12 Dezember 2007

Angenehme Strafvollstreckungskammer

In der letzten Zeit hatte ich eher unangenehme Erfahrungen mit Strafvollstreckungskammern.

Da waren die Hosenscheißer, die nie im Leben jemanden vorzeitig entlassen, um nicht in den Ruf zu geraten, jemanden nicht nur vorzeitig sondern zu früh entlassen zu haben.

Da waren die unerträglich Zynischen, die den Wunsch, die sterbende Mutter nochmals sehen zu wollen damit kommentierten, dass der Antragsteller mit seinen Taten und seiner Inhaftierung ja wohl zum Genesungsprozess nicht beigetragen hat.

Da waren die Pseudohumoristen, die meinten, auf die paar Monate kommt es nun auch nicht mehr an.

Da waren noch einige andere und dann heute der Richter im Landgericht Hannover, der die Besonderheit des Falles sofort sah, deshalb den Beiordnungsantrag sofort und kommentarlos positiv beschied, in der Verhandlung zur Informationsbeschaffung mehrere Telefonate führte und zum Schluss zusicherte, dass der Mandant zu Weihnachten frei sein wird.

Hut ab, ein Richter, der begriffen hat, dass auch er für Dienstleistung bezahlt wird und alles dafür tut, selbige bestmöglich zu erbringen.

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