behörde wollte sie offenbar ihren Freund schützen, der keinen Führerschein besaß. Ursache für den Unfall war nach den Ermittlungen ein Fahrfehler des 34-Jährigen.
Quelle: newsclick
Dopingfall Hoffenheim: Freispruch oder Mindesstrafe ein Jahr?
Quelle: n-tvDie Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) fordert harte Strafen, doch die Hoffenheimer Andreas Ibertsberger und Christoph Jancker könnten in der Affäre um ihre verspäteten Kontrollen theoretisch auch ohne Sperren davonkommen. Eine Neuregelung des Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) könnte für die Profis des Bundesliga-Herbstmeisters 1899 Hoffenheim in einem Präzendenzfall zum Rettungsanker werden.
Denn in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung des WADA-Codes kann die Sperre des Sportlers von normalerweise zwei Jahren sogar auf Null reduziert werden. In Artikel 10.5 wird nun unterschieden zwischen keinem Verschulden des Sportlers und keinem signifikanten Verschulden des Sportlers. Sollte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Sportgerichtsverfahren zu dem Urteil kommen, dass Ibertsberger und Janker kein eigenes Verschulden nachzuweisen ist, wäre ein Freispruch möglich.
"Das ist ein Dopingfall, ganz klar!"
Nach Angaben von NADA-Chef Armin Baumert gibt es für die beiden 1899-Profis allerdings keine Möglichkeit, straffrei davonzukommen. Der DFB habe sich dem Code der WADA und NADA unterworfen, "und da ist es egal, ob die Lücke eine oder zehn Minuten groß ist - das hier ist ein Dopingfall, ganz klar! Da kann es null Toleranz geben, das unangemessene Verhalten der Spieler ist zu sanktionieren, denn sie haben die Regeln gebrochen", sagte Baumert der "Süddeutschen Zeitung": "Auch Fußballprofis müssen lernen, dass sie wie Basketballspieler und alle anderen ganz klare Regeln einzuhalten haben."
Ob der DFB in seinem Sportgerichtsverfahren auf Freispruch für Ibertsberger und Janker plädiert, ist ohnehin fraglich. Denn eine solche Entscheidung hätte vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne wohl kaum Bestand. Zuletzt hatte der CAS die Italiener Daniele Mannini und Davide Possanzini für ein Jahr gesperrt, da diese mit über 30 Minuten Verspätung zur Dopingprobe angetreten waren. Allerdings lag der Fall noch vor der Modifizierung des WADA-Codes.
Sechs Jahre für Horst Mahler
Der Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist vom Landgericht München wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Martin Rieder begründete am Mittwoch das hohe Strafmaß damit, dass der Angeklagte «völlig uneinsichtig und unbelehrbar» sei.
Zudem könne das umfangreiche Geständnis Mahlers zu Beginn der Verhandlung nicht strafmildernd gewertet werden, da er keinerlei Reue erkennen lasse. Zu seinen Gunsten könne lediglich das Alter des 73-Jährigen angeführt werden. «Der Angeklagte ist sogar stolz auf seine Taten», sagte Rieder.
Küsse für den Gerichtsvollzieher
Im nordrhein-westfälischen Telgte ist heute Morgen ein Gerichtsvollzieher vor einer Frau geflüchtet, die ihn küssen wollte. Das teilte die Polizei mit. Der 58-jährige Mann wurde von der Staatsanwaltschaft zu der 47-jährigen Mutter geschickt. Die Frau öffnete dem Mann die Tür und fing an, den Gerichtsvollzieher heftig zu küssen und zu umarmen. Der Mann versucht sich loszureißen und bemerkte dabei wie der 13-jährige Sohn der Frau den Übergriff fotografierte. Dem 58-Jährigen gelang die Flucht, er verständigte anschließend die Polizei. Die Beamten gingen daraufhin zur Wohnung der Frau, nahmen die Personalien auf und stellten den Fotoapparat sicher.
Hat aber auch mal was, dass der Gerichtsvollzieher vor seinen "Kunden" flüchtet und nicht umgekehrt.
Salamitaktik der Staatsanwaltschaft Stendal
Quelle: VolksstimmeDer Angeklagte selbst äußerte sich auch am dritten Prozesstag nicht zu den Anklagen. Und er werde es auch in absehbarer Zeit nicht tun, wie sein Verteidiger Werner Siebers gegenüber der Volksstimme sagte. Und so gab es auch keinen Kommentar zu einer weiteren Klage, die Uwe S. inzwischen zugestellt wurde. Wie Anwalt Siebers bestätigte, handele es sich um Steuerverkürzung, sprich Steuerhinterziehung. Laut Staatsanwältin Verena Borstell geht es dabei um gut eine Million Euro, die S. im Zusammenhang mit einem seiner Autohäuser am Fiskus vorbei manövriert haben soll.
Weitere Anklagen gegen Uwe S ., der seit August in Untersuchungshaft sitzt, seien in Vorbereitung, bestätigten Borstell und ihr Kollege Kramer von der Staatsanwaltschaft Stendal. Ermittelt werde in Sachen Bankrott, Insolvenzverschleppung, Versicherungsbetrug sowie Anstiftung zur Brandstiftung. Beide Staatsanwälte wollten sich zum derzeitigen Stand aber nicht äußern.
Wenn man merkt, dass die erste Anklage bröckelt und auf porösen tönernen Füßen steht, ist es natürlich beruhigend, noch etwas im Köcher zu haben. Pfeifen im dunklen Wald.
24 Februar 2009
Die Kleinigkeit danach
Mein Kollege Olaf Johannes und ich müssen nur irgendwie stark genug sein, nicht jeden Verhandlungstag in Stendal am Landgericht bei so einer Kleinigkeit
von dem genialen Peppino schwach zu werden.
Ein gerechter Ausgleich
Lange nicht mehr gehabt, deshalb höchst angenehm aufgefallen!
Sea-Ray 230 geklaut - wer kann helfen
Da die Kripo und das Landeskriminalamt zur Zeit offenbar mit anderen Ermittlungen schwer überlastet sind, bitten wir nun als Verteidiger um Mitteilung, ob jemand irgendwelche Informationen hat, die zur Aufklärung dieses Diebstahls beitragen können.
Informationen an searay@rechtsanwalt.ws werden vertraulich behandelt.
HB-Männchen von der Staatsanwaltschaft
Unerzogen und aufgeregt meinte er sodann, lautstark dazwischenquatschen zu müssen, was mich veranlasste, mir zu verbitten, mich zu unterbrechen und die Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stendal zu bitten, den unhöflichen Herrn zur Ruhe zu ermahnen.
In Ermangelung jeglicher Contenance meinte dann der etwas cholerisch wirkende Zweitsitzungsvertreter, er kenne die Strafprozessordnung und er werde weiterhin unterbrechen, wenn er meine, dass ich Zeugen unfair befrage.
Soll er mal versuchen, und das mit der Kenntnis der Strafprozessordnung ziehe ich leicht in Zweifel, vom GVG jedenfalls hat er überhaupt keine Ahnung.
Wildgewordene Frau tritt Polizisten ins Gesicht
Am Sonntagabend hat offenbar eine 24 Jahre alte Frau in Braunschweig einem Polizisten ins Gesicht getreten. Wie die Polizei berichtet, waren die Beamten auf Streife, als sie einen Streit zwischen mehreren Personen bemerkten. Während die Polizei den Streit schlichten wollten, trat die Frau einem Beamten aus vollem Lauf ins Gesicht. Der Mann erlitt schwere Prellungen, musste sich in ärztliche Behandlung begeben und bleibt vorerst dienstunfähig. Gegen die Frau und zwei weitere Personen wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Sex-Unfall bei Domina: Polizist fast erhängt
Und wieder auf den Hinweis eines Kollegen eine Geschichte, die das Leben schrieb.
Auch Polizeibeamte sind nicht vor den kleinen Perversitäten geschützt, die in das Sexualleben einerseits von manchem geliebte Abwechselung bringen, einem andererseits aber auch fast das geliebte Leben kosten können.
Pikanter Sex-Unfall in einem Domina-Studio in Olpe (nahe Köln)! Der Kunde - ein hoher Polizeibeamter aus Mannheim (hat schwere Strangulationsverletzungen).
Herr Polizeioberrat, was ist denn da schiefgegangen?
Der verheiratete Polizeibeamte war vor einem Monat erstmals in der Wohnung der Prostituierten.
Die Domina (50): „Er verlangte Atemreduktion. Alles lief super. Anschließend hat er sich selbst befriedigt und zufrieden bezahlt.“
Doch letzte Woche wollte es der Polizist härter: Er bot 200 Euro, damit die Dirne mit ihm „Erhängen spielt“!
Weil er eine zweite Frau bei der „Behandlung“ wünschte, überredete Carmen W.* ihre Tochter Margot* (35), mitzumachen. Peter S. stellte sich nackt auf einen Hocker.
Die Latex-Lady umwickelte sein Geschlechtsteil mit Klebeband („Meine Tochter fand den Anblick ekelig ...“).
Dann schlangen die Frauen einen Strick um seinen Hals, knoteten das Ende an einen Deckenhaken.
Carmen W. zu BILD: „Plötzlich kippte der Hocker. Verzweifelt versuchten wir, den Mann festzuhalten. Mit letzter Kraft zog Margot das Metallbett heran, stieg rauf und schnitt das Seil durch.“
Dabei stürzte die Domina gegen den Bettrahmen, brach sich einen Wirbel.
*(Namen geändert)
23 Februar 2009
Das hätten die wohl gern
Quelle: newsclickIm Gegensatz zum Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine Grenzwerte. Schon der Nachweis geringster Mengen führt zu hohen Bußgeldern und dem sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Eine richterliche Anordnung ist dazu nicht erforderlich, versichert die Polizei.
Gut, dass diese angebliche Versicherung der Polizei schlicht Blödsinn ist, denn dass die Polizei die Fahrerlaubnis sofort entziehen dürfte, mag als Karnevalsscherz vielleicht noch herhalten, zu mehr aber nicht. Wie verantwortungslos Journalisten sind, die solche Informationen verbreiten, mag an anderer Stelle erörtert werden.
Die Ermittler gehen nicht von einer Sebsttötung aus
The head of a foreigner has been found dangling from the railing of the Rama VIII bridge in Bangkok's Phra Nakhon district.Pol Lt-Col Atcharat Hemthanon, of Bowon Mongkhon police station, said the head was found hanging 5 metres below the bridge early yesterday afternoon.
Police found a message written in English saying, "I want it but I didn't get what I want," and, "I came here to see you".
Pol Lt-Col Atcharat said he received a call about the head about 2pm.
He went to the scene with Pol Col Chawalit Prasopsin, deputy commander of Metropolitan Police Division 7, a medical specialist from Siriraj Hospital, a team from the Scientific Crime Detection Division and rescue volunteers from Por Tek Tung Foundation. The specialist from Siriraj said the head was probably severed with a sharp object, and belonged to a Western man in his 40s.
He estimated the man was killed about eight hours before the examination.
A Puma-brand white polyester bag was also found attached to the rope used to hang the head from the bridge.
Pol Col Chawalit said police were searching for the man's body.
Investigators do not believe he took his own life.
Police investigators will ask for video footage from two surveillance cameras installed on Rama VIII bridge, and question any witnesses who appear in the footage, Pol Col Chawalit said.
"Right now, police want to identify the dead man," he said.
If investigators could contact the man's relatives, they might be able to find out the cause of death, he said.
Bowon Mongkhon police have asked police in the nearby Chana Songkhram area, which is popular with foreign tourists, whether anyone who fits the man's description has been reported missing.
Quelle: bankokpost
Knast für Lehrerin, die Sex mit 15-jährigem Schüler hatte
Eine Lehrerin aus Singapur ist heute zu 10 Monaten Haft verurteilt worden, nachdem bekannt wurde, dass sie ein Verhältnis zu einem ihrer Schüler hatte. Wie die chinesische Zeitung Lianhe Zaobao schreibt, hatte die 32 Jahre alte Pädagogin Sex mit einem 15 Jahre alten Schüler. Die verheiratete Frau und zweifache Mutter wurde laut eigener Aussage von dem Jugendlichen erpresst. Er habe gedroht die Frau und ihre Familie umzubringen, falls diese die Beziehung beenden würde. Verbrechen dieser Art können in Singapur mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden.
Jetzt würde ich Sie am liebsten ganz fest umarmen ...
1,57 Promille eine Stunde, nachdem er in einem öffentlichen Parkhaus seinen PKW zerschrottet hatte und ein Strafbefehl mit obligatorischer Fahrerlaubnisentziehung und noch acht Monaten Fahrerlaubnissperre, das war die Ausgangsposition um 10 Uhr.
Als er dann um 10.45 Uhr mit 600 € Geldstrafe und seinem zurückgegebenen Führerschein mit mir den Saal verlassen konnte, weil das Gericht am heutigen Tage nicht mehr feststellen konnte, dass der Mandant noch zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, wollte er mir mit der Spontanäußerung zum Umarmen offenbar deutlich machen, dass er sich gut verteidigt gefühlt hat.
Ganz schlechter Karneval für Braunschweigbesucher
Seinen Karnevalsbesuch in Braunschweig wird ein besonders armes Pechschwein ganz sicher eher negativ in Erinnerung behalten, zumal dieses Pappnasen-Humtata im Rhein- und Umland eh besser aufgehoben sein dürfte (obwohl sich gestern in Braunschweig mal wieder etwa 200.000 Schmeiß-mir-Kamelle-an-mein-Weichteil-Bettler in den widerlichen Sprühregen gestellt haben sollen).
Quelle: newsclickEin ehrlicher Finder gab morgens um 7.50 Uhr bei der Polizei eine Geldbörse mit Ausweispapieren und Bargeld ab. Für den Besitzer sollte das unangenehme Folgen haben, so der Polizeibericht.
Die Beamten ermittelten anhand des Ausweises, dass der 37-jährige Inhaber in einem Braunschweiger Hotel abgestiegen war. Ganz nach dem Motto "Freund und Helfer" versuchten die Beamten, die Geldbörse dem Verlierer wieder zukommen zu lassen und fuhren zum Hotel. Dort fiel ihnen ein Fahrzeug mit den Anfangsbuchstaben des 37-Jährigen auf, das sie stoppten.
Der Fahrer hatte den Verlust seiner Geldbörse noch gar nicht bemerkt. Die Beamten indes bemerkten eine "Alkoholfahne". Ein Test ergab einen Wert von 0,82 Promille. Dem Fahrer droht nun ein Fahrverbot.
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Der Weg zu Ihrem Anwalt
22 Februar 2009
DNA-Identifizierungsverfahren und Ignoranz vieler Amtsgerichte
Es ist nicht nur bedauerlich sondern auch erschreckend, dass es noch immer Amtsgerichte gibt, bei denen offenbar die Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die DNA-Identifizierungsverfahren betreffend, schlicht verweigert wird.
So auch in einem aktuellen Verfahren beim Amtsgericht Halberstadt. Die Begründung ist rudimentär und falsch und setzt sich mit den notwendigen Voraussetzungen für den Erlass eines solchen Beschlusses nicht mit einem Wort auseinander.
Die Anordnung einer Maßnahme nach § 81 g StPO setzt voraus, dass wegen der Art oder Ausführung bereits abgeurteilter Straftaten, der Persönlichkeit des Verurteilten und sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind.
Im Rahmen dieser Gefahrenprognose sind Umstände in den Abwägungsvorgang einzustellen, die gleichermaßen bei einer Sozialprognose für die Strafaussetzung zur Bewährung bestimmend sein können (BVerfGE 2 BvR 939/08, StV 2009, 1).
So ist zu beachten eine eventuelle Rückfallgeschwindigkeit oder die Tatsache, dass es zu keinem Rückfall gekommen ist, den Zeitablauf seit der früheren Tatbegehung, das Verhalten des Betroffenen während einer Haftzeit und in der Bewährungszeit und insbesondere die Bewertung der derzeitigen Lebensumstände.
Diesen Anforderungen entspricht die angefochtene Entscheidung nun auch beim besten Willen nicht. Sie beschränkt sich darauf, die begangenen und abgeurteilten Straftaten abstrakt anzureißen, irgendwelche auf den Einzelfall bezogenen weiteren Feststellungen werden schlicht unterlassen, es entsteht der Eindruck, dass sich das Gericht nicht einmal die Mühe gemacht hat, entsprechende Nachfragen zu halten und mehr oder weniger stumpf einen Antrag der Staatsanwaltschaft abgehakt hat.
Das war von den Schöpfern des Richtervorbehalts ganz sicher nicht gemeint, ein so handelndes Gericht stellt seine Existenzberechtigung in Frage.
Ob das so gewollt sein kann?
Gottfrid Svartholm / Anakata gibt eine Lehrstunde vor Gericht
Gottfrid Svartholm aka Anakata brachte die Kläger durch seine Erklärungen über "die Szene" ins Schwitzen und eröffnete dem Gericht zugleich neue Aspekte.
Im Verfahren gegen The Pirate Bay gelingt es den Beklagten immer häufiger, die Ankläger nicht besonders positiv vor dem Gericht aussehen zu lassen.
Angefangen bei einer schreienden Anwältin, über ein verärgertes Gericht bis hin zum aktuellen Fall, in welchem der Anwalt der International Federation of the Phonographic Industry förmlich sprachlos wurde. Auslöser für letzteres Geschehen war die Befragung von Gottfrid über die Upload-Gewohnheiten der User von The Pirate Bay (TPB). Peter E. Samuelsson, der Verteidiger von Lundström, hatte den Stein hierfür ins Rollen gebracht.
Samuelsson: "Haben Sie irgendeine Idee wieviele der von der Anklage benannten Werke durch gewöhnliche User, die die DVD oder CD gekauft haben, bei The Pirate Bay zur Verfügung gestellt wurden?"
Anakata: "Nein, aber anhand der Dateinamen sieht es typischerweise so aus, dass diese von organisierten Piraten, sogenannten Warez-Gruppen, sind."
Samuelsson: "Entschuldigung, ich verstehe nicht ganz?"
Anakata: "Es gibt Gruppen, die sich darauf spezialisiert haben, urheberrechtlich geschützte Werke verfügbar zu machen. Sie markieren die Torrents mit ihrer Signatur, vergleichbar einem Graffiti-Logo."
Samuelsson: "Also gibt es somit keine physischen Personen irgendwo auf der Welt, die legale Kopien kaufen und sie dann über The Pirate Bay zur Verfügung stellen?"
Anakata: "Die kann es schon geben, aber in diesen speziellen Fällen sieht es nicht danach aus."
Samuelsson: "Das würde bedeuten, dass die Werke bereits vorher eine Million Mal zur Verfügung gestellt wurden und dass der Torrent auf Pirate Bay lediglich Nummer eine Million und Eins ist."
Anakata: "Ja genau."
Der Kläger der IFPI, Peter Danowsky, schien gerade magisch von den mysteriösen Warez-Gruppen angezogen zu werden, da er kurze Zeit später Anakata zu diesen befragte.
Danowsky: "Sie haben herausgefunden, dass es bestimmte Piraterie-Gruppen gibt, die diese Werke in diesen Fällen veröffentlicht haben..."Anakata: "Nicht herausgefunden, aber es scheint so zu sein."
Danowsky: "Benutzen diese Gruppen typischerweise die Dienste von The Pirate Bay?"
Anakata: "Nein, sie hassen The Pirate Bay."
Danowsky: "[Anm.: Es war mehrere Sekunden still] Wieso?"
Anakate: "Sie haben ihre Veröffentlichung gerne innerhalb einer selektiven Gruppe von Personen"
Eine schwierige Lektion für die IFPI und ein grober Einblick in das System für das Gericht.
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Der Weg zu Ihrem Anwalt
Wer kann was beweisen
Behauptet ein Kunde, er habe am Geldautomat statt des eingegeben Betrages eine geringere Auszahlung erhalten, dann muss ihm die Bank das Gegenteil beweisen. Es reicht aber aus wenn sie belegen kann, dass im Geldautomat kein Überschuss vorhanden war, entschied das Landgericht Stuttgart (Az.: 13 S 189/08) und wies damit die Klage eines Bankkunden ab.
Der Kläger hatte geltend gemacht, er habe an einem Geldautomaten den Betrag von 1000 Euro eingetippt. Tatsächlich habe ihm der Automat aber nur 100 Euro ausgezahlt. Ein Tippfehler sei ausgeschlossen, weil das Girokonto mit 1000 Euro belastet worden sei. Die Geldkassette in dem Automat aber wies keinen Überschuss auf, sagten Bedienstete der Bank von Gericht aus. Daher befand das Landgericht, dass der Bank der Nachweis der korrekten Auszahlung gelungen sei.
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21 Februar 2009
Dein Freund und Nichthelfer
Mittig auf der Straße lag der uns dienstlich bekannte X. Er lag anfangs regungslos da. ... Neben ihm fiel uns eine größere Blutlache auf. Herr X. blieb zunächst auf der Straße liegen (nach Absicherung durch uns), da er vor Schmerzen stöhnte. Frau X. holte aus der Wohnung eine Decke, die sie uns übegab. Herr X.wurde von PK Y. zunächst zugedeckt. Er robbte sich kurze Zeit später unter erheblichen Schmerzen an den Fahrbahnrand. Vor unserem Eintreffen hätte er auf der Straße liegend von Fahrzeugen überfahren werden können, da er wegen der nassen Witterung schlecht sichtbar mittig auf der Fahrbahn(Einbahnstraße) lag.
Hartz IV und Abwrackprämie - das geht gar nicht!
Hartz-IV-Empfänger können nicht von der staatlichen Abwrackprämie für Altautos profitieren. Der Betrag von 2500 Euro wird auf ihre Grundsicherung angerechnet, wie nach einem Bericht der „Lausitzer Rundschau“ aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zu einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Demnach handelt es sich bei der staatlichen Prämie um eine „Einnahme in Geldeswert“, die als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Niederlage für den Jugendschutz a la Schwarzenegger
Ein US-Bundesgericht hat am Freitag (Ortszeit) ein kalifornisches Gesetz zum Schutz Minderjähriger vor gewalttätigen Videospielen als nicht verfassungsgemäß beanstandet. Das Neunte Bundesberufungsgericht sah in dem 2005 vom kalifornischen Parlament verabschiedeten und von Gouverneur Arnold Schwarzenegger unterzeichneten Gesetz die Redefreiheit beeinträchtigt. Es bestätigte damit das Urteil eines Richters, der das Inkrafttreten blockiert hatte. Vorgesehen war, den Verkauf oder Verleih von gewalttätigen Video-Spielen an Jugendliche unter 18 Jahren bei Androhung einer Strafe von bis zu 1000 Dollar (etwa 780 Euro) zu verbieten. Als gewalttätig wurden Spiele definiert, in denen das Bild eines Menschen "getötet, verstümmelt, zerstückelt oder sexuell angegriffen" wird.
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20 Februar 2009
Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute zum Beamtenstatus von Lehrern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet heute die Entscheidung über Klagen mehrerer Lehrer aus Nordrhein- Westfalen, die nicht Beamte werden durften. Nach mehrstündiger Verhandlung hatte sich die Kammer zur Beratung zurückgezogen. Die Kläger wollen erreichen, dass sie den Beamtenstatus bekommen, obwohl sie die Altersgrenze von 35 Jahren überschritten haben. Aus ihrer Sicht ist die Grenze rechtswidrig und diskriminierend. Auch das seit 2006 gültige Gleichbehandlungsgesetz werde verletzt.
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Die Reise in die Stadt der Ohren
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19 Februar 2009
Schnelle Nummer
Heute konnte ich mit einem schnellen Geständnis des Angeklagten eine Bewährungsstrafe erreichen, obwohl es doch um einige Kilogramm ging.
Auch die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittelverzicht erklärt.
Außergewöhnlich war, dass einer der Schöffen, offenbar ein Lehrer, mit seiner Schulklasse erschien. Schöffe mit Fanclub.
Massenhaft linke Socken
In Ludwigsfelde haben Zollbeamte fast 24 Tonnen Plagiate sichergestellt. Bei der Kontrolle eines Lkw entdeckten die Beamten 989 Kartons gefüllt mit Socken und Handschuhen verschiedener Marken, wie das Hauptzollamt am Donnerstag mitteilte. Die rund 322 000 Paar Herren- und 25 000 Paar Damensocken sowie rund 113 000 Paar Handschuhe wurden den Angaben zufolge in Ostasien produziert und sollten über Estland an einen deutschen Empfänger geliefert werden.Bei der Überprüfung der Ladung stießen die Zöllner auf Anhaltspunkte für Markenpiraterie. Die Fälschungen wurden sichergestellt.
Quelle: ddp
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18 Februar 2009
Schädliche Solidarität
Der Fahrer eines Bundeswehr-PKW hatte es reichlich eilig und hat deshalb das Fahrzeug meines Mandanten überholt, obwohl das an der Stelle wegen losen Splits auf der Straße ausdrücklich verboten war. Deutlich überhöhte Geschwindigkeit spielte auch noch eine Rolle und dann hat der Raser den Überhovorgang noch so brutal beendet, dass die Beifahrerin meines Mandanten völlig von der Rolle war.
Dass das Fahrzeug meines Mandanten hinterher eine beschädigte Windschutzscheibe und eine reichlich lädierte Motorhaube hatte, war nach dem Manöver bei dem Split-Untergrund fast zwingend.
Statt nun den Schden zu begleichen oder zumindest ein tragbares Regulierungsangebot zu unterbreiten, teil jetzt die Bundeswehr mit, man werde nicht regulieren, da sich der Fahrer nicht daran erinnern könne, dass mein Mandant in der Situation gehupt und die Lichthupe betätigt habe, obwohl das wegen der geringen Abstände wenig glaubhaft erscheint.
Nun wird sich wohl die Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigen müssen und das Verhalten auf den Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - vorsätzlich wegen der Beschilderung -, Verkehrsunfallflucht und Nötigung überprüfen müssen; in Anbetracht der Höhe des Schadens von über 2.000,00 EURO spielt dann die Frage der zunächst vorläufigen und später endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis auch keine untergeordnete Rolle.
Das würde möglicherweise den Nachteil haben können, dass sich der Fahrer spätestens dann längere Zeit nachhaltig an den Sachverhalt erinnern müsste, was durch eine vernunftgeprägte Regulierung hätte verhindert werden können.
Dem Renommee der Bundeswehr ist die Fahrweise und das Regulierungsverhalten sicher auch nicht zuträglich.
Aber: Jeder, wie er es braucht!
Spinnerte Prozessideen
Der Münchener Kameramann Jost Vacano will sich mit einer Klage gegen die Bavaria Film GmbH eine "angemessene Beteiligung" am Gewinn des weltweit erfolgreichen Filmklassikers "Das Boot" erstreiten. Er habe bei den Dreharbeiten des 1983 erstmals gezeigten Films lediglich umgerechnet 23,60 Euro Stundenlohn erhalten, sagte der 74-Jährige, wie die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochsausgabe) berichtete. Sein Anwalt fordere nun eine zusätzliche Summe in bis zu sechsstelliger Höhe. Verklagt wurden demnach neben der Produzentin Bavaria auch der Westdeutsche Rundfunk in Köln als TV-Vermarkter und die EuroVideo GmbH in Ismaning, eine Bavaria-Tochter für die Herstellung und den Vertrieb.
Gegenspinnerei:
Wenn dieser Kameramann nicht gewesen wäre, hätte der Film bei besserer Kamerabesetzung deutlich mehr eingespielt. Insoweit sollte sich der Kameramann natürlich auch an diesem Verlust beteiligen lassen. Und ein Stundenlohn von 50,00 DM für 1983 war sittenwidrig hoch und wucherisch, so dass er eigentlich alles zurückzahlen müsste - mit Zinsen!
17 Februar 2009
Desaströses Preisniveau für Wohnungseigentum in Sachsen-Anhalt
Bei der Wohnung, um die es heute ging, handelte es sich um eine Wohnung von mehr als 100 qm Wohnfläche in einem Gründerzeithaus, für das nicht einmal ein 50%-Gebot in Höhe von 20.000,00 EURO abgegeben wurde, der anwesende WEG-Verwalter sagte mir, für solche Wohnungen könne man in dieser Stadt zur Zeit nicht einmal 2.000,00 EURO erzielen, so was sei schlicht unverkäuflich.
Preise, die im Westen für eine Garage durchaus üblich sind.
16 Februar 2009
Angela holt sich eine Bank
Der Bund hat der bereits angeschlagenen Immobilienbank Hypo Real Estate bereits mehr als 100 Milliarden Euro staatliche Hilfen gegeben. Damit die Rettung der HRE den Steuerzahler aber nicht zu teuer kommt, muss der Bund nach Aussage von Kanzlerin Angela Merkel bei der Krisen-Bank mit einer «Kontrollmehrheit» das Ruder übernehmen. Eine Enteignung sei nur das allerletzte Mittel, sagte Merkel im ZDF. Ähnlich äußerte sich CSU-Chef Horst Seehofer.
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Brischkatt frimm kroffakko - zack, und schon verbunden
Darauf haben Verbraucher gewartet: Endlich gibt es einen Trick, wie man lästige Sprachcomputer von Telefon-Hotlines außer Gefecht setzt. Probieren Sie es doch mal mit etwas Frohsinn!
Singen hilft, um lästige Sprachcomputer an Telefon-Hotlines auszutricksen, und einen Berater aus Fleisch und Blut an den Hörer zu bekommen. "Man darf aber keine verständlichen Worte singen", rät Bettina Seute vom Telekommunikationsportal "teltarif.de".Denn die versucht der Computer zu verstehen. Wer hingegen unbeirrt ein Lied mit einem Nonsens-Text wie "La-la" schmettert, wird nach 10 bis 20 Sekunden weiterverbunden. "So kommt man schneller an einen Berater", sagt Seute. Der Trick funktioniere bei den meisten Hotlines mit Sprachcomputern, weil diese auch Menschen mit Sprachbehinderung gerecht werden müssen.
Quelle: n24
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15 Februar 2009
Stürzt norwegischer Gesundheitsminister über Baby-Fürze?
Der norwegische Gesundheitsminister Bjarne H. Hanssen muss sich gegen den Vorwurf wehren, er habe das öffentliche Gesundheitswesen geschwächt. Dabei hatte er doch nur seinem Sohn helfen wollen, der über allzu starke Blähungen klagte.
Sein Sohn hatte als Baby derart heftige Bauchschmerzen, dass er und seine entnervte Frau aus Verzweiflung bei einem Heiler angerufen hatten. Er werde schauen, was möglich sei, hatte der Heiler geantwortet. "Nach zehn Minuten begann der Kleine zu pupsen, da kam so viel Luft, dass wir dachten, das sei nicht möglich", erinnert sich der Minister. Dann sei der Bengel ohne weitere Probleme eingeschlafen. Wenige Tage später das gleiche Spiel: Wieder eine Kolik, wieder ein Anruf beim Heiler, wieder ein grandioser Pups vom Filius, verbunden mit langem Schlaf. Danach habe es nie mehr irgendwelche Probleme gegeben.
Jetzt ist der Politiker arg in die Bredouille geraten. Er habe mit seiner Geschichte das Vertrauen ins öffentliche Gesundheitswesen geschwächt, er legitimiere mit seiner Botschaft all die "offensichtlichen Schwindler, die sich in der Heilbranche herumtreiben", kritisieren Tageszeitungen.
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Ermittlungen gegen Banken wegen Insiderhandels
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» gegen mehrere Banken wegen Insiderhandels mit Aktien des angeschlagenen Staats- und Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE). Die Banken stünden im Verdacht, Insiderkenntnisse missbraucht und HRE-Aktien vor einem Kurssturz Ende September vergangenen Jahres in größerem Umfang verkauft zu haben, berichtete die Zeitung. «Die Untersuchung dauert noch an», bestätigte die BaFin dem Blatt. Gegen welche Banken ermittelt werde, teilte die Behörde nicht mit.
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