Im Indizienprozess um den Tod der kleinen Nadine aus Gifhorn hat das Landgericht Hildesheim den Familienvater am Freitag zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. „Am 15. Januar 2002 misshandelte der Angeklagte die Kleine so stark, dass sie unmittelbar darauf starb“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung. Die 30 Jahre alte Mutter, die dem Geschehen tatenlos zugesehen haben soll, erhielt ein Jahr Haft zur Bewährung. Die Eltern verscharrten die tote Eineinhalbjährige nach Überzeugung des Gerichts später an einem unbekannten Ort.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren für den Vater und ein Jahr auf Bewährung für die Mutter gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Familienvater will Revision einlegen.
Richter Ulrich Pohl, genannt auch "Der Kalte", hat sich und sein Gericht von einem bestimmten Sachverhalt überzeugt. Und dann war das auch so.
1 Kommentar:
ich check die verurteilung der mutter nicht...unterlassene hilfeleistung. eigtl ist die doch garantin für ihr kind, und wenn es eine unterlassene hilfeleistung war gab es logischerweise auch was zu unterlassen, nämlich die hilfe. wieso ist es dann in diesem fall kein unechtes unterlassungsdelikt? wg dem zurechnungszusammenhang? der wär aber da. zumindest wenn die unterlassene hilfeleistung zurechenbar für den tod des kindes war, wäre auch hier eine zurechnung gegeben. schliesslich kann man ja nichts unterlassen, was eh zu nichts geführt hätte. wollte "der kalte" sich da ein wenig arbeit sparen oder bin ich zu blöd?
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