01 November 2008

AGBs für den Fußballfan

Ich hätte es nicht geglaubt, wenn ich es nicht selbst gelesen hätte. Auf der Homepage der nahe der Weltauswahl angesiedelten Eintracht aus Braunschweig auf ihrem unaufhaltsamen Weg in die Champions League habe ich lernen dürfen, dass man heutzutage bei dem Besuch eines Fußballspiels sich zunächst umfassend über die Zugangsvoraussetzungen zum Stadion informiern muss und sich dabei möglicherweise mit anderen darüber abstimmen muss, ob man sein Trömmelchen mitnehmen darf oder nicht.
Am morgigen Mittwoch (29. Oktober) trifft Eintracht Braunschweig im Rahmen des 12. Spieltags der 3. Liga auswärts auf den VfR Aalen. Anpfiff der Begegnung ist um 19 Uhr. Das Mitbringen von folgenden Gegenständen bzw. folgende Handlungen sind beim Flutlichtspiel in der Scholz-Arena Aalen erlaubt:

· Schwenkfahnen (Stocklänge ab 1 Meter sind nur mit Nachweis eines Fahnenpasses erlaubt)
· max. 3 Trommeln pro Fanblock
· Fahnen bis zu einer Stocklänge von 1 Meter

Nicht gestattet sind hingegen:

· Megaphon
· das Besteigen des Zaunes
· Pyrotechnik und ähnliches laut Sicherheitsbestimmungen

Zaunfahnen dürfen nicht an dem Zaun zum Innenraum gehängt werden. Stattdessen sind die Wellenbrecher im Puffer-Block rechts des Gästeblocks zu nutzen!

Zudem sind die Bestimmungen des Stadioneigentümers und des Verbandes zu berücksichtigen.
Quelle: Eintracht Champion Braunschweig

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