Das Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt; eine schriftliche Entscheidungsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die Äußerung eines Dritten zu verbreiten. Mit dem Urteil bestätigt die Pressekammer des LG Hamburg unter Vorsitz des Richters Andreas Buske ihre außergewöhnlich betreiberfeindliche Haltung bezüglich Meinungsäußerungen in Foren und Blogs.
Quelle: heise
2 Kommentare:
Ich halte die Entscheidung für richtig, zumal Herr Niggemeier selbst eingeräumt hat, dass die besagte "Äußerung" rechtswidrig gewesen ist.
herr neuber, die reaktionszeit von herrn niggemeier und die uhrzeit der äußerung ist ihnen aber schon auch bekannt, oder?
ab wieviel tagen wird eigentlich ein hausbesitzer straffällig, an dessen hauswand eine auschwitzleugnung steht?
.~.
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