31 Januar 2006

Gestern altes Gammelfleisch, heute neues Gammelfleisch

Gestern war es 22 Jahre altes Fleisch, das sichergestellt wurde, heute meldet die Braunschweiger Zeitung:

Nach einer Panne in einer belgischen Fabrik ist dioxinverseuchtes Viehfutter möglicherweise an Mast- und Zuchtbetriebe in mehreren Bundesländern gelangt. Höfe in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurden vorsorglich gesperrt. Bei zwei Mastbetrieben in Südthüringen wurden Reste des Futtermittels sichergestellt. Dort dürfen geschlachtete Tiere vorerst nicht verkauft werden. In Belgien schaltete die Behörde für Lebensmittelsicherheit inzwischen die Staatsanwaltschaft ein.

Neuer Fall für die Staatsanwaltschaft Braunschweig?

Die Braunschweiger Zeitung berichtet über einen Streit zwischen dem Braunschweiger Oberbürgermeister und dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten wegen einer regionalen Sparkasse.

Die Überschrift:Konflikt um neue Sparkasse: Braunschweigs Oberbürgermeister Hoffmann bezichtigt Minister der Unwahrheit!

lässt möglicherweise den ein oder anderen Mitarbeiter der zuständigen Staatsanwaltschaft mit den Hufen scharren und auf einen Strafantrag hoffen.

Amtsgericht Frankfurt 08.25

Das war dann doch deutlich schneller als mit der Bahn. Dem Kollaps naher Beifahrer in den Kasseler Bergen, aber 2 Stunden 10 Minuten von Braunschweig nach Frankfurt bringen wenigstens Zeit für ein ausgedehntes Frühstück, bis der Termin um 10.00 Uhr beginnt.

Ach ja, ordentlich tanken werd ich müssen.

Fahrt nach Hessen

Nachden ich eigentlich so weit war, den ICE zu bemühen, gestern aber etwas über einen Anschlag gelesen habe, werde ich nun doch das Auto bemühen, um zum Amtsgericht in Frankfurt am Main zu kommen.

In den Höhen und Niederungen des Zivilrechts treffe ich hoffentlich einen Kollegen, der da auch nicht so fit ist.

Es ist jetzt kurz nach 06.00 Uhr, die Fahrtzeit des ICE muss ich schon ein wenig unterbieten.

30 Januar 2006

Gammelfleisch - Weltrekord 22 Jahre!

Wer bietet älteres Gammelfleisch.

Mit diesem recht grauslichen Fund dürfte die Diskussion um so genanntes Gammelfleisch neu entfacht werden. An der Grenze von Griechenland zu Bulgarien fiel den Zöllnern ein LKW aus Irland auf. Seine Fracht wies bereits eine bläuliche Verfärbung auf. Eine Untersuchung ergab: Es handelte sich um 22 Jahre altes Rindfleisch.

Die Beamten hätten die 75 Tonnen-Lieferung am griechisch-bulgarischen Grenzübergang bei Kulata entdeckt, wie Medien am Montag in Sofia berichteten. Sie waren zuvor auf Lieferpapiere gestoßen, die auf das Jahr 1984 datiert waren.

Bei der weiteren Kontrolle fiel den Zöllnern eine bläuliche Färbung des Fleisches auf. Die Ware war den Angaben zufolge von einem bulgarischen Importeur bestellt worden. Wo das Fleisch so lange gelagert war, ist unklar. Die Lieferung war für die zweitgrößte bulgarische Stadt Plowdiw bestimmt.

Quelle: Krone.at

Niedersachsen und Niederlande gemeinsam gegen Hooligans

Niedersachsen und die Niederlande werden gemeinsam eine Polizei-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Hooligans während der Fußball-WM einrichten. Das vereinbarte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am Montag bei einem Besuch am Flughafen Amsterdam-Schiphol mit seinem niederländischen Kollegen Johan Remkes. Die Arbeitsgruppe werde in Niedersachsen von der Polizei Osnabrück koordiniert. Sie richtet sich gegen gewalttätige Fans, die über die Niederlande nach Deutschland kommen wollen.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Dürfen die Neonazis doch demonstrieren?

Handakte WebLAWg berichtet hier über eine Entscheidung des OVG - NRW wegen des Verbotes einer Neonazi - Demonstration.

Die Richter des OVG Nordrhein-Westfalen kannten dabei aber möglicherweise noch nicht den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2006 – 1 BvQ 3/06 – zu einer Demonstration in Lüneburg. In dieser Entscheidung heißt es:

Die öffentliche Ordnung kann zwar auch verletzt sein, wenn
Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das
Unrecht des Nationalsozialismus dienenden Gedenktag so durchführen, dass
von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche
Empfinden der Bürger beeinträchtigen. Aus der bloßen zeitlichen Nähe des
Zeitpunkts der Versammlung zu einem solchen Gedenktag allein kann eine
solche provokative Wirkung jedoch nicht abgeleitet werden.


Bleibt abzuwarten, ob auch wegen Dortmund das BVerfG angerufen wird.

Bahnfahren lebensgefährlich

Ich habe morgen einen Termin beim Amtsgericht Frankfurt/Main und hatte mich durchgerungen,mal wieder mit der Bahn zu fahren, lese aber jetzt:

Beinah-Katastrophe bei Oberhausen: Auf der Fahrt von Amsterdam nach Frankfurt am Main raste ein ICE 223 am Sonntagabend bei Oberhausen auf eine auf dem Schienenkopf befestigte Metallplatte. Der Zug riss bei Tempo 130 den Gegenstand mit. Dadurch wurden Teile des ICE beschädigt, so dass er nicht mehr weiterfahren konnte.

Quelle: AOL

Die Polizei soll wegen versuchten Totschlags ermitteln.

Na, da wer ich wohl doch lieber mit dem Auto fahren.

09.20 Uhr im Amtsgericht Braunschweig

Wir müssen uns keine Sorgen machen. Die Richterin dachte, der Sitzungstag beginnt erst um 09.30 Uhr. Kann passieren. Dafür ersparen wir uns neun Zeugen und es kommt zu einer Einstellung nach § 153 StPO. In der nächsten Sache wird der Angeklagte nicht erscheinen, weil er nicht geladen wurde. Die Richterin bespricht mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, nach § 153 a StPO zu verfahren. Der Verteidiger wird angerufen, er ist noch im Büro. Der stimmt zu, ich trete in Untervollmacht für ihn auf, damit er erst gar nicht in die Kälte muss.

20 Minuten Verspätung, dafür zwei Sachen in weniger als zehn Minuten erledigt, so kann die Woche für alle weitergehen.

09.15 Uhr im Amtsgericht Braunschweig

Da sitze ich nun, die Strafverhandlung sollte um 09.00 Uhr beginnen, alle sind da, nur die Richterin nicht. Keiner weiß, was los ist. Hoffentlich müssen wir uns keine Sorgen machen.

Tricks, Sex, Moral und Bereicherung bei VW

12 Beschuldigte, rund 40 Zeugenvernehmungen, Berge von Akten – seit einem halben Jahr ermitteln die Staatsanwälte in der VW-Affäre. Wer sind diese Ermittler, wie arbeiten sie? Als erstes Medium in Deutschland erhielt die Braunschweiger Zeitung Einblick.

Die VW-Affäre ist auch für erfahrene Wirtschafts-Staatsanwälte ein außergewöhnlicher Fall. Es geht eben nicht allein um Zahlen, Tricksereien oder unerlaubte Bereicherung. Es geht auch um Sex, Moral, verlorenes Vertrauen. Entsprechend groß ist das Interesse der Öffentlichkeit, entsprechend hoch ist der Druck der Erwartungen.

Dessen sind sich Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff und Staatsanwalt Ralf Tacke bewusst. Beeindrucken lassen sie sich davon nicht. Beide wirken entschlossen und unerschrocken. "Wir sind gut vorangekommen", zieht Hildegard Wolff Zwischenbilanz. Beide rechnen damit, dass sie die Ermittlungen in diesem Jahr abschließen können. Unterstützt werden Wolff und Tacke von drei weiteren Braunschweiger Staatsanwälten sowie 13 Experten des Landeskriminalamtes. "Derzeit sind wir so etwas wie die Manager des Verfahrens", sagt Tacke. "Wir ermitteln aber auch selbst."

Mitunter ist das eine zähe Angelegenheit. Nicht nur, weil europaweit nachgeforscht wird, sondern auch, weil mancher Zeuge sich vor einer Aussage zu drücken versucht – möglicherweise aus Sorge, vielleicht bald selbst zu den Beschuldigten zu zählen.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

29 Januar 2006

Lüneburg gegen Neonazis

Mehr als tausend Menschen haben am Samstag vor einem Neonazi-Aufmarschs in Lüneburg gegen Rechtsextremismus protestiert.

Mit Parolen wie „Nazis raus“ marschierten sie durch die niedersächsische Stadt. Zu dem Protest aufgerufen hatten Kirchen, Parteien, Gewerkschaften und Friedensinitiativen. Die Stadt Lüneburg hatte den für Samstag geplanten Neonaziaufmarsch unter anderem wegen der zeitlichen Nähe zu dem am Freitag erstmals weltweit begangenen Holocaust-Gedenktag verboten. Das Bundesverfassungsgericht hob das Verbot jedoch wieder auf.

Quelle: HAZ

Krankenkassen als Liquiditätskiller

Ein EDV-Problem der Telekom-Tochter T-Systems bringt mehrere hunderttausend Unternehmen und Selbständige in Liquiditätsschwierigkeiten. Nach exklusiven Informationen von stern.de haben zahlreiche Krankenkassen am vergangenen Freitag bei den Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge abgebucht, obwohl die Firmen von einer der gesetzlichen Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollten.

Quelle: Stern

Da fragt man sich schon, Zufall oder Methode, denn es stellt sich soch dir Frage, ob man tatsächlich "versehentlich" etwas zu früh abbuchen kann.

Verteidigung weiter eingeschränkt

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes öffnet den Instanzgerichten eine weitere Möglichkeit, nachträglich eine Revision zu Fall zu bringen. Offenbar soll die nachträgliche Protokolländerung zulässig sein.

In der Entscheidung BGH 1 StR 386/05 - Beschluss vom 13. Oktober 2005 (LG Kempten)heißt es:

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 2, 125) ist eine Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgericht nicht zu berücksichtigen, wenn sie erst nach erhobener Verfahrensrüge vorgenommen wurde und dieser die Grundlage entzieht.

Der 1. Strafsenat neigt der Auffassung des 2. Strafsenats zu, der welcher der Rechtsauffassung zuneigt, dass ein ordnungsgemäß berichtigtes Protokoll bei der Frage, ob ein behaupteter Verfahrensfehler tatsächlich vorliegt, auch dann berücksichtigt werden kann, wenn dadurch einer vor der Berichtigung erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen wird (StV 2005, 256, 257 m. w. N.).


Ich befürchte, dass es bei diesem Instrument zu Auswüchsen kommen könnte, die rechtsstaatliche Grenzen zu überschreiten drohen.

2. Strafsenat des BGH zur Vereidigung

Der 2. Strafsenat des BGH hat sich erneut ausdrücklich darauf berufen, dass eine ausdrückliche Entscheidung, einen Zeugen nicht zu vereidigen, nach der Änderung des gesetzlichen Regel-/Ausnahme-Verhältnisses in § 59 Abs. 1 Satz 1 StPO nur dann zu treffen und in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen ist, wenn ein Verfahrensbeteiligter einen Antrag auf Vereidigung gestellt hat.

In der Entscheidung BGH 2 StR 457/05 - Beschluss vom 16. November 2005 (LG Aachen)heißt es u.a.:

Das Landgericht hat, wie durch das Hauptverhandlungsprotokoll bewiesen ist, jedenfalls in acht Fällen in der Hauptverhandlung vernommene Zeugen entlassen, ohne ausdrücklich über eine Vereidigung gemäß § 59 Abs. 1 StPO zu entscheiden. Entgegen der Ansicht der Revision war dies aber nicht rechtsfehlerhaft. § 59 Abs. 1 StPO in der Fassung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz vom 28. August 2004 (BGBl. I 2198) hat das frühere gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt und schreibt eine ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nur noch in den dort genannten Ausnahmefällen vor. Soweit in Entscheidungen des 1. Strafsenats (Beschl. vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04, StraFo 2005, 244) und des 3. Strafsenats (Beschl. vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04, NStZ 2005, 340; ebenso Schuster StV 2005, 628, 629) die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht vertreten wurde, § 59 Abs. 1 StPO verlange auch dann regelmäßig eine ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen, wenn diese nicht für notwendig gehalten wird, und diese - positive oder negative - Entscheidung sei stets als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, teilt der Senat diese Rechtsansicht nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05).

Schwarzenegger erneut auf dem Prüfstand der Menschlichkeit

Bei Arnold Schwarzenegger ist ein spektakuläres Gnadengesuch für einen Todeskandidaten eingegangen. Ein Richter bittet den kalifornischen Gouverneur darin, die Exekution eines 46-Jährigen zu stoppen - den er selbst vor mehr als 20 Jahren zum Tode verurteilt hatte.

Der Verurteilte Michael Morales solle nicht hingerichtet werden, weil Zeugenaussagen, die im Prozess zur Verurteilung führten, heute als fragwürdig angesehen würden, heißt es in dem Schreiben von Richter Charles McGrath. Morales soll eigentlich am 21. Februar im Staatsgefängnis San Quentin für den Mord an Terri Winchell hingerichtet werden. Den damaligen Prozessunterlagen zufolge wird Morales vorgeworfen, den Mord im Auftrag seines Vetters begangen zu haben. Dieser habe herausgefunden, dass die Frau einen Liebhaber traf.

Der Richter, der ihn verurteilte, bittet nun um Gnade. Das Gnadengesuch wurde auch von den Anwälten David Senior und Kenneth Starr unterschrieben. Starr war lange Zeit Sonderermittler und forcierte das Amtsenthebungsverfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton.

Starr und seinem Kollegen David Senior zufolge hatte im Fall Morales einer der Zeugen gelogen, als er aussagte, Morales habe ihm von seinen Mordplänen berichtet. Die Aussage des Zeugen hatte unter anderem zu dem harten Urteil geführt, weil der Mann ausgesagt hatte, Morales habe dem Opfer schon seit längerem aufgelauert. Jahre später hatte der Zeuge dann berichtet, er und Morales hätten Spanisch gesprochen, um zu verhindern, dass jemand das Gespräch mithört. Morales' Anwälten zufolge spricht Morales jedoch gar kein Spanisch.

Quelle: Der Spiegel

Verteidigungminister Jung gegen Bundeswehr als Hilfspolizei

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) wurde in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung über Einsätze der Bundeswehr bei der Fußball-WM befragt, die Bundesinnenminister Schäuble ins Gespräch gebracht hat. Jung hat ausgeführt:

"Das werden sie sicher nicht tun. Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei. Aber ich bin mit Innenminister Schäuble darin einig, daß Awacs-Flugzeuge während der Fußballweltmeisterschaft zur Aufklärung eingesetzt werden. Zur Verhinderung oder Bekämpfung von Katastrophen oder zur Abwehr möglicher terroristischer Angriffe, etwa aus der Luft, steht die Bundeswehr natürlich zur Verfügung, denn das kann die Polizei gar nicht leisten."

Quelle: FAZ

28 Januar 2006

Vergewaltigung aus Liebe

Zu vier Jahren Haft wegen Geiselnahme hat das Braunschweiger Landgericht gestern einen 30-Jährigen aus Wolfsburg verurteilt. Der Mann hatte seine frühere Lebensgefährtin in ihrer Wohnung bedroht und gefesselt. Dann verschleppte er die Frau auf einen Waldparkplatz und verging sich an ihr. Der 30-Jährige hatte im Prozess ausgesagt, er habe unter der Trennung von seiner Ex- Freundin gelitten und gehofft, er könne die Beziehung wieder aufnehmen.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Subjektive Wahrheit und systembedingter Freispruch

Walfischbucht berichtet hier über einen Bericht aus den Wolfsburger Nachrichten über Aussagen des Jugenrichters Schiffers beim Amtsgericht Wolfsburg, der gleichzeitig Direktor dieses Gerichts ist. Der soll gesagt haben:

Was erwarten die Richter von den Zeugen? "Die Wahrheit", erklärt Schiffers bündig. Wer sich nicht mehr genau an Vorgänge erinnern kann, soll das auch sagen: "Aussagen mehrerer Menschen können subjektiv wahr sein. Wenn sie nicht zueinander passen, muss eben freigesprochen werden. So ist unser System."

Leider sehen das andere Richter anders. Da entsteht der Eindruck, dass in solchen Fällen genau den Zeugen geglaubt wird, die die Anklage stützen, so dass es dann systemwidrig zu Verurteilungen kommt.

Weiter soll Schiffers gesagt haben:

Die Schwere der Strafe hinterlässt aber wenigstens einen bleibenden Eindruck: Richter Schiffers hat noch nie einen Wiederholungstäter wegen Falschaussage verurteilen müssen.

Das nun wiederum verwundert bei einem Jugenrichter nicht so sehr, denn die Verurteilten wachsen zwingend irgendwann aus seiner Zuständigkeit heraus.

Anordnung der MPU weiterhin kein Verwaltungsakt

Überraschend nicht durchsetzen konnten sich auf dem am Freitag zu Ende gegangenen 44. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT)die Befürworter eines Rechtsschutzes gegen die Verwaltungsanordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU), landläufig auch als „Idiotentest“ gehandelt.

Damit ist weiterhin bezüglich der Anordnung einer MPU der Willkür Tür und Tor geöffnet und die Anordnung als solche kann erst später im Rahmen des Verwaltungsrechtsstreites wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis kritisiert werden.

Maut-Daten als Info für Straftatenbekämpfung

Mit großer Mehrheit hat sich der am Freitag zu Ende gegangene 44. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) dafür ausgesprochen, auch Mautdaten zur Verfolgung und Abwehr schwerer Straftaten zu nutzen.

Zwar mochten sich die Experten bei ihrer Empfehlung, aus zentralen Kontroll- und Servicesystemen im Straßenverkehr gespeicherte Daten in ganz bestimmten Fällen weiter nutzen zu dürfen, nicht auf die Maut-Systeme beziehen, das derzeitige strikte Verwertungsgebot, hieß es, sei aber nicht aufrecht zu erhalten. Insgesamt müssten bei der Auswertung solcher Daten jedoch strenge Maßstäbe angelegt werden.

Quelle: Goslarsche Zeitung

Für mich bekommt das Wort Zufall eine völlig neue Bedeutung, wenn ich mich daran erinnere, dass zufällig kurz vor dem Verkehrsgerichtstag angeblich irgendein Straftäter entkommen sein soll, den man noch angeblicher hätte dingfest machen können, wenn man die Maut-Daten hätte nutzen können.

27 Januar 2006

Gammelfleisch für ganz Europa

Der Skandal um den bayerischen Wildfleischhändler Berger hat eine internationale Dimension erreicht. Möglicherweise verdorbenes Fleisch des Unternehmens ist nach Angaben des bayerischen Verbraucherschutzministeriums nicht nur in fast alle Bundesländer geliefert worden - auch Österreich, Italien und Frankreich sind betroffen. Die Ware sei an mehr als 100 deutsche Händler und Supermärkte gegangen, sagte Minister Werner Schnappauf. Nur nach Bremen, Hamburg und Brandenburg ist keine Ware geliefert worden.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Es bedrückt schon ein wenig, bei vielen Fleischprodukten darüber nachzudenken zu müssen, ob man es denn nun essen kann oder nicht.

Gendoping, die neue Dimension von Kriminalität im Sport

Aus Prozeßunterlagen des Verfahrens gegen den Leichtathletik-Trainer Thomas Springstein, der in Magdeburg wegen Dopings von Minderjährigen vor Gericht steht, folgern Fachleute: Das Zeitalter des Gendopings hat begonnen.

In dem Strafverfahren verlas das Gericht am zweiten Verhandlungstag einige brisante E-Mails von und an Springstein. Bei der Hausdurchsuchung bei ihm im September 2004 beschlagnahmte die Polizei neben einem Computer auch zwanzig Substanzen; fünf von ihnen enthielten Anabolika, zwei enthielten ein Wachstumshormon, dazu noch Insulin. Springstein behauptete gegenüber den Ermittlern, die Dopingmittel selbst gebraucht zu haben; er sei Bodybuilder.

Quelle: FAZ

Als ich vor 30 Jahren Handball gespielt habe, dachten wir, besonders ausgekocht zu sein, uns Baumwachs an die Hände zu schmieren. Heute scheint der ein oder andere Spitzensportler sein eigenes Gen-Labor vorzuhalten.

Drogen im Verkehr erlaubt

Drogenkonsum am Steuer soll nach Ansicht von Experten in geringsten Mengen straffrei bleiben, sofern der Fahrer keine besonderen Auffälligkeiten zeigt. Dafür hat sich der Verkehrsgerichtstag in Goslar am Freitag ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 als Untergrenze für den Nachweis von Cannabis im Blut den Wert von einem Nanogramm des Drogenwirkstoffs pro Milliliter festgelegt. Dies solle auch auf andere Drogen übertragen werden, empfahlen die Fachleute.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Johannes Rau verstarb heute um 08.30 Uhr

Am Freitag um 8.30 Uhr starb Altbundespräsident Johannes Rau in seiner Berliner Wohnung. Das teilte sein Büro mit. Er wurde 75 Jahre alt.


Rau war seit längerem schwer krank. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt am 1. Juli 2004 mußte er sich zwei Operationen unterziehen, von denen er sich nicht mehr richtig erholen konnte

Quelle: BILD

ARAG zur Verteidigertätigkeit

Dem Kollegen Witopil aus Albstadt schreibt die ARAG:

".... teilen Sie bitte mit, weshalb ein Gutachten für notwendig erachtet
wird. Für den Fall, dass dieses notwendig sein sollte, dürfte sich Ihr
Gebührenanspruch allerdings an der Mindestgebühr orientieren, da der
Gutachter die eigentliche Verteidigertätigkeit übernimmt"


Das schlägt dem Fass den Boden aus!

Mord nach 14 Jahren geklärt

Die spektakuläre Tat ereignete sich 1991, jetzt ist sie aufgeklärt: Die Peiner Polizei hat den mutmaßlichen Mörder einer Spielhallenaufsicht Gudrun nach 14 Jahren gefasst.

14 Jahre nach der Tat gestand ein Hildesheimer den tödlichen Überfall. "Zur Tatzeit war der Mann 16 Jahre alt und lebte in Peine", teilte ein Polizeisprecher mit. Am Morgen des 31. Oktober 1991 hatte sich die damals 43-Jährige auf den Weg zur Arbeit in die Spielhalle "Collins" gemacht. Eine Stunde später war die Mutter dreier Kinder tot – brutal niedergestochen.

Vor einer Woche musste der mutmaßliche Täter eine Speichelprobe abgeben. Er gehörte zum Kreis der Verdächtigen. Diesen hatte die vierköpfige Ermittlungsgruppe gebildet. Seine DNA habe mit der vom Tatmesser übereingestimmt.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

26 Januar 2006

Kundenzufriedenheit bei Braunschweiger Staatsanwaltschaft gering

Diese Selbsterkenntnis gibt es bei der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Stammkunde Stefan Effenberg hat sich mal wieder beklagt. Das sieht die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eher gelassen. Weniger gelassen sieht das der Polizeibeamte, den Stefan Effenberg bei einer Polizeikontrolle beleidigt haben soll. Der hat angeblich Effenberg erneut angezeigt, weil der Ex-Fussballer in einem Interview über den Polizeibeamten geäußert haben soll, dass Effenberg nicht wisse, ob der Polizeibeamte keinen Sex mehr hat oder anderweitigen Frust schiebe.

Jetzt wird natürlich deutlich, warum für die Bearbeitung der VW-Affäre zwei neue Staatsanwälte eingestellt werden müssen, denn bei so vielen Verfahren wegen Beleidigungen von Polizeibeamten werden Kräfte gebunden, die anderweitig fehlen.

VW-Affäre zieht weite Kreise

In der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen auf Unternehmenskosten hat die Braunschweiger Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen erneut ausgeweitet. Die Zahl der Beschuldigten habe sich um zwei auf zwölf erhöht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Donnerstag. Er bestätigte einen Bericht der „Bild“- Zeitung. Gegen die beiden neuen Beschuldigten, die keine Mitarbeiter von VW seien, bestehe der Verdacht, dass sie an kriminellen Geldtransfers über ausländische Tarnfirmen beteiligt gewesen seien.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Landgerichte, die den Papierkrieg lieben

Mal wieder so ein Anruf einer Geschäftsstelle eines Landgerichtes, dass man nun bereits drei Wochen gewartet habe, wann denn nun das Original des Schriftsatzes kommt, den ich angeblich vorab per Fax zugesandt habe. Mein Hinweis darauf, dass das nicht vorab war und dass ich aber auch überhaupt gar nichts nachsende, trifft zunächst auf völliges Unverständnis. Erst ein weiteres Telefonat mit dem Richter, dem ich erkläre, in welchem Kommentar er die seit mehr als 10 Jahren völlig unbestrittene höchstrichterliche Rechtsprechung findet, löst das Problem mit der Anmerkung des Richters: Hm, das wusste bisher hier aber keiner!

Schade eigentlich bei so einem ausgekauten Problem.

25 Januar 2006

Banken lassen die Korken knallen - wer nichts schreibt, der bleibt

Anleger kommen bei Klagen wegen angeblicher Beratungsfehler der Bank nicht in den Genuss einer erleichterten Beweisführung. Eine Bank soll nicht verpflichtet sein, die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden schriftlich zu dokumentieren. Damit muss der Verbraucher, der sich durch Angestellte des Kreditinstitutes falsch beraten sieht, etwaige Mängel vor Gericht beweisen.

In der Entscheidung XI ZR 320/04 hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die Bank die Erfüllung ihrer Pflichten nicht schriftlich dokumentieren muss und dass den Verbraucher die volle Beweislast trägt.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Ernst August und die unendliche Prügelei

Der Welfenprinz Ernst August von Hannover soll ein Wiederaufnahmeverfahren um den Prozess wegen einer Schlägerei in Kenia anstreben, berichten das Hamburger Abendblatt, der NDR und die Braunschweiger Zeitung.

Der sogenannte "Prügelprinz" war wegen der angeblichen Prügelatacke zu einer Geldstrafe von fast 450.000,00 € verurteilt worden. Das Gericht urteilte aufgrund zweier Zeugenaussagen und eines Geständnisses, das über den damaligen Verteidiger abgegeben wurde.

Der neue Verteidiger will nun die Zeugenaussagen erschüttern, wohl auch das Geständnis?! Zuständig ist nunmehr wohl das Landgericht Hildesheim.

Keine Bewährung für Vergewaltiger

Das Amtsgericht Halberstadt hat heute einen jungen Mann wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Eine Bewährung war zwar nicht drin, aber entgegen der Staatsanwaltschaft, die eine Vorstellung von vier Jahren hatte, hat das Gericht dem Angeklagten hoch angerechnet, dass er nicht nur geständig war, sondern auch betont hat, dass er, soweit seine Erinnerung von dem des Opfers abweicht, er nicht ausschließen will, dass ihn seine Erinnerung trügt. Damit wurde dem Opfer eine Vernehmung erspart. Außerdem will sich der Angeklagte einer Drogentherapie unterziehen und wird deshalb unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft eine solche bereits in fünf Monaten antreten können. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hat ein Vergewaltiger eine Chance auf eine Bewährung?

Beim Amtsgericht Halberstadt steht heute eine Verhandlung an, bei der es für den Angeklagten um sehr viel geht. Vorgeworfen wird ihm die Vergewaltigung seiner damaligen Freundin, eine Frau, von der er bis heute sagt, dass er keine andere Frau jemals so geliebt hat.

Am Tag der Trennung habe sich viel hochgeschaukelt, Alkohol habe eine Rolle gespielt, eigentlich habe er nur nochmal mit ihr schlafen wollen, nachdem man einig war, sich zu trennen. Einen Widerstand oder ein Nichtwollen habe er nicht verspürt.

Spannend für den Angeklagten wird, ob sich das Schöffengericht mit der Frage des minder schweren Falls auseinandersetzen wird und er vor diesem Hintergrund vielleicht eine Chance hat, nach vielen Monaten Untersuchungshaft mit eine Bewährungsstrafe davon zu kommen.

24 Januar 2006

Reichgekotzt

Ein australisches Fischerpaar hat es unverhofft zu Reichtum gebracht - durch das Erbrochene eines Pottwals: Wie ein Radiosender berichtete, stießen der Fischer Leon Wright und seine Frau Loralee bei einem Spaziergang an einem einsamen südaustralischen Strand auf einen eigenartig riechenden, wachsartigen Brocken von gut 15 Kilogramm Gewicht. Dass es sich dabei um den äußerst seltenen Parfümgrundstoff Ambra handelte, begriffen die Wrights zunächst nicht.

Der Fischer wollte die Quabbelmasse im Auto mit nach Hause nehmen, doch seine Frau habe sich zunächst standhaft geweigert, berichtete der Sender ABC. Zwei Wochen später habe Wright den Brocken dann doch mit nach Hause genommen und festgestellt, dass es sich um den Parfümgrundstoff handelt. Der geheimnisvolle Stoff stammt aus den Mägen von Pottwalen und erzielt Preise von etwa 17 Euro pro Gramm. Der Fund besitzt demnach einen Wert von mehr als 240.000 Euro.

Quelle: AOL

Geblitzte Cousins

Da war irgendwer zu schnell gefahren. Geblitzt. Das Fahrzeug ein Mietwagen. Der Mietwagenunternehmer teilt der Stadt Salzgitter mit, dass mein Mandant dieses Fahrzeug angemietet hat. Der Mandant erhält einen Anhörungsbogen und teilt mit, dass er das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht gefahren ist. Der Sachbearbeiter vergleicht das Foto mit dem Personalausweisfoto des Mandanten und ist sicher, dass mein Mandant gefahren ist - Schutzbehauptung.

Bussgeldbescheid, Einspruch, heute Verhandlung beim Amtsgericht Salzgitter. Der Mandant hat seinen Cousin mitgebracht, der angeblich der Fahrer gewesen sein soll. Der Richter, als er die beiden sieht, angenehmster Laune. Warum? Er hat da noch ein weiteres Foto in der Akte, das ich noch nicht kannte. Eindeutig zu erkennen, dass der Cousin Fahrer ist und ... der Mandant der Beifahrer.

Schneller Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Hoffentlich zahlen die besser, als die Rechtsschutzversicherung.

Amtsgericht Helmstedt mit Gnadenentscheidung

Acht Vorstrafen, davon einschlägige, unter Bewährung stehend wegen einer Reststrafe nach Verbüßung einer Jugendstrafe, und dann in der Disco mit etwas über 2 Promille dem ersten 4 Schläge an den Kopf, vor der Disco ein Mädchen so umhauen, dass es auf den Bordstein knallt und kurz bewusstlos ist und noch zwei weitere Menschen verletzen; beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung.

Aber es gibt Mandanten, die lernen. Weil er das wollte, hatte ich die Opfer angeschrieben und Schmerzensgeldzahlungen angekündigt, der Mandant hat sich bei allen persönlich entschuldigt und tatsächlich Schmerzensgeld gezahlt. Das brachten sowohl Bewährungshelferin als auch den verständigen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft dazu, optimistisch zu sein, dass man von einer positiven Sozialprognose ausgehen kann.

Dem schloss sich die Richterin an, es gab nochmals eine Bewährungsstrafe und alle hoffen, dass es der junge Mann nun endlich wirklich endgültig gelernt hat; um das zu unterstützen, darf er nun als Bewährungsauflage auch noch an einem Antiagressionstraining teilnehmen.

Können Lehrer irren?

Das Halbjahr ist gelaufen, am Freitag bekommen die Schüler in Niedersachsen Zeugnisse. Sie werden mit einer wichtigen Trendmeldung nach Hause kommen: der Empfehlung für die Hauptschule, Realschule oder fürs Gymnasium.

Nicht nur die Eltern, auch die Landespolitiker blicken gebannt auf diese Trendempfehlungen – und auf die Frage, was die Eltern daraus machen. Weil sich immer mehr Mütter und Väter nicht an Vorschläge der Lehrer für ihre Kinder halten, ist es in den Gymnasien rappelvoll. Die Hauptschulen dagegen bluten aus. Nach jüngsten Schätzungen müssen die Gymnasien in diesem Jahr landesweit mit der Anmeldung von gut 45 Prozent des Jahrgangs rechnen; die Empfehlungen liegen deutlich darunter.

Quelle: HAZ

23 Januar 2006

Sicherheitskompass für das Internet

Kriminalität, die es vor einigen Jahren noch nicht gab: Betrug im Internet. Um Computer-Nutzer vor Schaden zu bewahren, hat die Polizei mit Unterstützung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik einen Sicherheitskompass entwickelt und ins Netz gestellt.

Unter der Adresse www.polizei-beratung.de sind zehn Regeln zu den häufigsten Sicherheitsrisiken aufgelistet.

"Die Jugend werden wir damit sicherlich nicht beeindrucken. Die Computer-Kids sind mit der Problematik aufgewachsen und bestens vertraut", meint eine Polizeisprecherin. Vielmehr richte sich der Kompass an "normale Nutzer" und vor allem Senioren, die sich in das Thema erst einfuchsen müssten.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Frau fährt Auto mit 4,15 Promille

Aus einem Polizeibericht:

Eine 30-jährige Frau aus Thurm war am Freitag, gegen 13:30 mit einem Pkw Daewoo in Zwickau auf der Äußeren Schneeberger Straße stadteinwärts unterwegs. Nach der Einmündung Lerchenweg fuhr sie auf einen verkehrsbedingt haltenden Pkw Citroen auf. Schob diesen auf einen davor stehenden VW Polo, welcher anschließend noch auf einen vor diesem stehenden VW Golf geschoben wurde. Die 30-jährige Fahrerin des Pkw Daewoo wurde durch die Unfallbeteiligten an der Weiterfahrt gehindert, bis die Polizei am Unfallort eintraf. Der mit der Verursacherin durchgeführte Alkoholtest ergab einen traurigen "Tagesrekordwert" von 4,15 Promille in ihrer Atemluft. Den Führerschein musste sie herausgeben und es erfolgte im Anschluss eine Blutentnahme im nächstgelegenen Krankenhaus. Sie selbst hatte sich bei dem Unfallgeschehen leicht verletzt. Die 55-jährige Fahrerin des Citroen wurde ebenfalls leicht verletzt. Der durch den Unfall verursachte Gesamtsachschaden beträgt ca. 12.000 Euro.

Manch einer würde mit einer solchen Alkoholisierung schon das Zeitliche gesegnet haben. Die Dame hat es wohl eher nach dem Motto: Lieber besoffen ohne Führerschein als mit und tot.

Börsenmilliardär festgenommen

Takafumi Horie, Chef des japanischen Internet-Unternehmens Livedoor, ist am Montag in Tokio festgenommen worden. Der 33-Jährige wird verdächtigt, gegen Börsenhandels- und Bilanzvorschriften verstossen zu haben.

Neben dem Konzernchef Takafumi Horie wurden nach Angaben der Ermittlungsbehörden ebenfalls drei führende Manager des Unternehmens festgenommen. Es handelt sich um die ersten Festnahmen, seit Medienberichte über eine Betrugsaffäre bei der Internet-Firma in der vergangenen Woche den Börsenhandel in Japan zum Erliegen gebracht hatten.

Der Konzern soll Investoren falsch informiert haben. Ausserdem wird dem Unternehmen vorgeworfen, Scheinübernahmen von Firmen eingefädelt zu haben, die es bereits kontrolliert hatte.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

Zwei Staatsanwaltschaften streiten

Die Staatsanwaltschaften in Stuttgart und Frankfurt am Main streiten über die Zuständigkeit im Ermittlungsverfahren gegen Daimler-Chrysler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper. Die Frankfurter Anklagebehörde schickte am Montag die Akten wieder nach Stuttgart zurück. „Wir geben es (das Verfahren) nach Stuttgart zurück, mögliche Tathandlungen sind von dort aus begangen worden”, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Montag.

Die Sprecherin der Stuttgarter Behörde sagte, man werde nun die Begründung der Frankfurter Kollegen prüfen. Sollte sie aus Stuttgarter Sicht nicht nachvollziehbar sein, werde man darüber sprechen. Sollte es keine Einigung geben, müßten die Generalstaatsanwälte sich des Themas annehmen. „Nach unserer Auffassung ist Frankfurt zuständig” bekräftigte die Sprecherin den Stuttgarter Standpunkt.

Quelle: FAZ

James Bond spioniert in Moskau

Rußland hat vier britischen Diplomaten in Moskau Spionage und die Finanzierung von regierungsunabhängigen Organisationen (NGO) vorgeworfen. Der Sprecher des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB bestätigte am Montag einen Fernsehbericht vom Vorabend.

Ein russischer Kontaktmann sei festgenommen worden und habe die Agententätigkeit gestanden, hieß es in der Reportage des staatlichen Senders Rossija. London wies die Vorwürfe zurück. „Wir haben sie auf frischer Tat bei Geheimkontakten und bei der Finanzierung von NGOs erwischt”, sagte der russische Sprecher.

Es klingt wie eine Episode bei James Bond: Auf einem Moskauer Platz verstecken britische Diplomaten in einem hohlen Stein ein elektronisches Gerät, um Informationen russischer Agenten abzuhören - das zumindest berichtet ein russischer Fernsehsender.

Quelle: FAZ

Was ist eine pornografische Schrift

Genau mit dieser Frage wird sich demnächst das Amtsgericht Braunschweig auseinandersetzen müssen.Da schicken sich ein Erwachsener und eine 15-jährige gegenseitig verschiedene SMS, in denen man sich gegenseitig quasi hochschaukelt. Zum Schluss beschreibt der Erwachsene ziemlich detailgetreu, was er sich vorstellt, wie er sich jetzt mit der 15-jährigen konkret beschäftigen würde, wann man zusammen wäre.

Diese letzte SMS wird nun angeklagt als das Überlassen einer pornografischen Schrift.

Das wird schon spannend, ob der schriftliche Austausch zweier Personen über gemeinsamen Geschlechtsverkehr schon Pornografie sein kann, ob eine 15-jährige heute durch solche Beschreibung in ihrer Entwicklung überhaupt noch gestört werden kann, ob eine SMS eine Schrift im Sinne des Gesetzes sein kann und ob es richtig sein kann, ein bestimmtes Tun - Geschlechtsverkehr eines Erwachsenen mit einer 15-jährigen - nicht unter Strafe zu stellen, auch nicht, dass man darüber redet, aber, dass man darüber schreibt.

Amtsgericht Braunschweig und das offene Gespräch

Meinem Mandanen wurde versuchte Strafvereitelung vorgeworfen, weil man unterstellte, dass er den Computer eines Freundes, auf dem sich Kinderpornos befunden haben, vor einer Durchsuchung aus dessen Wohnung entfernt hat, später aber wieder auf dem Grundstück abgestellt hat, so dass die Polizei den Rechner dann doch finden und auswerten konnte. Schon die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft hatte sich vor Beantragung eines Strafbefehls in einem zweiseitigen Vermerk mit der Frage des freiwilligen Rücktritts vom Versuch beschäftigt. Zu Beginn der Verhandlung habe ich darauf hingewisen, dass sich die Annahme, der Angeklagte habe den Rechner gehabt, nur auf Indizien stützt und dass die Rechtsfrage des Rücktritts so zu vertiefen sei, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Das sah das Gericht auch so. Als Vorschlag kam dann das, was ich dem Mandanten schon vorab als annehmbares Ergebnis mitgeteilt hatte, nämlich keine Beiordnung, dafür eine Einstellung nach § 153 StPO. Gesagt, getan, und alle waren zufrieden, insbesondere der Mandant. 10 Minuten hat es gedauert. Ziemlich lange heute bei dieser Richterin.

22 Januar 2006

Nun auch Thyssen

FOCUS meldet unter Berufung auf die Kölner Staatsanwaltschaft, dass die RWE-Tochter Thyssengas Stadt- und Kreisräten, die in den Aufsichtsräten kommunaler Energieversorger sitzen, Luxusreisen bezahlt hat.

Ein Konzernsprecher bestätigte, dass die Korruptionsermittler in diesem Zusammenhang die Firmenzentrale durchsucht hätten.

Der RWE-Konzern hat inzwischen nach eigenen Angaben eine interne Prüfung der gesamten Reisetätigkeit veranlasst.

Sie können es wohl wirklich alle nicht lassen.

Lügt Frau Osthoff?

Viele durchschnittliche Staatsanwälte - die natürlich fast alle eigener realistischer Einschätzung nach überdurchschnittliche Juristen sind - würden in diesem Fall über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nachdenken wegen des Verdachtes, die eigene Entführung vorgetäuscht zu haben oder zumindest nachträglich mit den angeblichen Entführern durchgesteckt zu haben. Oder wie ließe sich erklären, dass das angebliche Entführungsopfer angeblich Teile des Lösesgeld bei sich getragen hat?

Als Strafverteidiger - natürlich eher unterdurchschnittlicher Jurist - käme ich vielleicht allerdings auf die Frage, wer berechtigt ist, die Bekleidung eines duschenden Entführungsopfers zu durchsuchen. Vielleicht gab es ja schon zu diesem Zeitpunkt einen Tatverdacht und man hatte mal wieder keine Zeit, einen Durchsuchungsbeschluss zu besorgen.

Die Schweiz und die Schurkenstaaten

Die Schweizer Großbank UBS hat sämtliche Geschäftsbeziehungen mit Iran abgebrochen. Kunden werden seit Jahresbeginn gebeten, sich andere Banken zu suchen. Ein ähnlicher Schritt wird offenbar auch bei Syrien erwogen, wobei bisher Privatkunden noch ausgenommen sind. Die zweitgrößte Bank Credit Suisse traf bisher keine Maßnahmen, beobachtet aber die Entwicklung genau.

In Amerika gelten Iran und Syrien schon länger als „Schurkenstaaten”, die den Terrorismus unterstützen. Mit der Zuspitzung des Atom-Konflikts könnte sich die Situation verschärfen. Der UBS-Sprecher räumte ein, daß die amerikanische Einstufung Irans im Herbst in das Länderrisiko eingeflossen sei.

Quelle: FAZ

Sie können es nicht lassen

Der Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover-Lahe steht in der Kritik: Prof. Bernhard Stribrny soll seinen Dienstwagen unerlaubt für Privatfahrten in seine Heimatstadt Offenbach genutzt haben.

Er soll sich auf diese Weise einen finanziellen Vorteil verschafft haben. Seinem Fahrer dagegen mutete der Präsident nach HAZ-Informationen zusätzliche Reisekosten zu. Gemäß einer internen Auflistung des Bundeswirtschaftsministeriums, der Aufsichtsbehörde der Anstalt, hat Stribrny seinen Chauffeur dreimal per Bahn zurück nach Hannover geschickt, dieser musste die Fahrscheine aus eigener Tasche zahlen.

Quelle: HAZ

Wie wird die Maus zum Elefant

Eine nette Geschichte aus der Braunschweiger Zeitung. Verwirrter Besoffener bedroht alles und jedes mit einem Samurai-Schwert und wird dann überwältigt. Schön aber, was die Zeitung so im Umfeld gehört hat:

In der Straße versammeln sich schnell etliche Anwohner. Es brodelt in der Gerüchteküche: "Es heißt, drei Männer sind erschossen worden", erzählt ein junges Mädchen. Ein Jugendlicher will gehört haben, dass jemand mit einem Sprengstoffgürtel die Gartenstadt in die Luft jagen wolle.

Eine alte Frau, zurück vom Gassigehen mit ihrem Hund, kennt den 48-Jährigen vom Sehen. "Dem hat man schon zum zweiten Mal seinen Hund weggenommen", sagt sie.
Seitdem ist er ihr bedrückt vorgekommen. "Der war nicht ansprechbar und hat oft Selbstgespräche geführt", beschreibt sie den Mann und berichtet weiter: "Donnerstagabend soll er schwer besoffen gewesen sein, hat mir jemand erzählt."


Da fehlte ja eigentlich nur noch die Atombombe.

Kosten des auswärtigen Verteidigers

Strafverteidiger sollten gerade auch im Kosteninteresse des freigesprochenen Mandanten über den Tellerrand schauen. Bisher werden Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder eines auswärtigen Verteidigers bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht erstattet, weil dem Angeklagten angeblich zugemutet werden kann, einen Verteidger am Prozessort zu beauftragen.Dieser Argumentation sollte entgegen getreten werden unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes.

Gerade weil § 464 a StPO auf § 91 ZPO verweist, ist diese Verknüpfung zulässig. Und da heißt es z.B. in BGH NJW-RR 2005, 1662: Die Erweiterung der Postulationsfähigkeit vor den Landgerichten auf alle zugelassenen Anwälte ist seinerzeit gerade damit begründet worden, dass der Mandant ein grundsätzlich anzuerkennendes Interesse hat, von dem Anwalt seines Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten werden zu können.

Und da fragt sich doch, warum das im Strafrecht, wo es nicht nur um schnödes Geld sondern um Freiheit und Existenz geht, anders sein soll.

Bundesgerichtshof zu Eigentumsdelikten an Drogen

In der Entscheidung 3 StR 295/05 vom 20.09.2005 hat der Bundesgerichtshof erstmals seine bisher nicht näher begründete Rechtsprechung vertieft mit Gründen versehen, wonach illegal erworbene Drogen verkehrsfähig und damit möglicher Gegenstand eines Eigentumsdeliktes sein können.

Damit ist noch weniger als bisher einzusehen, dass dann, wenn es um die Anwaltsgebühren geht, plötzlich jeder Wert und die Verkehrsfähigkeit von Rauschgift bestritten wird. Aber: steter Tropfen höhlt den Stein, wenn die Strafverteidiger immer wieder entsprechende Anträge stellen, sollte die bisherige Rechtsprechung im Kostenrecht zu kippen sein.

21 Januar 2006

BGH zur Abgrenzung Vorbereitungshandlung/Versuch bei BTM-Handel

In einer weiteren Entscheidung vom 15.12.2005, 3 StrR 61/02 hat der BGH die Bitte an einen Freund, die Telefonnummer einer bestimmten Person in Erfahrung zu bringen, um dann dort nachfragen zu können, ob er dort BTM erwerben kann, als straflose Vorbereitungshandlung gewertet.

Auch in diesem Verfahren hat der BGH eine deutliche Strafmilderung (eindreiviertel Jahr bei einer Jugendstrafe von 3 Jahren und sechs Monaten) wegen überlanger Verfahrensdauer vorgegeben, die, wie in dem Verfahren 3 StR 243/02, u.a. deshalb eingetreten war, weil die Sachen dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt worden waren.

BGH zu Abgrenzung Versuch/Vollendung bei BTM-Handel

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung 3 StR 243/02 vom 15.12.2005 nochmals sehr ausführlich die Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung beim Betäubungsmittelhandel dargestellt. Der unbedingte Wille, Rauschgift bei einem Dealer kaufen zu wollen, führt danach nur zu einem Versuch, wenn der Dealer, bevor es zu konkrten Verkaufsverhandlungen kommt, signalisiert, dass er nichts verkaufen will oder kann. Andererseits sei bei dieser Konstellation ein Rücktritt vom Versuch nicht mehr möglich.

Auch in dieser Entscheidung wird die Frage überlanger Verfahrensdauer geprüft, wobei der BGH sogar eine eigene Vorstellung äußert, um welchen Zeiraum sich die angemessene Strafe vermindern muss, hier immerhin eineinhalb Jahre.

Porsche bei VW

VW, Land Niedersachsen und Porsche haben sich auf die künftige Machtverteilung im Aufsichtsrat geeinigt.

Den Weg für den Kompromiss machte Ferdinand Piëch frei. "Ich trete 2007 nicht wieder als Aufsichtsrats-Vorsitzender an", erklärte er in einem Gespräch mit unserer Zeitung. Piëch ließ indes offen, ob er dem VW-Aufsichtsrat nach 2007 als einfaches Mitglied weiterhin angehören werde. "Ich freue mich darüber, dass dieser Streit beendet ist", sagte Piëch. "So ein Krieg kostet beide Seiten viel Geld. Es ist besser, sich zu einigen."

Piëch, Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff hatten nach Verhandlungen den Streit um die Besetzung des Aufsichtsrates beigelegt. Danach rückt Wiedeking sofort in das Aufsichtsgremium. Porsche-Finanz-Chef Holger Härter folgt ihm nach der Hauptversammlung am 3. Mai. Piech bestätigte, dass sich der bisherige Aufsichtsrat Lord David Simon zum Rückzug bereit erklärt habe. Der Platz für den zweiten Porsche-Vertreter wird durch den bereits angekündigten Rückzug von Thyssen-Krupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme frei gemacht.

Im Gegenzug verzichtet Wiedeking auf die Übernahme des Aufsichtsrats-Vorsitzes nach Piëchs Vertrags-Ende 2007. Stattdessen soll ein neutraler Aufsichtsrats-Chef gefunden werden. Ein Sonderausschuss des Aufsichtsrates soll darauf achten, dass Porsche nicht auf Kosten von VW von der Zusammenarbeit profitiert.

"Die Einigung ist im Sinne des Unternehmens – und darauf kommt es ganz allein an", sagte Piech. Er bestätigte auch die Vertragsverlängerung mit VW-Chef Bernd Pischetsrieder um fünf Jahre.

Die mit dem Land und Porsche gefundene Lösung sei ein Signal der Vernunft. Piëch wörtlich: "Das Land Niedersachsen hat mehr erreicht, als man geben musste."

Quelle: Braunschweiger Zeitung

20 Januar 2006

Gruene Woche

Morgen Gruene Woche. Berlin. Na ja, Parkplatz muss ich nicht suchen, man muss nur den richtigen Ausweis im Fenster haben. Dicke Füße vorprogrammiert, aber Kult seit Jahren. Weinanbieter cool und böse ignorieren, Pflanzen für den Garten mitnehmen, Biertrinker morgens um zehn beobachten (um elf sind sie besoffen), australische Tiere essen, schweizer Käse für meine Frau, aus Norwegen alle Fische probieren ... Na ja, wie jedes Jahr, aber total geil.

Polizist verurteilt

Weil er einem Hehler Dienstgeheimnisse verriet, hat das Braunschweiger Landgericht am Freitag einen Polizisten zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss der 54-Jährige wegen der Vorteilnahme 6000 Euro Geldbuße zahlen. Nach Ansicht der Richter hatte der Beamte dem mutmaßlichen Hehler Einblick in Ermittlungsdaten gewährt und dafür von ihm Rabatte beim Kauf von Schmuck erhalten. Der Angeklagte habe seine Stellung ausgenutzt, meinte das Gericht.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Ali Agca wieder im Knast

Nach kurzem Ausflug in die Freiheit muss der Papst-Attentäter Ali Agca zurück ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof der Türkei entschied, dass er wegen der Tötung eines Journalisten und anderer Verbrechen wieder hinter Gitter muss. Er wurde in Istanbul festgenommen.

Die türkische Regierung hatte eine neuerliche Inhaftierung des 48-Jährigen gefordert. Agca sei möglicherweise nur wegen eines Berechnungsfehlers bei seinem Strafmaß freigekommen, sagte Justizminister Cemil Cicek.

Quelle: SPIEGEL

19 Januar 2006

Paris Hiltons Blasenschwäche

Paris Hilton droht wieder einmal Ungemach. Ein hawaiianischer Taxifahrer behauptet nämlich, dass Paris Hilton nach einer durchzechten Nacht in seinen Wagen gepinkelt hätte. Als Beweis dafür soll das Handtuch herhalten, mit dem der Taxifahrer die Schweinerei aufgewischt haben will. Jamison will die sturzbetrunkene Paris und ihren Freund Stavros auf der Insel Maui von einer Party abgeholt haben. Dabei soll Paris dermaßen bedient gewesen sein, dass sie nicht einmal merkte, wie es unter ihrem Sitz immer feuchter und feuchter wurde...

Während Pressesprecher von Paris den Vorfall dementieren, will Jamison handfeste Beweise haben: nämlich das Handtuch, mit dem er Paris kleinen Unfall aufgewischt hat. Notfalls soll sogar eine DNA-Analyse den Beweis erbringen, dass es sich um Paris Urin handelt.

Quelle: krone.at

Da stellt sich die Frage, ob der Taxifahrer nur ein Wichtigtuer ist, wie z.B. so manche Heilige, die sich als PLONKende Blogsauberhalter aufspielen, um das eigene Ego zu polieren.

Bananenrepublik überall

Die Affäre um mutmaßliche Vergnügungsreisen auf Kosten von Eon Ruhrgas weitet sich nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers” über Nordrhein-Westfalen hinaus aus. Die Ermittler prüften auch Fälle in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, berichtete die Zeitung am Donnerstag vorab unter Berufung auf die Kölner Staatsanwaltschaft.

Eine Einstellung der Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Eon Ruhrgas sowie gegen etwa hundert Kommunalpolitiker sei noch nicht absehbar, heißt es bei der Justizbehörde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen angeblich vom Essener Energiekonzern finanzierter Vergnügungsreisen für Mitglieder von Kontrollgremien kommunaler Gasversorger.

Quelle: FAZ

Geschwindigkeit ist Hexerei

Der Wasserwerfer-Einsatz und der so genannte Braunschweiger Kessel während der NPD-Demonstration am 18. Juni in Braunschweig werden im Landtag zu den Akten gelegt.

Nachdem gestern das Polizeivideo dem Innenausschuss gezeigt wurde, waren sich CDU, FDP und SPD einig: Es wird kein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beantragt.

"Der Wasserwerfer-Einsatz war unverhältnismäßig. Der Kessel am Hagenmarkt war dagegen sinnvoll, weil er wahrscheinlich Schlimmeres verhütet hat. Die Vorfälle waren nicht so drastisch. Die Konsequenzen müssen Polizei und Verwaltungsgerichte ziehen, nicht die Politik", meint der SPD-Landtagsabgeordnete Klaus-Peter Bachmann.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Kurt Schrader sagt: "Nach unserem Eindruck ist alles korrekt abgelaufen. Es gibt keinen Grund für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss." Polizeisprecher Thomas Gese erklärt: "Das überrascht uns nicht. Wir haben damals nach Recht und Gesetz richtig gehandelt."

Die NPD-Demo mitten durch die Innenstadt wollte die Stadt seinerzeit verhindern. Doch das Oberverwaltungsgericht genehmigte die Route und forderte die Polizei auf, die NPD-Demo zu ermöglichen. Mit dem Wasserwerfer wurde eine Blockade der Gegendemonstranten aufgelöst. Der "Kessel" sollte eine weitere Eskalation verhindern. Dass auch Unbeteiligte festgehalten wurden, hatte die Polizei nie bestritten.

280 NPD-Demonstranten, 3000 Gegendemonstranten und 2850 Polizisten hielten die Stadt an dem heißen Juni-Tag in Atem. Die Staatsanwaltschaft, so Sprecher Klaus Ziehe, ermittele noch gegen rund 100 Gegendemonstranten, aber auch gegen Polizeibeamte.


Quelle: Braunschweiger Zeitung

Wobei sich natürlich die Frage stellt, was ist bei diesen Ermittlungen bisher seit dem Sommer geschehen?

Mein Tag rückt näher

Ich habe heute von einem meiner Strafverteidiger, Carsten Hoenig, der mit der Wanne, erfahren, dass mein Prozess wegen des Vorwurfes der Beleidigung und übler Nachrede bezüglich Braunschweiger Polizeibeamten in der zweiten Runde vor dem Landgericht Braunschweig vehandelt werden wird.

Die "Vier Strafverteidger" laufen sich warm.

Amtsgericht Hameln faires Verfahren

Das Amtsgericht Hameln hatte die Beiordnung eines Pflichtverteidigers abgelehnt, weil erkennbar kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. In meiner dagegen gerichteten Beschwerde habe ich darauf hingewiesen, dass den beiden Mitangeklagten Pflichtverteidiger beigeordnet wurden. Darauf hin hat das Amtsgericht Hameln der Beschwerde abgeholfenund beigeordnet, weil es das Gebot des fairen Verfahrens gebiete, wegen der Chancengleichheit auch diesem Angeklagten nunmehr einen Verteidiger beizuordnen. So soll es sein!

18 Januar 2006

Scheidung nie

Der Mandant meines Kollegen war nicht lange verheiratet, weniger als zwei Jahre. Dann ging es nicht mehr. Die Scheidung soll es sein. Gesagt getan, der Antrag wird eingereicht. Es tut sich nichts, jetzt seit mehr als einem Jahr. Die Ehefrau hat bis heute nicht die Unterlagen zum Versorgungsausgleich abgegeben, jetzt aber klaglos zum zweiten Mal ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 € wegen der Nichtabgabe der Vordrucke zum Versorgungsausgleich gezahlt.

Manche Eheleute können nicht aufhören, sich zu quälen.

Falsche Überschrift für Berufsanfänger: Traumjob Anwalt

Im Handelsblatt wird unter www.karriere.de etwas irritierend unter der Überschrift "Traumjob Anwalt" berichtet, ohne dass die Zahlen des Artikels ins Verhältnis gesetz werden.

Es wird berichtet: Und man muss seinen Beruf so sehr lieben, dass man bereit ist, immer im Einsatz zu sein: Truskowskis Arbeitswoche hat nicht selten mehr als 60 Stunden.
Ausbildung: Jurastudium plus Referendariat (2 Jahre)
Gehalt: Die Bandbreite ist enorm. Die Einstiegsgehälter reichen von etwa 25.000 Euro pro Jahr in kleinen Sozietäten bis 70.000 Euro in Großkanzleien. Wer sich selbstständig macht, startet im Schnitt mit 18.000 Euro netto im Jahr.
Chancen: Dürftig. Die Juristen-Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren überdurchschnittlich angestiegen. Anwaltsketten wie Juraxx bieten neue Jobperspektiven für Absolventen, sind derzeit aber noch dünn gesät.

Die Konsequenz, ca. 250 Arbeitsstunden im Monat zu 18.000 € ins Verhältnis zu setzen, fehlt. Wie muss ein Berufsanfänger seinen neuen Beruf lieben, wenn er für 6 € in der Stunde arbeitet?

Urteil mit Dreifachsicherung/Notwehr der Justiz

Als ein „Urteil mit Dreifachsicherung” hat die Staatsanwaltschaft den Schuldspruch bewertet, den das Münchner Schwurgericht am Dienstag gegen Martin Prinz fällte. Der 29 Jahre alte Angeklagte, der im vergangenen Jahr ein Kind sexuell mißbrauchte und ermordete, wird allenfalls als hochbetagter Mann wieder auf freien Fuß kommen.

Das Schwurgericht verhängte gegen ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung; zugleich ordnete es an, daß Prinz vor der Vollstreckung der Strafe in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Quelle: FAZ

Die FAZ meint, das Urteil, das bis an die Grenzen rechtsstaatlicher Sanktionen ginge - lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung, Unterbringung in der Psychiatrie - wirke fast wie eine Art Notwehr der Justiz vor einem hochgefährlichen Täter. Man wird im Falle einer Revision sehen, ob der BGH darin möglicherweise einen Notwehrexzess der Justiz erkennen wird.

Marode Hallen überall

Der Tag danach: Duster ist es im Peiner Hallenbad. Stadtwerke-Chef Heinz-Georg Noske öffnet persönlich die Tür. Im Raum vorm Schwimmbecken liegt das herabgestürzte 12 Kilo schwere Stück Decke, daneben ein Packen Schutzhelme. "Oben ohne" ist das Betreten der Halle nicht erlaubt.

14 Tage wird es sicher dauern, bis sich in der chlorgetränkten Schwüle wieder Schwimmer tummeln können, schätzt Noske. "Gutachter und Bauordnungsamt waren da. Wir müssen alle 64 Paneele kontrollieren. Feststeht, die Decke muss geöffnet werden."

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Man fragt sich wirklich, ob es Zufall ist, dass ausgerechnet nach einem schweren Unglück in einer Halle in ganz Deutschland in ähnlichen Bauten marode Konstruktionen entdeckt werden, oder ob man nicht oder nur oberflächlich kontrolliert hat oder ob man vielleicht sogar bekannte Mängel totgeschwiegen hat.

Fußball-Prostitution

Zur Fußball-Weltmeisterschaft werden nach Schätzung von Fachleuten bis zu 40 000 Zwangsprostituierte nach Deutschland verschleppt. Auch in der Region Braunschweig/Hannover erwartet man einen Zuwachs im Rotlicht-Milieu.

Frauenrechts-Organisationen und die Polizei berufen sich bei ihrer Prognose auf Erfahrungen bei anderen Großveranstaltungen. So sei bei Olympischen Spielen oder auch bei der Hannover-Messe regelmäßig ein Anstieg legaler und illegaler Prostitution zu beobachten. Die Städte Dortmund und Köln haben bereits angekündigt, zur WM Container aufzustellen, in denen sich Prostituierte anbieten können.

Soweit wird es in dieser Region nicht kommen. Dennoch erwartet die Polizei auch hier steigende Umsätze in Bordellen und in den bekannten Bussen von Prostituierten entlang der Bundesstraßen.

"Wir gehen sicher davon aus, dass das Angebot zur WM steigt", sagt ein Sprecher der Polizei Braunschweig. Derzeit arbeiteten in Braunschweigs Rotlicht-Meile etwa 50 Frauen. Zur WM könne die Zahl deutlich steigen. Mit ständigen Kontrollen will die Polizei verhindern, dass Zwangsprostituierte eingeschleust werden.


Quelle: Braunschweiger Zeitung

17 Januar 2006

Nachbarinnen vor dem Amtsgericht Peine

"Du alte Pottsau" war der Spruch, den die eine Nachbarin der anderen immer wieder um die Ohren gehauen hat ... oder die andere der einen, man weiß es nicht so genau. Gegenseitige Anzeigen wegen Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung etc. Einstweilige Verfügungen, Hauptsachverfahren, was das Querulantentum so braucht. Irgendwann zieht die ine Kontrahentin um, und endlich ist Ruhe. Heute nun - hoffentlich - vor dem Amtsgericht Peine der letzte Akt in diesem Drama. Falsche Verdächtigung.

Glücklicherweise ein besonnener Richter, der alles daran gesetzt hat, dass das Verfahren eingestellt wird, um es nicht doch nochmals zu einer Konfrontation kommen zu lassen.

Die Referendarin von der Staatsanwaltschaft wird zum Telefonieren geschickt und kommt nach endlosem Warten mit der Genehmigung zur Einstellung nach § 153 StPO zurück.

Ein Ende ohne Schrecken, das hätte kaum jemand erwartet, aber man lässt sich gern positiv überraschen.

Antwort von Frau Zypries

Ich hatte im Blog von Frau Brigitte Zypries angemerkt, dass sich die Vermutung, bei dem Blog könnte es sich ausschließlich um ein Wahlkampfinstrument gehandelt haben, durch die Einstellung des Blogs verstärkt.

Jetzt die Antwort:

Sehr geehrter Herr Siebers,

vielen Dank für Ihren Kommentar auf dem Blog von Brigitte Zypries. Frau
Zypries hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Der Blog von Frau Zypries war keineswegs ausschließlich ein
Wahlkampfinstrument. Frau Zypries war und ist sehr daran gelegen, allen
Interessierten einen Einblick in ihre tägliche Arbeit zu geben. Ihre
Tätigkeit als Bundesjustizministerin und Bundestagsabgeordnete für den
Wahlkreis Darmstadt nimmt jedoch momentan ihre gesamte Zeit in Anspruch.

Wie Frau Zypries es in ihrem letzten Blog-Eintrag vom 05. Januar 2006
bereits angekündigt hat, wird sie versuchen, den Blog ab Sommer 2006
wieder zu aktualisieren.
Ich finde es ehrlicher, diesen Weg zu gehen, als den Blog einfach ohne
jeglichen Kommentar gar nicht mehr oder nur noch in sehr unregelmäßigen
Abständen zu aktualisieren.

Ergänzend lässt sich hinzufügen, dass Frau Zypries ihre Einträge in der
Regel selber vorgenommen hat. Dies ist zwar eigentlich
selbstverständlich, für einen hochrangigen Politiker dennoch
bemerkenswert und sicherlich nicht an der Tagesordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Ok, eine Reaktion, mit der ich nicht gerechnet habe und mit der ich leben kann.

Einstweilige Verfügung per E-Mail

Ein Highlight! Das Landgericht Magdeburg erläßt nicht nur eine einstweilige Verfügung wegen Fax-Spam und setzt einen Streitwert von 7.500,00 € fest, nein, ich bekomme die einstweilige Verfügung als Vorabinformation als E-Mail-Anhang. Hut ab, das darf so weitergehen.

Landgericht Göttingen verurteilt Rauschgiftdealer

Dem eigentlichen Kopf der Bande gereichte die Kronzeugenregelung des Rauschgiftgesetzes zum Vorteil. Er hatte Hinweise für zahlreiche weitere Ermittlungen in der Drogenszene von Frankfurt, Berlin und Amsterdam gegeben.Der junge Mann aus der Gemeinde Radolfshausen hatte einst in Göttingen das Kellerlokal Möbius geleitet und damit Schulden gemacht, war dann Tresorknacker geworden und stieg nach seiner Verurteilung ins Drogengeschäft ein. Jetzt hat er während seines Drogenprozesses „eine ganze Reihe von Leuten verpfiffen”, so der vorsitzende Richter Jörg Niebuhr, was ihm eine „relativ moderate Strafe” einbrachte.Verurteilt wurde der 23-Jährige, weil ihm der Handel mit 267 Kilogramm Haschisch sowie rund 22 Kilo Marihuana nachgewiesen wurde. Wegen weiterer Geschäfte mit harten Drogen wie Amphetaminen und Kokain wurde er freigesprochen. Insgesamt, so Niebuhr, habe der Angeklagte aber weit mehr Taten eingeräumt als angeklagt waren.

Quelle: Göttinger Tageblatt

Diesem Ergebnis war ein zähes Ringen mit der Kammer über das Ergebnis vorausgegangen, bei dem auf meinen Antrag hin sowohl die Vorbelastungen als auch die Einsatzstrafen eines schon abgeurteilten Mittäters verlesen wurden, was tatsächlich dazu führte, dass sich die Kammer von der von ihr in Aussicht genommenen Strafuntergrenze nochmals deutlich nach unten bewegte.

16 Januar 2006

Bodo Hauser Opfer eines Behandlungsfehlers

Eineinhalb Jahre nach dem plötzlichen Tod des Fernsehjournalisten Bodo H. Hauser (58, "Frontal") bei einer Routineoperation in Krefeld ist der damalige Chirurg suspendiert worden. Das gab der Krefelder Oberbürgermeister Gregor Kathstede (CDU) als Aufsichtsratsvorsitzender des Krefelder Klinikums am Montag bekannt. Eine Gutachterkommission hatte zuvor festgestellt, dass Hausers Tod auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist.


Quelle: AOL

Verteidigergebühren bei Rechtsmittelrücknahme

Unter anderem das Landgericht Göttingen meint in seinem Beschluss v. 20. 12. 2005, 2 KLs 4/05, die Gebühr der Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 3 VV RVG entstehe im Fall der Rücknahme der Revision nur dann, wenn der Verteidiger sich inhaltlich mit dem Verfahren beschäftigt und zumindest Anstrengungen unternommen hat, es in sachlicher Hinsicht zu fördern. Dazu sei zumindest erforderlich, dass sich der Verteidiger mit seinem Mandanten über die Erfolgsaussichten der Revision ernsthaft beraten hat.
Zur Begründung wird u.a ausgeführt:

Zwar legt die Anmerkung Absatz 1 Nr. 3 eine großzügige Zulassung der Zusatzgebühr nahe, indem als Voraussetzung ihrer Entstehung lediglich die Rücknahme der Revision genannt wird. Einschränkend weist der Gesetzgeber durch die Erläuterung in Absatz 2 jedoch darauf hin, dass der Verteidiger eine auf Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit entfaltet haben müsse. Diese Einschränkung deutet darauf hin, dass der Verteidiger sich inhaltlich mit dem Verfahren beschäftigt und zumindest Anstrengungen unternommen haben muss, es in sachlicher Hinsicht zu fördern, um einen Anspruch auf die Zusatzgebühr zu erwerben. Seine Tätigkeit darf sich mithin nicht allein in der Beendigung des Verfahrens an sich - z.B. in der Erklärung, die Revision zurückzunehmen - erschöpfen. Anderenfalls hätte die Kommentierung des Absatzes 1 Nr. 3 VV RVG zur Erläuterung des Begriffes der „Mitwirkung" ausgereicht; die Anmerkung des Absatzes 2 hingegen wäre dann überflüssig.

Dieser Rechtsmeinung ist entgegenzutreten, sie argumentiert am Gesetzeswortlaut vorbei.

Im Gesetz heißt es:

Die Gebühr entsteht, wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl, der Berufung oder Revision des Angeklagten oder eines anderen Verfahrensbeteiligten erledigt. … Die Gebühr entsteht nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist.

So weit, so gut. Unbestritten ist also, dass dem Anwalt die Gebühren bei Rechtsmittelrücknahme dann zustehen, wenn durch ihn das Verfahren in irgendeiner Weise gefördert wird. Gerade bei der Rechtsmittelrücknahme bedarf es aber keineswegs des Kunstgriffes des notwendigen Mandantengespräches, denn die das Verfahren fördernde Aktivität ist der zur Rechtsmittelrücknahme führende Weg.

Man muss sich zunächst vor Augen führen, was eigentlich Aktivitäten eines Verteidigers sind. Die erste Aktivität ist das Denken, die nächste das Entscheiden als Folge des Gedachten und danach kommt das Verfügen, ohne dass es dabei zwingend eines Mandantengespräches bedarf.

Die Rechtsmittelrücknahme ist das Ergebnis eines komplexen aktiven Vorgangs, nämlich des Nachdenkens über das Ob der Rechtsmittelrücknahme, des Entscheidens für die Rechtsmittelrücknahme und des Verfügens der Durchführung der Rechtsmittelrücknahme. Damit nicht genug. Dem schließen sich weitere Aktivitäten im Büro des Verteidigers an, nämlich das Schreiben des Verfügten, das Unterschreiben des Geschriebenen und das Verbringen oder Versenden des Unterschriebenen ans Gericht.

Dass dieser komplette Gesamtvorgang mehr als Nichts ist und eine Aktivität, die das Verfahren fördert, drängt sich auf, wenn man bedenkt: Der Anwalt, der über die Rechtsmittelrücknahme nicht nachdenkt, wird sie nicht verfügen, sie wird nicht geschehen.

Nun fragt sich abschließend, ob das Landgericht Göttingen gleichwohl richtig liegt, wenn es ausführt: Seine Tätigkeit darf sich mithin nicht allein in der Beendigung des Verfahrens an sich - z.B. in der Erklärung, die Revision zurückzunehmen - erschöpfen. Anderenfalls hätte die Kommentierung des Absatzes 1 Nr. 3 VV RVG zur Erläuterung des Begriffes der „Mitwirkung" ausgereicht; die Anmerkung des Absatzes 2 hingegen wäre dann überflüssig.

Genau dieser Schluss ist deshalb falsch, weil das Landgericht Göttingen eine sich aufdrängende Alternative übersehen hat. Nämlich die, dass der Angeklagte selbst das Rechtsmittel zurücknimmt, ohne seinen Verteidiger zu fragen. Genau bei dieser Konstellation muss der Verteidiger nichts tun, auch nicht denken, und genau dafür soll er nicht bezahlt werden, und das ist nicht nur richtig so, sondern vom Gesetzgeber auch so gemeint. Nur und genau in diesem Fall trifft Absatz 2 zu, denn genau in diesem Fall hat der Verteidiger nichts getan, auch nicht nachgedacht, was das Verfahren gefördert hat.

Jede gedankliche Befassung mit der Rücknahme, sei es nun ohne oder mit Mandantengespräch, die dann in der tatsächlichen Rücknahme endet, fällt unter die entsprechenden Gebührentatbestände, wie oben aufgezeigt.

15 Januar 2006

PLONK! Please leave our newsgroup

Ein Anonymus hat mich bei JuraBlogs.com aufgefordert, mich dort zurückzuziehen, weil ihm offenbar unverblümt ausgesprochene Kritik an dem ein oder anderen Urteil nicht gefällt und er Kritik als Polemik empfindet. OK, ich lasse mich gern auf eine solche Diskussion ein, aber mit einem Anonymus? Ich verstecke mich nicht in der Anonymität, wenn ich Kritik übe, das wäre mir zu feige. Also plonkt mich, aber sagt bitte, wer da im Glashaus mit Wattebäuschchen wirft.

BTW: Der Vorwurf der Polemik macht mich stolz, denn:

Vom bloßen Stänkern unterscheidet die Polemik allemal die intellektuelle Qualifikation und deren subtiler Einsatz. Zudem ist das Grundanliegen jeglicher ernstzunehmenden Polemik konstruktiv - selbst wenn sie "nur" aufklären und entlarven will.

Quelle: Wikipedia

Vergewaltigungsopfer soll hingerichtet werden

Im Iran soll eine Frau hingerichtet werden, die aus Notwehr ihren Vergewaltiger getötet hat. Aus ihrer Frauenverachtung machten die Richter keinen Hehl. Obwohl solche Fälle in Iran keine Seltenheit sind, haben Menschenrechtler jedoch Hoffnung, die Exekution noch zu verhindern.

Mai 2005: Zwei Männer überfallen die 18-Jährige Studentin Nazanin und ihre Nichte. Die Männer versuchen die beiden Mädchen zu vergewaltigen. Nazanin wehrt sich und verletzt dabei einen der Täter tödlich mit einem Messer. Für ein iranisches Gericht Grund, die junge Frau zum Tode zu verurteilen. Im Urteil heißt es: "Ein Exempel. damit keine Frau mehr es wagt, ihre Hand gegen einen Mann zu erheben."

So jedenfalls steht es in der iranischen Zeitung "Etemad". Menschenrechtsorganisationen konnten bislang nicht bestätigen, ob der Bericht stimmt. "Aber wir haben bereits mehrmals Fälle verfolgt, die erstmals von Etemad berichtet wurden. Es ist also davon auszugehen, dass die Geschichte wahr ist", so Ruth Jüttner, Iran-Expertin von Amnesty International, zu SPIEGEL ONLINE. Für Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen ist es schwer an Informationen aus Iran heranzukommen. "Seit Jahren können wir nicht in den Iran einreisen."


Quelle: Spiegel Online

Ich kritisiere diese Rechtsprechung, obwohl ich in den letzten Tagen auf zwei Posts Kommentare erhalten habe, die mit deutlicher Kritik an Rechtsprechung offenbar nicht umgehen können. Warum müssen Juristen eigentlich immer um ein Thema herumwinseln und vornehm andeuten, was man vielleicht denken könnte, und haben nicht den Mumm, auch zu akzeptieren, dass man mal sagt, was man tatsächlich denkt. Und wenn eine Richterin etwas als offenkundig erklärt, was gar nicht offenkundig sein kann, um dann im Urteil das Gegenteil des für offenkundig Erklärten als Sachverhalt festzustellen, werde ich auch zukünftig aussprechen, dass man das nicht beugen sollte, was nicht gebeugt werden darf. Und wem das nicht passt, darf mich weiter "plonken".

Emir von Kuwait verstorben

Der Emir von Kuwait ist tot. Dies berichtet das staatliche kuwaitische Fernsehen. Scheich Dschabir el Ahmed el Sabah starb am Morgen im Alter von 77 Jahren. Zur Todesursache wurde nichts bekannt. Laut CNN war Scheich Dschabir el Ahmed el Sabah seit langem krank. Scheich Dschabir el Ahmed el Sabah regierte das Emirat Kuwait seit 1977. Die Eindämmung des irakischen Einflusses in der Arabischen Welt war seit dem Golfkrieg eines der außenpolitischen Ziele des Emirs. Dazu verbündete sich El Sabah fest mit den USA.

14 Januar 2006

Mauschelnde Strafrichter überall

So, eine Revisionsbegründung ist fertig. Zum ich weiß nicht wievielten Male frage ich mich, was Richter dazu bringt, in Urteilen Entlastendes zu verschweigen und Belastendes zu übertreiben. Es stinkt zum Himmel, was man da zur Kenntnis nehmen muss, wenn man es mit der eigenen Erinnerung und den eigenen Aufzeichnungen vergleicht.

Jedenfalls ist klar, warum sich ausgerechnet Richter vehement dagegen wehren, dass im Strafprozess das Wortprotokoll eingeführt wird: Man kann nicht mehr mauscheln!

Alles kann man mit diesen Sachverhaltsverstümmelern verbinden, Angst, Abscheu und Wut, nur eines nicht: Respekt.

In Toronto habe ich bei einer Vernehmung erlebt, wie es auch geht. Dreifache Dokumentation per Tonband, Video und Wortprotokoll. Da würden viele deutsche Richter Pickel bekommen, weil sie nichts mehr hinbiegen könnten, wie sie es wollen und glauben, zu brauchen.

Hat Pischetsrieder die VW-Affäre gedeckt?

In der VW-Affäre ist Vorstandschef Bernd Pischetsrieder schon früher als bisher bekannt über verdächtige Machenschaften des ehemaligen Skoda-Personalchefs Helmuth Schuster informiert gewesen. Pischetsrieder habe bereits im Oktober 2004 einen Untersuchungsbericht seiner Revision erhalten, bei dem es um die mögliche Veruntreuung von Konzerngeldern in Millionenhöhe durch Schuster ging, berichtet das Magazin „Focus“. „Es trifft zu, dass diese Information vorlag“, bestätigte am Samstag ein VW-Sprecher.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Der Rechenaugust ist in Peine unterwegs

Die Braunschweiger Zeitung lässt mich verzweifelt rechnen:

Eigentlich sollte man Blondinen nicht mit Politessen vergleichen – in Punkto Witze sind die Damen in Blau den Damen in Hell jedoch dicht auf den Fersen. Das Internet spricht üble Bände, die nackten Zahlen aber sprechen eine andere Sprache: 2005 landeten in Peine gut 100 Knöllchen weniger an der Scheibe als im Jahr davor.

"22 518 Verwarnungen hatten wir im Jahr 2005, 22 620 waren es 2004", bilanziert Stadtsprecherin Cornelia Baller. "Die Tendenz ist fallend."

Für die Stadt ist dieser Knöllchenrückgang ein zweischneidiges Schwert: Einerseits kann sich die Verwaltung über gesetzestreue Bürger nur freuen, andererseits bedeuten weniger Verwarnungen auch weniger Einnahmen. Cornelia Baller: "2004 haben wir noch gut 185 000 Euro über die Verwarnungen eingenommen, im vergangenen Jahr waren es fast 10 000 Euro weniger."

Knapp 10 € pro Verwarnung, 102 weniger, macht 10.000 € ??? Fragt sich, ob Frau Baller blond oder Politesse ist oder ob ich als Jurist doch nur einfach nicht rechnen kann.

Revisionswochenende

An diesem Wochenende sollen es dann mal die Revisionen sein. Kreative Hingabe an das Zerfetzen von strafrichterlichen Absurditäten, für das Revisionsgericht hoffentlich ausreichend, für die Mandanten hoffentlich lesbar und vollständig, für mich hoffentlich lösbar und für meine Umgebung hoffentlich ertragbar. Und wenn ich, wie oft an solchen Tagen, nicht ertragbar sein sollte, müsst Ihr das halt auch ertragen.

13 Januar 2006

Peinliche Enthüllung

Die HAZ berichtet über einen netten Schildbürgerstreich in Hannover:

Als Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg vor rund 50 Gästen aus Politik und Wissenschaft das Schild zur neuen Rudolf-Pichlmayr-Straße in Groß-Buchholz enthüllte, war das Erstaunen groß: In den Namenszug des bekannten verstorbenen MHH-Transplantationsmediziners hatte sich ein überflüssiges „e“ vor das „l“ geschlichen. Ein ärgerlicher Oberbürgermeister soll anschließend im Rathaus rastlos nach dem Schuldigen gesucht haben. Bereits am frühen Abend hing dann tatsächlich ein neues Schild mit der korrekten Schreibweise.

Gipfel der Peinlichkeit: Die gesamte Familie Pichlmayr war auf Einladung angereist: Die 72-jährige Witwe und langjährige MHH-Chefärztin Prof. Ina Pichlmayr, die fünf Töchter und fünf der Enkelkinder. Die Witwe entdeckte den Lapsus natürlich sofort, kommentierte ihn aber nicht. Durch die Menge von Medizinern und Freunden der Familie ging ein leises Raunen, einige schmunzelten vor sich hin.

Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg soll vor Peinlichkeit erkennbar errötet sein, fast schon wieder ein kleines Wunder bei einem Politiker.

Kein Nachweis des besonderen Vertauensverhältnisses bei Pflichtverteidigerbeiordnung

Das BayObLG (StV 2006, 6) hat deutlich gemacht, dass für das Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses kein Nachweis geführt werden muss. In der genannten Entscheidung hat es ausgeführt, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis allein schon aufgrund der Beauftragung als Wahlverteidiger zu vermuten ist. Nur bei dem Vorliegen konkreter Anhaltspunkte könne diese Vermutung widerlegt werden.

Eine nachvollziehbare Argumentation, wer beauftragt schon einen Wahlverteidiger, zu dem er kein besonderes Vertrauen hat. Bleibt die Hoffnung, dass diese klare Aussage auch von bisher anders argumentierenden Gerichten angenommen wird.

Amtsgericht Braunschweig Beweisantrag abgelehnt, um Fortsetzungstermin zu vermeiden

Manchmal sind die jungen promovierten Richterinnen - die im Wettlauf, wer jüngste OLG-Präsidentin aller Zeiten wird, scheuklappenbesetzt sind - so übermotiviert, dass sie Beweisanträge wegballern, nur um zu zeigen, dass man ihnen keinen Fortsetzungstermin aufzwingt.

Dass bei solchen Ablehnungen zum Teil abstruse Konstruktionen herhalten müssen, interessiert offenbar wenig. Die Qualität solcher Damen ist einfach nur schlecht, wenn zur Begründung plötzlich zwei Uhren auf die Sekunde genau gleich falsch gehen müssen oder etwas offenkundig ist, obwohl das Gegenteil offenkundig sein soll.

Da wird manchmal das eine oder andere gebeugt, was nicht gebeugt werden sollte.

Staatsanwaltschaft bei VW

Im Zusammenhang mit der VW-Affäre hat eine Braunschweiger Staatsanwältin gestern in der Konzern-Zentrale in Wolfsburg zahlreiche Unterlagen gesichtet und mehrere Zeugen befragt.

Im Zentrum des Interesses standen Dokumente zur ehemaligen Hartz-Kostenstelle "1860 – Diverses". Über dieses Konto des früheren Personalvorstands Peter Hartz hatte der von VW gefeuerte Personalmitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer Reisen und Veranstaltungen von Betriebsräten in Form von Vertrauensspesen abgerechnet.

Quelle: www.newsklick.de

12 Januar 2006

Papst - Attentäter in Türkei freigelassen

Nach 25 Jahren Haft ist der Papst-Attentäter Mehmet Ali Agca am Donnerstag auf Bewährung freigelassen worden. Hunderte türkische Nationalisten feierten den 48-Jährigen, der im Mai 1981 auf dem Petersplatz in Rom Papst Johannes Paul II. angeschossen und schwer verletzt hatte. Der türkische Justizminister Cemil Cicek kündigte eine Überprüfung der Freilassung an.

Quelle: AOL

Schwarzfahrer sollen die Füße neu entdecken

Wer schwarz fährt, soll laufen, jedenfalls in Braunschweig:

Die Braunschweiger Verkehrs-AG untersagt notorischen Schwarzfahrern künftig den Zutritt zu ihren Bussen und Bahnen. Fahrgäste, die mehr als zehn Mal ohne Ticket erwischt werden, erhalten ein Benutzungsverbot für die Verkehrsmittel, sagte ein Unternehmenssprecher am Donnerstag. Wer gegen das Verbot verstoße, müsse mit einem Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs rechnen. Bei ihren Kontrollen hatte die Verkehrs-AG 2005 rund 8.900 Schwarzfahrer ermittelt.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Da bin ja wohl nicht nur ich gespannt, wie das mit Monopolstellung und Beförderungspflicht vereinbar sein wird. Hoffentlich findet der erste Prozess einen Richter, der kompetent ist - womit ich nicht zum Ausdruck bringen will, dass sicher ist, dass es inkompetente Richter gibt.

Aber Zweifel müssen erlaubt sein.

Wie blauäugig darf ein Anwalt sein

Da meldet sich Kollege X und fragt nach fundierter Strafverteidigung, denn er werde völlig zu Unrecht mit einem Ermittlungsverfahren überzogen. Der Vorwurf: angeblicher Parteiverrat. Völlig abwegig, meint er.

Er war Steuerberater eines Ehepaares. Das Ehepaar trudelte in die eheliche Krise und strebte die Scheidung an. Kolleg X übernahm die Vertretung eines Ehemenschen gegen den anderen. Um das Verfahren zu beschleunigen, griff der Kollege dann im Rahmen der Folgesachen auf die Daten zurück, die er als Steuerberater beider zur Kenntnis bekommen hatte.

Nun die Anzeige wegen Parteiverrates. Der Kollege wie frisch gefallener Schnee, völlig empört über den Vorwurf.

Eine Stunde habe ich gebraucht, ihm klar zu machen, dass er in der Scheidung keinen von beiden hätte vertreten dürfen, eine halbe Stunde habe ich gebraucht, ihm klar zu machen, dass der Rückgriff auf die Daten aus der Steuerberaterzeit der Hammer waren, zehn Minuten hat es gedauert, einen ausgesprochen fairen Staatsanwalt dazu zu bringen, einer Einstellung nach § 153 a StPO zuzustimmen. Puuuhhhhh!

Staatsanwälte für Braunschweig wegen VW

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wird bei den Ermittlungen in der VW-Affäre um zwei Experten für Korruptionsbekämpfung verstärkt.

Bereits in wenigen Wochen könnten die beiden Staatsanwälte die Arbeit aufnehmen, sagte Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) der Braunschweiger Zeitung. "Wir haben von Anfang an zugesichert, dass die Staatsanwaltschaft das nötige Personal und die finanziellen Mittel zur Erledigung der Arbeit bekommen wird", begründete sie die Aufstockung. Die Verstärkung sei wegen der nun anstehenden Aufgaben in dem Verfahren nötig. "Das können die vorhandenen Kräfte nicht allein schaffen."

Speziell zur Bekämpfung von Korruption und Internet-Kriminalität seien im Haushalt zwei Stellen für die niedersächsische Staatsanwaltschaft geschaffen worden. Als erste Behörde soll Braunschweig davon profitieren – zumindest so lange, wie dies in der VW-Affäre nötig ist.

Bislang arbeiten bei der Braunschweiger Behörde zwei Staatsanwälte daran, Licht ins Dunkel der VW-Affäre zu bringen. In dem Verfahren geht es um Untreue sowie um Lustreisen von Betriebsräten und Ex-Managern.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

11 Januar 2006

Amtsgericht Wernigerode im Datums-Rausch

Ein Termin in einer OWI-Sache sollte vor dem Amtsgericht Wernigerode stattfinden am 12.12.2005. Wegen einer akuten Erkrankung des Betroffenen musste ich leider an diesem Tage per Fax am frühen Morgen um Aufhebung des Termins bitten.

Am 11.01.2006 erhalte ich nunmehr eine Terminsaufhebungsverfügung für den 12.12.2005, die Verfügung ist datiert mit dem 19.01.2005! ... ??? Man mag ja mit dem Jahreswechsel manches erklären können, aber .....

Nochmals Aktenversendungspauschale

Nach meinem heutigen Bericht betreffend ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bezüglich der Aktenversendungspauschale,wonach darin die Rücksendekosten enthalten sind, weise ich darauf hin, dass die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ) hier empfiehlt, schon beim Akteneinsichtsgesuch darum zu bitten, einen Freiumschlag für die Rücksendung beizufügen oder anderweitig sicherzustellen, dass die Kosten der Rücksendung von der Staatskasse übernommen werden.

Aktenversendungspauschale - Kleinvieh macht auch Mist

Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine interessante Entscheidung getroffen, die über das Jahr gesehen zu einiger finazieller Entlastung in Anwaltskanzleien führen kann.

OLG KO 5.1.2006 - 14 W 823/05):

Die Aktenversendungspauschale von 12 Euro gilt die Hin- und
Rücksendung auf Kosten der Staatskasse ab. Diese ist daher verpflichtet,
für die Rücksendung einen Freiumschlag beizufügen oder in sonstiger
Weise sicherzustellen, dass dem Zahlungspflichtigen keine weiteren
kosten entstehen.


Ab sofort also bei Rücksendung nicht mehr frankieren, denn:

Schickt der Antragsteller die Akten gleichwohl auf eigene Kosten
zurück, scheidet eine Reduzierung der Pauschale oder eine sonstige
Erstattung der Portokosten aus.


Jugendkriminalität und Statistiken

Ähnlich wie bei dem angeblich steigenden sexuellen Missbrauch von Jugendlichen sind bei der Frage der Jugendkriminalität Statistiken sensibel zu lesen.

Eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen ermittelt Risikofaktoren für den sozialen Abstieg von Jugendlichen – und damit den Einstieg in die Kriminalität.

Mehr als ein Jahr lang hat das Hannoveraner Institut unter Leitung des Kriminologen Professor Christian Pfeiffer 20 000 Neuntklässler, 6000 Schüler der vierten Jahrgangsstufe sowie eine Gruppe aus der siebten unter die Lupe genommen.

Teilweise haben die Studien einen leichten Rückgang der Gewalt ergeben: 1998 war jeder Fünfte schon mal auffällig geworden, 2005 nur jeder Sechste, skizziert ein Soziologe. Und das trotz steigender Kriminalstatistik? "Jugendliche zeigen Gewalttaten heute viel häufiger an, die Sensibilität ist größer."

Und genau da liegt das Problem. Sowohl bei sexuellem Missbrauch von Kindern als auch bei der Jugendkrminalität suggerieren und die immer schneller werdenden Medien, dass es immer übler und schlimmer wird, obwohl das Gegenteil der Fall ist.

Das ist zwar nicht beruhigend, muss aber immer im Hinterkopf sein, wenn es um angeblich explodierende Kiminalität geht. Es wird heute einfach schneller und intensiver berichtet und nicht zuletzt deshalb auch viel schneller angezeigt.

Beckenbauer beschimpft Stiftung Warentest

Franz Beckenbauer hat die Stiftung Warentest wegen deren Studie über die Sicherheit der WM-Stadien in das "Heer der Wichtigtuer und Besserwisser" eingereiht, "die sich durch die Weltmeisterschaft profilieren wollen".

Mit dieser Tirade hat der zuletzt immer diplomatisch formulierende Präsident des Organisationskomitees einen Rückfall erlitten in alte Zeiten der tollwütigen Beckenbauer-Rhetorik, die keine Peinlichkeitsschranke kennt.

Inhaltlich ist der Vorwurf indiskutabel, allein deswegen, weil Beckenbauer seine Fundamentalkritik äußerte, bevor die Stiftung die Ergebnisse ihrer Studie veröffentlicht hat.

Quelle: Sueddeutsche

10 Januar 2006

Stefan Raab zu WM-Stadien

Stiftung Warentest: 4 WM-Stadien sind untauglich und haben schwere Mängel.

Zum Beispiel fehlen riesige Texttafeln für Sarah Connor.

In fünf Tagen 1.500 Mitglieder im Kinderporno - Tauschring

Mit einer bundesweiten Aktion hat die Polizei einen Internet-Tauschring für Kinderpornos zerschlagen. Dabei wurden 114 Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Die Ermittlungen richten sich gegen 111 Mitglieder einer internationalen Plattform im Internet, die massenhaft kinderpornografische Bilder verbreitet haben soll. Bundesweit haben bereits 33 Tatverdächtige Geständnisse abgelegt. Das Forum existierte nach Polizeiangaben nur fünf Tage lang, dennoch hätten sich weltweit fast 1500 Mitglieder angemeldet.

Quelle: newsklick

Schmiergeld auch bei Opel?

AOL meldet:

Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Darmstadt ermitteln gegen mehrere Opel-Mitarbeiter und einen Unternehmer aus der Nähe von Trier wegen Untreue und Bestechung. Bei einer groß angelegten Durchsuchung von insgesamt 24 Wohnungen, Arbeitsplätzen und Geschäftsräumen der Beschuldigten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern stellten die Beamten am Dienstag nach eigenen Angaben Unterlagen und Computer sicher. Die Opel-Mitarbeiter werden verdächtigt, gegen Zahlung von Schmiergeld den Auftrag zum Abbau einer Produktionslinie an den ebenfalls beschuldigten Demontageunternehmer vergeben zu haben. Opel sei dadurch ein beträchtlicher Schaden entstanden. Zuletzt hatten Schmiergeldaffären auch bei Volkswagen, DaimlerChrysler und BMW für Aufregung gesorgt.

Ohrfeige für richterlichen Spott

Gerne lese ich, dass der BGH (5 StR 278/05 ((LG Hamburg)) NStZ 2006, 49) richterlichem Spott die Grenzen aufgezeigt hat.

Bereits vor Beginn der Hauptverhandlung hatte der Verteidiger den Antrag gestellt, zur Frage der Schuldfähigkeit des Angekl. ein psychiatrisches und ein ergänzendes psychologisches Gutachten einzuholen. Diesen von der StA befürworteten Antrag lehnte der Vorsitzende unter Hinweis darauf ab, dass keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich seien, das dem Angekl. zur Last gelegte Verhalten könne auf einem - psychiatrisch relevanten - psychopathologischen Ausnahmezustand beruhen. Während der Hauptverhandlung wiederholte der Verteidiger den Antrag und stellte darüber hinaus noch 5 weitere Anträge, die im Wesentlichen die für den Angekl. zentrale Frage seiner Schuldfähigkeit betrafen.

Der Vorsitzende ordnete die Unterbrechung der Hauptverhandlung für eine Stunde an, was den Verteidiger eines Mitangekl. zu der Äußerung veranlasste, dass die Dauer der Unterbrechung nicht ausreiche, um seine Kanzlei aufzusuchen. Daraufhin fragte der Vorsitzende: „Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller ablehnen können?“ Daraufhin lehnte der Verteidiger des Angekl. in dessen Auftrag den Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Mit seiner Äußerung zeige der abgelehnte Richter, dass er bereits vor der Beratung entschieden habe, dass den Anträgen nicht nachzugehen sein werde. Das Vertrauen des mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedrohten Angekl. in die Unparteilichkeit des Vorsitzenden sei auch deshalb zerstört, weil die Art und Weise der in Frage stehenden Bemerkung - spöttisch und überheblich - besorgen lasse, dass der abgelehnte Richter sich über die Schuldfähigkeit des Angekl. bereits vor Abschluss der Beweisaufnahme ein festes Bild gemacht habe.

Die StrK lehnte den Befangenheitsantrag - nach Einholung dienstlicher Erklärungen, welche die beanstandete Äußerung bestätigten - ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters ab. In den Gründen des zurückweisenden Beschlusses führte das LG aus, schon aus dem Umstand, dass der Vorsitzende eine Beratungsdauer von einer Stunde vorgesehen hätte, ergebe sich, dass er nicht bereits vor der Beratung entschlossen gewesen sei, die Anträge abzulehnen. Die Bemerkung sei auch nicht in einem spöttischen Tonfall geäußert worden, sondern sei eine spaßhafte Reaktion auf den amüsierten Gesichtsausdruck desjenigen Verteidigers gewesen, der die Dauer der Beratungspause angesprochen habe.

In der Begründung findet der BGH klare Worte:

Dass seine beanstandete Äußerung nur eine spaßhaft gemeinte Reaktion auf die mit amüsiertem Gesichtsausdruck vorgebrachte Bemerkung des Verteidigers eines Mitangekl. sein sollte, ist ohnehin schwer nachvollziehbar und konnte sich in der gegebenen Situation auch einem verständigen Angekl. nicht ohne weiteres erschließen. Dies gilt umso mehr, als der Bf. bei Ablehnung der fraglichen Beweisanträge mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen musste, die Behandlung der Anträge für ihn daher von besonderer Bedeutung war. In dieser Situation ist auch ein besonnener Angekl. nicht darauf gefasst, dass sein Beweisbegehren Gegenstand von Scherzen des Gerichts wird. Die Relevanz eines in diesem Sinne unbedachten Verhaltens eines Richters kann dieser freilich unter Umständen durch Klarstellung und Entschuldigung beseitigen, spätestens im Rahmen der dienstlichen Erklärung nach § 26 III StPO (vgl. dazu BGHR StPO § 388 Nr. 3 Revisibilität 1). Eine solche Chance hat der abgelehnte Vorsitzende hier nicht genutzt.

Gebühren - Zuschlag bei nicht auf freiem Fuß befindlichen Personen

Erneut schlägt ein Kostenrechtspfleger des Amtsgerichts Braunschweig gnadenlos zu und streicht die geltend gemachten Zuschläge, weil sich der Verurteilte nicht in Haft befunden habe. Geflissentlich übersehen wird dabei, dass die Zuschläge nicht nur dann gezahlt werden müssen, wenn sich der Beschuldigte oder Angeklagte "in Haft" befindet, sondern dann, wenn er sich nicht auf "freiem Fuß" befindet. Und dazu gehört, wie in diesem Fall, auch die Teilnahme an einer stationären Therapie.

Jetzt wird wieder mehr Geld mit dem Rechtsmittel verschwendet, als eingespart worden wäre, wenn die Gebührenrechnung tatsächlich falsch gewesen wäre.

Ich würde wetten wollen, dass es kaum einen Kostenrechtspfleger gibt, der in seinem Berufsleben auch nur einen Monat vorweisen kann, in dem er der Staatskasse mehr gespart hat als er durch sein Gehalt gekostet hat.

Schlag von hinten aus dem Dunkelen

Manchmal treffen Informationen auf ungewöhnlichem Wege so unverhofft ein, dass man doch kurz nach Luft schnappt. So bekomme ich von einem Amtsgericht heute in einem Strafverfahren gegen einen Mandanten, den ich seit Jahren kenne, eine Anlage zur Kenntnisnahme. Die Anlage ist der Einstellungsbescheid wegen des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses. Grund: Der Angeklagte ist verstorben.

Lapidar, nebenbei, kein TamTam, es folgt die Unterschrift.

Wenn man das unvorbereitet liest, trifft es wie der Schlag von hinten aus dem Dunkelen. Nun ja, geht schon wieder.

Lesben und Schwule und die Muslime

Die Einführung von Einbürgerungsgesprächen nach dem Muster von Baden-Württemberg hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Berlin-Brandenburg gefordert. Allerdings sei es nicht akzeptabel, das Gespräch auf Muslime zu beschränken, heißt es in einer am Wochenende in Berlin veröffentlichten Stellungnahme.

»Wer deutscher Staatsbürger werden will, muß sich zu Demokratie und Freiheitsrechten bekennen«, forderte LSVD-Pressesprecher Alexander Zinn in der Erklärung. »Dazu zählt auch das Diskriminierungsverbot gegenüber Homosexuellen. Wir begrüßen es ausdrücklich, daß im Einbürgerungsgespräch danach gefragt werden soll.«

Der von der baden-württembergischen Landesregierung mit Jahresbeginn eingeführte Fragenkatalog war nicht nur von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei als »rassistisch« eingestuft worden. Ähnlich ablehnend hatten sich auch Politiker von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP sowie Migrantenverbände geäußert. Selbst aus der CDU heraus gab es herbe Kritik. Mit Hilfe des Fragenkataloges will die baden-württembergische Landesregierung angeblich verhindern, daß sogenannte Islamisten die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Nach den Maßstäben dieses Kataloges müßte auch »vielen Bayern und Schwaben die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden«, kritisierte die Linkspartei-Abgeordnete Petra Pau.

Der LSVD Berlin-Brandenburg hat sich mehrfach durch die Unterstützung rechter Parolen hervorgetan. So begrüßte er es vor zwei Jahren ausdrücklich, daß das Schwulenmagazin Siegessäule die Schlagzeile »Türken raus« auf der Titelseite führte. Der Verband unterstützt auch das in rechtskonservativen Kreisen populäre Motto des diesjährigen Christopher-Street-Days: »Einigkeit und Recht und Freiheit.« Entgegen sonstiger Praxis wurde die von Zinn am Freitag herausgegebene Stellungnahme nicht sofort auf der Homepage des LSVD veröffentlicht. Insider gehen davon aus, daß es im Verband selbst Widerstand gegen Stellungnahmen gibt, die sich durch NPD-Nähe auszeichnen.

Quelle: Junge Welt

Schwarzenegger und die dicke Lippe

Carsten Hoenig berichtet in seinem Blog über den Motorradunfall von Arnold "Arnie" Schwarzenegger. Auch www.krone.at berichtet:

Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger kann einen Tag nach einem Motorradunfall über die Platzwunde an seiner Lippe schon wieder lachen. "Normalerweise denkt man gleich an Collagen-Spritzen, wenn jemand in Hollywood mit einer geschwollenen Lippe herumläuft", wurde der frühere Hollywood-Star am Montag von der US-Zeitung "Sacramento Bee" zitiert. Er habe sich aber keiner Schönheitsoperation unterzogen, scherzte der gebürtige Österreicher.

Wollen wir nur hoffen, dass die Unfallverursacherin, eine Nachbarin, die beim Rückwärtsfahren etwas unvorsichtig war, nun nicht in die Todeszelle kommt, denn das kann in diesem Bundesstaat im wahrsten Sinne des Wortes tödlich sein.

Sprengstoff vor der Brust

Wegen der geplanten Mitnahme von drei Airbags in einem Flugzeug hat die Bundespolizei einen 43 Jahre alten Braunschweiger angezeigt. Der Mann wollte die Luftsäcke am Samstag bei einem Flug von Hannover ins türkische Antalya mitführen. Airbags, die bei Autounfällen Insassen vor Kopf- und Brustverletzungen schützen sollen, unterliegen aber dem Sprengstoffgesetz. Jeder der Luftsäcke enthalte 200 Gramm Explosivstoff, teilte die Bundespolizei am Montag mit. Der Mann muss nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Ich werde zukünftig mit dem nötigen Respekt auf mein Airbag-Lenkrad schauen.

09 Januar 2006

Bundesgerichtshof und Fahrerlaubnisentziehung

Der BGH hat erneut bekräftigt, dass sich aus der Anlasstat selbst tragfähige Indizien dafür ergeben müssen, dass der Beschuldigte die Sicherheit des Straßenverkehrs der Erreichung seiner kriminellen Ziele unterzuordnen bereit ist. Eine bloß allgemeine charakterliche Unzuverlässigkeit, die in der Begehung von verkehrsunspezifischen Straftaten unter Verwendung eines Kraftfahrzeugs zum Ausdruck kommt, reicht nicht aus. 2 StR 435/05 vom 09.12.2005

08 Januar 2006

Schäuble und die Folter: Was ist mit Selbstjustiz?

Die Polizei in Indien hat einen Mann festgenommen, der eine 72jährige Deutsche getötet und enthauptet haben soll. Der Beschuldigte habe die Tat bereits gestanden, sagte ein Polizeisprecher der westindischen Stadt Pune am Sonntag. Den Angaben zufolge handelt es sich bei der Toten um eine Archäologin. Sie habe zwei Wohnungen in Pune verkaufen wollen und deshalb mit dem mutmaßlichen Mörder, einem Immobilienmakler, Kontakt gehabt. Der Mann habe von der Frau verlangt, Blanko-Dokumente zu unterschreiben. Als sie dies abgelehnt habe, habe er sie erstochen und enthauptet.

Quelle: Die Welt

Da ja unser Innenminister der Folter nicht abgeneigt ist, fragt sich, ob nicht auch die Selbstjustiz auf sein Verständnis trifft. Das Volk bestraft sich selbst, es können Polizisten, Staatsanwälte und Richter eingespart werden, Steuergelder können anderweitig verwendet werden. Es lebe Indien.
 

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