18 Februar 2009

Schädliche Solidarität

Das könnte natürlich richtig ins Auge gehen.

Der Fahrer eines Bundeswehr-PKW hatte es reichlich eilig und hat deshalb das Fahrzeug meines Mandanten überholt, obwohl das an der Stelle wegen losen Splits auf der Straße ausdrücklich verboten war. Deutlich überhöhte Geschwindigkeit spielte auch noch eine Rolle und dann hat der Raser den Überhovorgang noch so brutal beendet, dass die Beifahrerin meines Mandanten völlig von der Rolle war.

Dass das Fahrzeug meines Mandanten hinterher eine beschädigte Windschutzscheibe und eine reichlich lädierte Motorhaube hatte, war nach dem Manöver bei dem Split-Untergrund fast zwingend.

Statt nun den Schden zu begleichen oder zumindest ein tragbares Regulierungsangebot zu unterbreiten, teil jetzt die Bundeswehr mit, man werde nicht regulieren, da sich der Fahrer nicht daran erinnern könne, dass mein Mandant in der Situation gehupt und die Lichthupe betätigt habe, obwohl das wegen der geringen Abstände wenig glaubhaft erscheint.

Nun wird sich wohl die Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigen müssen und das Verhalten auf den Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - vorsätzlich wegen der Beschilderung -, Verkehrsunfallflucht und Nötigung überprüfen müssen; in Anbetracht der Höhe des Schadens von über 2.000,00 EURO spielt dann die Frage der zunächst vorläufigen und später endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis auch keine untergeordnete Rolle.

Das würde möglicherweise den Nachteil haben können, dass sich der Fahrer spätestens dann längere Zeit nachhaltig an den Sachverhalt erinnern müsste, was durch eine vernunftgeprägte Regulierung hätte verhindert werden können.

Dem Renommee der Bundeswehr ist die Fahrweise und das Regulierungsverhalten sicher auch nicht zuträglich.

Aber: Jeder, wie er es braucht!

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

„Split“ ist eine Stadt in Kroatien. ;-)

 

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